Bankenaufsicht ist schon seit vielen Jahren keine nationale Angelegenheit mehr. Neue bankaufsichtliche Regelungen werden in internationalen Expertenkreisen aus Finanzindustrie, Aufsichtsbehörden und Wissenschaft vorgedacht. Die wesentlichen Weichenstellungen erfolgen dann schon seit 1974 durch den „Basler Ausschuss für Bankenaufsicht“. Europa folgt diesen Vorgaben in der europäischen Richtliniengesetzgebung, die in nationale Gesetze umzusetzen ist. Neben der Durchsetzung von Mindeststandards auf nationaler Ebene wurde dabei von Anfang an Kooperation und Informationsaustausch zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden angestrebt. Einen großen Schub bekam dies nach der Pleite der BCCI (Bank of Credit and Commerce International) mit der BCCI-Folgerichtlinie von 1995, die es auch ermöglichen sollte, Finanzunternehmen die Zulassung zu verweigern, wenn man sie aufgrund ihrer Struktur nicht zufriedenstellend überwachen kann.
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