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Rente mit 63: Weder nachhaltig noch sozial

Von Friedrich Breyer

Die steigende Lebenserwartung ist – neben einer geringen Geburtenzahl – der wichtigste Faktor, der den Anstieg der Rentenbeiträge in Zukunft bestimmen wird. Allein von 1970 bis 2010 stieg die Lebenserwartung der 65-jährigen Männer und Frauen in Deutschland um volle sechs Jahre. Zudem stieg die Wahrscheinlichkeit, überhaupt 65 Jahre alt zu werden, für Frauen um 10 und für Männer um über 16 Prozentpunkte. Will man das Verhältnis der durchschnittlichen Rentenlaufzeit zur Lebensarbeitszeit in etwa konstant halten, so müsste zum Ausgleich das Renteneintrittsalter um mindestens vier Jahre steigen. Insofern ist die 2007 beschlossene schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre – in Verbindung mit der 2001 erfolgten Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung mit 63 – eine absolut notwendige Maßnahme, um die Nachhaltigkeit der Rentenfinanzierung zu sichern. Einziger Schönheitsfehler im damaligen Reformgesetz war die abschlagsfreie Rente mit 65 bei mindestens 45 Beitragsjahren, die schon deshalb unnötig war, weil ein Rentner mit 45 Beitragsjahren in der Regel eine ausreichende Rente erhält, um sich die Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt „leisten“ zu können. Nun will die Große Koalition diesen Fehler noch verschlimmern, indem sie die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren wieder auf 63 Jahre senkt.

Auch wenn diese Grenze bis 2030 mit der Regelaltersgrenze mitwachsen soll, ist dieses Vorhaben aus ökonomischer Sicht abzulehnen, und zwar aus drei Gründen.Erstens ist es systemwidrig, da die Versicherten für jedes Beitragsjahr Entgeltpunkte erhalten, die sich unmittelbar rentensteigernd auswirken. Warum gerade das 45. Beitragsjahr besonders stark belohnt werden sollte, ist kaum zu begründen. Zweitens setzt es gerade angesichts der beschriebenen Entwicklung der Lebenserwartung das falsche Signal, denn es gibt den Unternehmen Anreize, ihre älteren Arbeitnehmer mit 61 Jahren mit einer Abfindung zu entlassen, und belastet damit zudem die Arbeitslosenversicherung. Nach dem bemerkenswerten Anstieg der Erwerbsbeteiligung der über 60-Jährigen seit den Hartz-Reformen wäre das ein Rückschlag, den sich Deutschland nicht leisten kann, denn wenn die Lebenserwartung weiter steigt, muss langfristig die Regelaltersgrenze über 67 hinaus erhöht werden, und dies wird den betroffenen Arbeitnehmern umso schwerer zu erklären sein, je mehr Ausnahmen heute eingeführt werden. Drittens ist es nicht einmal sozialpolitisch zu begründen, etwa mit der „Ungerechtigkeit“ der Anhebung der Regelaltersgrenze gegenüber Arbeitnehmern, die körperlich hart arbeiten und daher früher „verbraucht“ sind als andere. Wenn diese Anhebung überhaupt unfair ist, dann gegenüber den Geringqualifizierten, die nach zahlreichen empirischen Untersuchungen eine deutlich geringere statistische Lebenserwartung haben und deren ohnehin niedrige Rentenbezugsdauer durch die „Rente mit 67“ überproportional geschmälert wird. Diese Gruppe ist aber nicht deckungsgleich mit der Gruppe der besonders langjährig Versicherten.

Für diese soziale Schieflage gibt es zudem eine bessere Lösung als eine Aufweichung der Regelaltersgrenze. Vielmehr könnte künftig die Zuteilung der Entgeltpunkte im deutschen Rentenrecht degressiv gestaltet werden, wie es etwa in der Schweiz und den USA der Fall ist. In beiden Ländern, die nicht der sozialistischen Gleichmacherei verdächtig sind, erhält ein Geringverdiener einen höheren Prozentsatz seines früheren Arbeitseinkommens als Rente ausgezahlt als ein Besserverdiener. Damit könnte ein Ausgleich für die im Erwartungswert kürzere Bezugsdauer geschaffen werden. Es ist erstaunlich, dass die zwei der drei Regierungsparteien, die sich „sozial“ nennen, noch nicht auf diese naheliegende Idee gekommen sind.

ADAC: Marktbeherrschende Stellung

Von Ferdinand Dudenhöffer

Dass der Finanzminister der Deutschen Bank Steuervorteile gegenüber der Commerzbank oder Uni Credit einräumt, kann sich niemand vorstellen und schon gar nicht, etwa VW gegenüber BMW oder Mercedes. Unternehmen mit dominanter Marktstellung per Gesetz zusätzliche Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, pervertiert das Wirtschaftssystem. Monopole berechnen den Kunden zu hohe Preise und nutzen ihre Einkaufsmacht gegenüber kleinen Zulieferern aus. Mit knapp 19 Mio. Kunden hat der ADAC eine Monopolstellung. Sein wichtigstes Produkt ist eine Versicherung, ein Schutzbrief, der geschickt mit mobilen Automechanikern (gelbe Engel) kombiniert wird. Der Marktanteil des ADAC dürfte mehr als 80% betragen. Das ADAC-Monopol ist zudem ein „natürliches Monopol“, da die Zusatzkosten für einen weiteren Kunden nahezu null sind.

Der ADAC verfügt über einen dritten Machthebel. Das Unternehmen ADAC verkauft seine Schutzbriefe nicht wie andere Versicherer, sondern koppelt das Produkt an den Zwang, Vereinsmitglied zu werden. Dies nutzt der ADAC in zwei Richtungen aus. Zum einem baut er eine politische Macht auf. Zum zweiten gibt er vor, gesellschaftliche Belange umzusetzen und erhält damit Steuervorteile. Extremer kann man Wettbewerb nicht ad absurdum führen. Nach einem Erlass des bayerischen Finanzministers von 1981 zahlt der Club nur auf 10% seines Schutzbriefumsatzes Steuern. Von etwa 1 Mrd. Euro Mitgliedsbeiträgen werden nur 100 Mio. mit kleinem Sondersteuersatz versteuert. Die Gesellschaft finanziert ein natürliches Monopol, das unkontrolliert politische Macht aufbaut. Das Kartellamt, der Bundesfinanzminister, der auf Steuereinnahmen „freiwillig“ verzichtet und selbst das Justizministerium, das seit langem die Beugungen des Vereinsrechts durch den ADAC hätte bemerken müssen, erscheinen ahnungslos. Der ADAC ist kein Verein. Dies bestätigen mehr als 95% der „Mitglieder“ durch simple Befragung. Sie sind nur „im Verein“, weil es den „Schutzbrief mit kombinierter Pannenhilfe“ gibt.

Dass der ADAC es gar nicht so gut mit seinen Kunden meint, zeigt ein Preisvergleich von Schutzbriefen. So kostet die ADAC-Mitgliedschaft mit Pannenhilfe allein für Deutschland 49 Euro, während etwa die HUK Coburg den Schutzbrief Europa für 6 bis 12 Euro anbietet. Mit einem Bonussystem hat der ADAC dafür gesorgt, dass seine knapp 1700 „rollenden Werkstätten“ auch Batterien verkaufen. Im Durchschnitt hat jeder gelbe Engel im letzten Jahr 100 Batterien zu Monopolpreisen verkauft. Dass der ADAC wenig engelhaftes zeigt, wenn er mit kleinen Abschleppunternehmen Verträge durchpeitscht, belegen viele Mails. Dass der ADAC mitunter dubiose Verkaufsmethoden einsetzt, zeigen die Mitgliederwerbeaktionen bei Fahrschulen oder Jugendlichen. Dass der ADAC auf die Maximierung der Provisionseinnahmen bei seinen Mitgliedern aus ist, zeigen die zahlreichen Zusatzprodukte mit ADAC-Aufschrift wie Kredite, Reisen oder Postbusfahrten. Es ist dieses kuriose System, das jetzt mit großen Skandalen offenkundig wurde. Das System ADAC entwickelt eine unkontrollierbare Eigendynamik. Man kann ein Wirtschaftsunternehmen mit 2 Mrd. Euro Umsatz nicht wie einen Tennisverein ohne Kontrollorgane führen.

Der ADAC selbst wird das System ADAC nicht ändern. Das müssen schon hoheitlichen Organe tun. Die Lösung kann nur sein, alle wirtschaftlichen Aktivitäten – auch die Pannenhilfe – in einem richtigen Unternehmen zu bündeln. Die wahren Mitglieder, vielleicht 100 000, können gerne im Vereinsstatus wirken und Oldtimerfahrten organisieren. Der einzige Weg, dies zu erreichen, ist, von außen allen Unternehmensaktivitäten den Vereinsstatus und Steuervorteil zu entziehen. Nicht die Skandale um Hubschrauberflüge, gefälschte Teilnehmerzahlen und Villenbauten sind das Problem, sondern das System als solches. Der Club braucht den Neuanfang von innen und außen.

Prokon: Spekulativ oder nachhaltig?

Von Mechthild Schrooten

In den letzten Wochen ist Prokon in die Schlagzeilen geraten. Das Unternehmen hatte potenziellen Anlegern angeboten, durch moralisch positiv bewertete Investitionen in die Windenergie erhebliche Rendite zu generieren. Klingt super. Zwar war durch die wiederkehrenden Krisen auf den Finanzmärkten klar geworden, dass gerade die Habgier eine schlechte Beraterin ist, aber damals in den Krisen ging es auch nicht um die Kombination von wünschenswerten Investitionen und hoher Rendite. Bei Prokon – und auch anderen Offerten – stellte es sich anders dar. Hier eine Geldanlage tätigen und endlich hätte man guten Gewissens der eigenen Renditegier nachgehen können – das ist doch etwas anderes, etwas Gutes, könnte man meinen. Die Anleger haben sicherlich zu einem nicht unerheblichen Teil den Traum von einer dauerhaft hohen Rendite ohne nennenswertes Risiko geträumt. Das gibt es aber nicht.

Tatsächlich war in den Anlageprodukten viel Luft drin. Auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht war das bereits aufgefallen, jedoch waren ihr für eine echte Intervention die Hände gebunden. Die Anleger dagegen werden oft gar nicht im Detail gewusst haben, was Genussrechte überhaupt sind und wie diese konkret funktionieren. Dabei sind Genussscheine keine besonders raffinierten Finanzprodukte der Finanzindustrie, die komplex und dadurch schlecht zu durchschauen sind.

In Deutschland ist das Vorhandensein von diffusem Wissen um das Funktionieren von Finanzprodukten weit verbreitet. Dies begünstigt Anlageberater bei ihrem Angebot von Finanzprodukten. Hier liegt asymmetrische Information vor, die eine wesentliche Form des Marktversagen ist, wie es in jedem Lehrbuch der Volkswirtschaftslehre bereits im ersten Kapitel steht. Bei Marktversagen muss der Staat eingreifen; das ist unstrittig. Ansatzpunkte für Staatseingriffe bietet zum einen die Regulierung von Finanzgeschäften aller Art. Zum anderen gehört dazu aber auch die Vermittlung von Wirtschafts- und Finanzkompetenz in den Schulen. Bis heute gibt es aber in Deutschland kaum curricular verankerte Bildungsansprüche für diesen im realen Leben der Menschen nicht unwichtigen Bereich. Es wäre dringend notwendig hier mehr zu tun, um den potenziellen Anlegern endlich etwas mehr Marktmacht zuzugestehen.

Es ist wichtig, dass der graue Kapitalmarkt und damit die Finanzgeschäfte jenseits von Transparenz und Regulierung abgeschafft werden. Es kann nicht angehen, dass aufgrund des bestehenden Regulierungsrahmens die Aufsichtsbehörden in die Zuschauerränge gedrängt werden und nicht aktiv eingreifen können. Kurzum: Es macht keinen Sinn, dass es neben den Banken andere deutlich weniger regulierte Finanzanbieter gibt. Es macht keinen Sinn, dass Unternehmen mehr als 1 Mrd. Euro einsammeln können, ohne unter eine nennenswerte Regulierung zu fallen. Das gibt für die Anbieter von Finanzprodukten Anreize, genau in diesem grauen Bereich aktiv zu werden.

In der Tat haben gerade im Gefolge von Finanzkrisen genau diese grauen Finanzprodukte und Schattenbanken Konjunktur. Immer wenn es darum geht, gute Ideen mit hohen Zahlungsversprechen zu verbinden, finden sich viele, die hier unterstützend wirken wollen. Prokon hat um seine Anleger breit geworben und so ein breites Publikum überzeugt. Hier werden jetzt öffentlich die Grenzen der Mixtur aus langfristig überdurchschnittlicher Rendite und einem moralisch überzeugenden Produkt diskutiert. Nachhaltig ist eben eher die Bescheidenheit.

Transatlantisches Freihandelsabkommen: Streitpunkt Investitionsschutz

Von Stephan Wittig

Der EU-Handelskommissar Karel de Gucht verkündete Ende Januar 2014, dass die EU die Verhandlungen über die Aspekte des Investitionsschutzes der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) temporär aussetzt. Dies kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die öffentliche Debatte über das TTIP zu kippen droht. Nicht nur zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, sondern auch Regierungsmitglieder haben sich kritisch zum TTIP geäußert. Hintergrund sind unter anderem Befürchtungen, dass das Freihandelsabkommen durch eine Anerkennung gegenseitiger Standards eine Abwärtsspirale („race-to-the-bottom“) im Umwelt- oder Konsumentenschutz auslösen könnte. Zudem gibt es Befürchtungen, der regulatorische Spielraum der EU würde auch durch die Möglichkeit eingeschränkt, dass US-amerikanische Unternehmen Schadenersatz vor internationalen Schiedsgerichtsbarkeiten verlangen könnten.

Im Rahmen des TTIP wird ein Kapitel zum Investitionsschutz verhandelt, wie es beispielsweise auch im Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU (CETA)­ verankert wurde. Mit dem Lissabon-Vertrag wurde der EU die Kompetenz für Direktinvestitionen zugesprochen, so dass die Kommission nun Außenhandels- und Investitionsabkommen verhandeln kann. Seit 1959 hat Deutschland 131 bilaterale Investitionsschutzabkommen (BIT) abgeschlossen, den EU-Mitgliedstaaten sind 1400 der weltweit über 3000 BIT zuzuordnen. BIT wurden historisch abgeschlossen, um Direktinvestitionen in Entwicklungsländern gegen direkte Enteignungen und Gesetzgebungen mit enteignender Wirkung zu schützen. Die meisten BIT enthalten daher Klauseln, die es Investoren erlauben, direkt vor internationalen Schiedsgerichtsbarkeiten zu klagen, statt die nationalen Gerichte des Gastlandes anrufen zu müssen. Die (nicht-öffentlichen) Verfahren unterliegen meist den Regeln des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten der Weltbank (ICSID) oder der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL).

Auch wenn europäische Investoren in den letzten fünf Jahren über 50% der weltweiten Schiedsverfahren veranlassten, sind zunehmend Verfahren gegen Industriestaaten zu beobachten. So klagt Philip Morris über eine Tochtergesellschaft in Hongkong gegen Australien, das neue Verpackungsvorschriften erlassen hat, die es Ta­bakkonzernen nicht mehr erlauben, ihre geschützten Markenzeichen zu verwenden. Ähnliche Erfahrungen gibt es schon seit zehn Jahren in Nordamerika im Rahmen der NAFTA: ging es ursprünglich primär um den Schutz US-amerikanischer und kanadischer Investoren in Mexiko, so gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Verfahren gegen Kanada. Da die kanadische Regierung z.B. zwei Patente des US-Pharmakonzerns Eli Lilly nicht anerkennt, ist sie auf 500 Mio. US-$ Schadenersatz verklagt worden, und wegen eines Fracking-Verbots fordert Lone Pine 250 Mio. US-$ von der Provinz Quebec. Auch gegen Deutschland läuft momentan ein ICSID-Verfahren im Rahmen des Energy Charter Treaty, das von Vattenfall wegen des Atomausstiegs angestrengt wurde. Dass darüber nicht deutsche Gerichte zu entscheiden haben, erregte öffentlichen Unmut. Wenig Aufmerksamkeit gab es hingegen, als das Bundesverwaltungsgericht Mitte Januar 2014 bestätigte, dass die Abschaltung von Biblis rechtswidrig war, woraufhin RWE vom Land Hessen bis zu 180 Mio. Euro Schadenersatz fordern könnte.

Bei den TTIP-Verhandlungen besteht die Herausforderung darin, eine Balance zwischen den (berechtigten) Privatinteressen von Investoren und staatlichem Freiraum für regulatorische Maßnahmen im öffentlichen Interesse zu finden. Bis Mitte März will de Gucht den europäischen Entwurf des Investitionsschutzkapitels vorlegen. Die darauffolgende öffentliche Debatte ist ein wünschenswerter demokratischer Prozess, der die ansonsten wenig transparenten Verhandlungen weiter in den Fokus rücken wird.


DOI: 10.1007/s10273-014-1631-8

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