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Brexit: What’s next?

Von Matthias Diermeier

Am 29. März 2019 tritt das Vereinigte Königreich formell aus der EU aus – wahrscheinlich. Denn ganz sicher ist noch nicht einmal das: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann London den EU-Austritt ohne Zustimmung der übrigen Mitgliedstaaten zurückziehen. Aber wohl nur, wenn die entsprechende Mehrheit im britischen Parlament erreicht wird. Wie schwierig Mehrheiten mit Blick auf den Brexit geworden sind, hat die Premierministerin in jüngster Vergangenheit immer wieder zu spüren bekommen und zuletzt sogar wichtige Abstimmungen verschoben. In der Folge musste sie sogar ein parteiinternes Misstrauensvotum überstehen. Obwohl die Stimmung in der Bevölkerung den zähen Verhandlungen sowie mageren Ergebnissen geschuldet zuletzt in Richtung „Bremain“ gekippt war, prallen innenpolitisch quer über die Parteigrenzen weiterhin unvereinbare Interessen aufeinander. Vielen Akteuren scheint jegliches Interesse an einem konstruktiven Ausgang abzugehen. Dabei können sich die Brexiteers nicht einmal untereinander auf eine gemeinsame Position einigen. Während die eine Seite von den glorreichen Tagen des Empires träumt, würde die andere Fraktion sich gerne schützend vor die Arbeiterschaft stellen, was die EU angeblich derzeit unterbindet. Insbesondere der ehemalige Tory-Außenminister Boris Johnson und der Labour-Oppositionsführer Jeremy Corbin mäandern durch das breite Spektrum der Positionen.

Die Brückenbauer unter den politischen Kräften auf der Insel haben nach dem Unterzeichnen des Scheidungsvertrags in Brüssel merklich an Gewicht verloren. Das Zünglein an der Waage, das Theresa May die Mehrheit für ihren Deal mit der EU gekostet hat, ist die sogenannte „Nordirland-Backstop-Lösung“. Um den inneririschen Frieden zu gewährleisten, hatten sich die Verhandlungspartner in Brüssel für das (gut mögliche) Scheitern der Freihandels-Verhandlungen auf den Verbleib Nordirlands im EU-Binnenmarkt verständigt. Um wiederum Kontrollen zwischen Nordirland und Großbritannien zu vermeiden, soll für den Rest des Vereinigten Königreichs eine rudimentäre Zollunion mit der EU gelten. Zwar wäre Brüssel latent auf die Kooperation britischer Zollbeamte angewiesen, doch könnte ein solches Zollunionsarrangement zwischen EU und Briten dann nur mit beidseitiger Zustimmung wieder aufgekündigt werden.

Wie zu erwarten, ist ein solches Abhängigkeitsverhältnis, etwa ohne Möglichkeit auf eigenständige britische Handelspolitik, mit dem Selbstverständnis Londons kaum zu vereinbaren. Selbst ein Quasi-Norwegen-Status als verlängerbare Übergangsoption, der wirtschaftlich den geringsten Schaden anrichtet wird als „BRINO“ („Brexit In Name Only“) verspottet. Der EU die Personenfreizügigkeit abzukaufen, dürfte sich als politisches Kunststück erweisen. Also schicken die stolzen Briten ihre Premierministerin wieder nach Brüssel. Dabei ist klar: Substanzielle Nachverhandlungen von Seiten der EU wird es kaum geben – Juncker hat dies bereits ausgeschlossen – und ob symbolische Zugeständnisse oder gute Absichtsbekundungen das aufgeregte Londoner Unterhaus überzeugen können, ist höchst fragwürdig.

Wieder einmal wächst das No-Deal-Risiko und damit das eines „harten Brexit“. Die entsprechenden Verwerfungen an den Aktien- und Devisenmärkten sind vorprogrammiert. Für den Warenhandel zwischen EU und Großbritannien würden dann dieselben Zölle und Handelshemmnisse gelten wie im Handel mit Drittstaaten, beispielsweise gegenüber China. Die Zeche zahlen müssten nicht nur britische Unternehmen. Insbesondere die exportfreudigen deutschen Firmen dürften zu Schaden kommen. Die Belastung durch Zölle über den Kanal würde, wie eine Studie des IW zeigt, beispielsweise für deutsche Automobilexporte auf einen Schlag bei rund 8,5 % liegen – allein 2 Mrd. Euro Zölle jährlich. Hinzu kämen nicht-tarifäre Handelshemmnisse von bis zu 11 %. Rund die Hälfte aller deutschen Exporte nach Großbritannien könnten wegbrechen. Es steht viel auf dem Spiel.

Matthias Diermeier

Institut der deutschen Wirtschaft

Diermeier@iwkoeln.de

Wohnkosten: Steuerlich absetzbar machen

Von Jens Boysen-Hogrefe, Ulrich Schmidt

Wohnkosten, die aufgrund einer angemessenen Unterkunft entstehen, sind Teil des sogenannten Existenzminimums und sollten deshalb nicht besteuert werden. Doch die dafür bestehenden Regeln führen angesichts erheblicher Mietpreisunterschiede innerhalb Deutschlands zu ungerechten Ergebnissen: Wer in Städten mit hohen Mieten wohnt, ist systematisch benachteiligt. Dabei gäbe es eine gerechtere und einfache Lösung: Mieten sollten steuerlich absetzbar sein. Auslöser für die ungerechte Behandlung ist, dass der Gesetzgeber bei der Festlegung des Existenzminimums ausgerechnet bei den Wohnkosten eine Ausnahme macht. Prinzipiell richtet sich die Berechnung des steuerfreien Einkommens nach den Sätzen in der Sozialhilfe. Doch während für die Wohnkosten bei der Sozialhilfe die Besonderheiten des jeweiligen Mietmarktes berücksichtigt werden – und es daher regional stark variierende Mietobergrenzen gibt – wird beim steuerrechtlichen Existenzminimum für 2018 eine bundesweit einheitliche Bruttokaltmiete von 7,06 Euro je m2 unterstellt. Der Bundesregierung ist bewusst, dass dies eher einem unteren Wert der tatsächlichen Wohnkosten entspricht, sie verweist aber darauf, dass das Existenzminimum in diesem Sonderfall durch ergänzende staatliche Leistungen wie das Wohngeld gesichert werden kann.

Doch tatsächlich verstößt diese Regelung gegen das Prinzip der horizontalen Steuergerechtigkeit, wonach Personen mit gleicher finanzieller Leistungsfähigkeit auch eine gleiche Steuerlast tragen sollen. Denn wer in einer Region hohe Mieten zahlen muss, kann sich weniger leisten als Menschen mit gleichem Einkommen in Gegenden mit geringen Mietpreisen. Und wer in Regionen mit Mietpreisen von deutlich über 7 Euro je m2 lebt, dessen Existenzminimum ist eben nicht voll steuerlich freigestellt, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies auf Basis des Grundgesetzes als verpflichtend ansieht. Um eine unterschiedliche Behandlung auszuschließen, wäre es sinnvoll, die Wohnkosten gar nicht mehr im Grundfreibetrag zu berücksichtigen, sondern die tatsächlichen Mietkosten (bzw. die Zinsaufwendungen für die Hypothek auf Wohneigentum) steuerlich abzugsfähig zu machen. Dabei müsste es selbstverständlich Höchstbeträge geben, die wie bei der Sozialhilfe von der Haushaltsgröße und den regionalen Wohnkosten abhängig sind. Damit wäre die horizontale Steuergerechtigkeit wiederhergestellt.

Gleichzeitig würden zwei weitere Probleme der derzeitigen Einkommensbesteuerung behoben: Zum einen hätten Haushalte in abbezahltem Wohneigentum eine höhere Steuerlast, da sie ja keine Wohnkosten absetzen könnten. Das entspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip, weil die gesparte Miete einen Kapitalertrag bedeutet, der derzeit unbesteuert bleibt. Zum anderen würden auch kinderlose Ehepaare höher besteuert werden, da die für das Existenzminimum maximal zu berücksichtigende Wohnungsgröße eines Ehepaars nicht doppelt so hoch ist wie für einen Single. Bei der Sozialhilfe bekommen kinderlose Ehepaare mit maximal 65 m2 nur wenig mehr zugestanden als Singles mit 50 m2. Steuerlich erhalten Ehepaare heute aber den doppelten Grundfreibetrag, werden also stärker entlastet, als dies durch das Existenzminimum gerechtfertigt ist. Unterm Strich ließe sich also mit einer limitierten Absetzbarkeit der Wohnkosten gerechter und effizienter dafür sorgen, dass der Staat sowohl Personen in gefragten Ballungszentren als auch Personen in günstigen Wohnlagen steuerlich gleich behandelt. Aktuell werden dagegen Steuerzahler in teuren Wohnlagen benachteiligt und in günstigen bevorzugt.

Subventionen: Zellfabrikplänen fehlt Fundament

Von Ferdinand Dudenhöffer

Gemeinsam mit der EU will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit immensen staatlichen Fördergeldern eine europäische Lithium-Ionen-Batteriezellproduktion aufbauen. Zur Subvention soll 1 Mrd. Euro eingesetzt werden. Berlin und Brüssel sprechen vom Airbus für Lithium-Ionen-Batterien. Wie in der Luftfahrt sollen durch den Staat ein europäischer Industriechampion und – natürlich – Arbeitsplätze entstehen. Bei Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos der Willkür der Asiaten ausgesetzt zu sein, sei untragbar, unsere Autoindustrie würde zum Spielball Asiens, so die Vorstellung der Politiker. Mehr als 80 % der weltweiten Produktionskapazitäten für Lithium-Ionen-Zellen teilen chinesische (BYD und CATL), japanische (Panasonic) und koreanische Unternehmen (Samsung, SK Innovation und LG Chem) unter sich auf. Alle sechs sind Weltkonzerne und kennen das Lithium-Ionen-Geschäft perfekt. Samsung erwirtschaftete 2017 eine Gewinnmarge im operativen Geschäft von 22 % bei 212 Mrd. US-$ Umsatz. Die Weltchampions des Batteriegeschäfts sind auf hochautomatisierte, hochpräzise Fertigungen, Skalenerträge und beste Kostenpositionen getrimmt.

Bosch hat bei der Zellproduktion bereits abgewunken, Conti wird mit hoher Wahrscheinlichkeit folgen. Beiden ist das Risiko zu groß, gegen die Batterie-Schwergewichte anzutreten. Also bleiben Mittelständler wie Varta, Hoppecke oder Start-ups wie Terra E. In Berlin und Brüssel plant man den Kampf gegen die Gullivers mit Liliputanern. Eine „VEB-Batteriezellen“ soll die Gullivers bewegungslos machen. Die Strategie setzt auf Festkörperbatterien, d. h. die nächste technologische Generation. Hier beginnt das Spiel bei Null, so die naive Vorstellung. Anode, Kathode bleiben zwar, nur der flüssige Elektrolyt wird durch dünne Folienschichten ersetzt. Selbstverständlich arbeiten die Asiaten bereits mit Hochdruck an Feststoffbatterien und werden ihr großes Wissen bei hochautomatisierten Zellfertigungen einsetzen. Den zweiten Weg blendet die Bundesregierung aus. Die Leistungsfähigkeit der Lithium-Ionen-Zelle hängt nicht von der hochskalierten Produktion, sondern vom Material ab. Beste Kosten und saubere Qualität liefern die Zellhersteller, aber der Kern der Speicherfähigkeit der Zelle liegt im Material. Daher investiert der weltgrößte Chemiekonzern, die BASF, 400 Mio. Euro in Anlagen für Batteriematerialien in Europa, darunter auch die Produktion von Kathodenmaterial in Finnland. Mit der Chemieindustrie können wir im Wettbewerb überlegenes Kathoden- und Anodenmaterial herstellen und eine Art Monopolstellung aufbauen. Wer das beste Material hat, den umwerben alle Zellhersteller. Es ist sinnvoll, seine Kompetenzen dort zu stärken, wo man in eine Spitzenstellung laufen kann. Die Chance liegt in der Materialforschung und nicht in der Zellproduktion.

Der VW-Konzern plant mit dem koreanischen Batteriegiganten SK Innovation ein Joint Venture zur Zellproduktion. Gleichzeitig hat der Volkswagenkonzern CATL, LG Chem und Samsung als Zelllieferanten für weitere Regionen verpflichtet. CATL errichtet für die Belieferung von BMW eine Zellfabrik in Thüringen. Damit ist ein Großteil des europäischen Marktes für Lithium-Ionen-Zellen verteilt und den Zellfabrikplänen der Regierungskoalition bricht das Fundament auf der Nachfrageseite weg, noch ehe die erste Zelle produziert ist. CATL will die Thüringer Zellfertigung für 240 Mio. Euro errichten, Bosch hatte einmal von Beträgen im Bereich von 5 Mrd. Euro gesprochen. Das zeigt den nahezu unmöglich aufholbaren Vorsprung der hochautomatisierten Werke asiatischer Unternehmen. Hochautomatisierung und Arbeitsplätze – der Bundeswirtschaftsminister sollte vorsichtig sein, wenn er solche Zusammenhänge herstellt. Fazit: Wir sollten uns in Europa auf das konzentrieren, was wir können: Materialen entwickeln und produzieren, die zum Maßstab werden. Berlin und Brüssel sollten aufhören, eine volkseigene Batteriezellproduktion aufzubauen. Das Risiko, Steuermilliarden in den Sand zu setzen, ist zu groß.

Deutsche Bank: Haftung für Geldwäsche

Von Hans-Peter Burghof

Auch die Geldwäsche hatte ihre Zeit als konventionelles Bankgeschäft. Wie die Unterstützung des Schmuggels, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder gar die Finanzierung des Sklavenhandels – alles Geschäfte, die mit der Historie bedeutender Bankhäuser verbunden sind. Heute sind dies keine legalen Bankgeschäfte, und das ist gut so. Aber durch das Verbot sind die zugrundeliegenden Transaktionen keineswegs verschwunden. Dafür sind sie viel zu lohnend für Kriminelle und manchmal auch für die Herrschenden, die nicht immer auf der Seite des Rechts stehen. Ein globales Wirtschaftssystem ohne Kriminalität und daran geknüpfte Geldwäsche ist – leider – eine realitätsferne Utopie. Dies entwertet keineswegs den Kampf dafür. Im Gegenteil: Es zeigt die Notwendigkeit hoher Wachsamkeit der Strafverfolgungsbehörden und der Öffentlichkeit. Aber der Gedanke verdeutlicht auch, dass dieser Kampf in effizienter Weise geführt werden muss. Und dass es sinnvoll ist, die negativen Folgen intensiver staatlicher Kontrolle einzubeziehen. Nachsicht gegenüber Kriminellen? Bestimmt nicht! Aber das Streben nach einer besseren und nicht der besten aller Welten.

Bei aller Kritik an den Banken sollte man nicht vergessen, dass diese wichtige ökonomische Funktionen erfüllen. Eine davon ist, aufbauend auf den Zahlungsverkehrsleistungen, die Versorgung der Wirtschaft mit Liquidität. Dies macht sie anfällig für einen Run auf eben diese Liquidität. Und sie müssen, um diese Aufgabe zu erfüllen, Zahlungsströme – auch über Ländergrenzen hinweg – möglichst friktionsfrei abwickeln. Doch damit bewegen sie sich zwangsläufig in eine Grauzone hinein. Sie laufen immer Gefahr, für kriminelle Aktivitäten Dritter missbraucht zu werden. Von dort ist der Weg zu einer aktiven Rolle oft nicht mehr weit.

Die Deutsche Bank ist als international tätiges Kreditinstitut diesen Anfechtungen besonders ausgesetzt. Die neuen Vorwürfe kamen insofern nur deshalb überraschend, weil man erwartet hätte, dass das Institut nach den jüngsten Skandalen nun vorgesorgt habe. Aber gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Vorwürfe. Im ersten Fall wurden die Deutsche Bank und zwei andere Kreditinstitute für Geldwäschegeschäfte einer dänischen Bank missbraucht. Hier stellt sich die Frage, ob sich die Institute auf die Geldwäscheprüfung dieser Bank verlassen durften. Ohne dies rechtlich werten zu wollen: Würde man einen derartig verlängerten Regress entlang aller Zahlungs- und Lieferketten zur Anwendung bringen, könnte weder ein modernes Zahlungs- noch Wirtschaftssystem funktionieren. Im zweiten Fall wurde die Bank durchsucht, weil Mitarbeiter bei verdächtigen Geschäften eine Verdachtsanzeige unterlassen haben sollen. Aber hier hält die Bank dagegen: Gerade diese Mitarbeiter wirkten in enger Kooperation mit den Aufsichtsbehörden an der Aufarbeitung der im Umfeld der Panama-Papiere angesiedelten Fragestellung mit. Die Inszenierung der Razzia durch die Staatsanwaltschaft lässt vermuten, dass diese mehr dahinter vermutet, aber bisher war von entsprechenden Ergebnissen nichts zu hören.

Also doch kein neuer Geldwäscheskandal bei der Deutschen Bank? Ohne weitere belastende Sachverhalte eher nicht. Aber der Schaden für die Reputation und den Börsenkurs ist schon jetzt groß. In der Konsequenz müsste die Bank alle Geschäfte mit irgendeinem derartigen Risiko unterlassen. Aber genau dann kann eine international tätige Bank in einer marktwirtschaftlichen Ordnung ihre ökonomische Funktion nicht mehr erfüllen. Offenbar bedarf es eines konstruktiven Umgangs zwischen Aufsicht und Banken, damit ohne übermäßigen Schaden für die Allgemeinheit das Verbrechen in die Schranken gewiesen werden kann. In der Vergangenheit haben die Banken dies oft unterlaufen, indem sie Gesetzeslücken rücksichtslos ausnutzten. Nach der Stärkung der Aufsicht im Gefolge der Finanzkrise muss sich aber auch diese fragen, ob ihr Verhalten immer wirklich konstruktiv ist.


DOI: 10.1007/s10273-018-2376-6

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