Der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform 2000 sieht vor, ab Mitte 2001 eine Positivliste für Arzneimittel einzuführen. Dieses Vorhaben wird von den betroffenen Interessen- gruppen abgelehnt, es ist aber auch wissenschaftlich umstritten. Wie ist die geplante Positivliste aus ordnungs- und industriepolitischer Sicht zu beurteilen? Wie sollten Positivlisten gestaltet sein, um den Prinzipien einer „solidarischen Wettbewerbsordnung" im Gesundheitswesen zu entsprechen?
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