Nun hat am Freitag, den 11. Mai, letztlich auch der Bundesrat das Altersvermögensgesetz gebilligt, das den Aufbau einer ergänzenden Privatvorsorge mit staatlicher Förderung ab dem Jahre 2002 vorsieht. Das Gesamtpaket der Rentenreform kann nun in Kraft treten. Zuvor wurde monatelang darüber diskutiert, ob und – wenn ja – wie Immobilien in die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge einbezogen werden sollten oder könnten und ob Witwen, insbesondere Witwen mit Kindern und unter ihnen wiederum Witwen mit einem geringen abgeleiteten Rentenanspruch, doch noch bessergestellt werden müssten. Im Zuge dieser Diskussion ist die Frage nach dem eigentlichen Ausgangspunkt der Reform – und damit ihrer Notwendigkeit – fast untergegangen.
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