Durch die Abkehr der EU-Kommission vom Verbotsprinzip im europäischen Wettbewerbsrecht und dem Übergang zur Selbsteinschätzung der Unternehmen, ob ihre Vereinbarungen unter das Kartellverbot fallen, sollen die Verfahren vereinfacht, beschleunigt und optimal verteilt werden. Auf welchen Grundsätzen basiert die Neuausrichtung der europäischen Wettbewerbspolitik? Welche Fragen sind noch offen?
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