Seit einigen Jahren stellt der Europäische Gerichtshof vermehrt Regelungen der nationalen Steuersysteme in Hinblick darauf in Frage, ob sie mit dem EG-Recht konform gehen. Im aktuellen Fall Marks & Spencer entscheidet der Gerichtshof, ob Konzerne Verluste ausländischer Töchter mit inländischen Gewinnen verrechnen dürfen. Welche Wirkung hätte eine EU-weite Verlustverrechnung auf das deutsche Steueraufkommen?
Vollständiger Artikel nur als PDF verfügbar