Die Bundesregierung hat den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften"1 eingebracht. Diese Novelle zum Telekommunikationsgesetz sieht in § 9a vor, daß "neue Märkte" nur ausnahmsweise in die Marktregulierung nach dem Zweiten Teil des Telekommunikationsgesetzes einbezogen werden. Wie ist diese Regelung ordnungs- und wettbewerbspolitisch zu bewerten?
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