Das Land Bremen wird voraussichtlich noch im ersten Quartal 2006 in einem Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht eine extreme Haushaltsnotlage geltend machen und daraus einen Anspruch auf externe Hilfe ableiten. Wie kommt es zu dieser Notlage und wie kann sie vermieden werden? Wie lässt sich der Anspruch auf die Hilfe der anderen Länder und des Bundes begründen? Welche Verfahren sollten zur Diagnose und Feststellung von Haushaltsnotlagen angewendet werden?
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