Die Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit hat sich in den vergangenen drei Jahren stark verbessert. Daraufhin hat der Bundestag im November 2007 den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 3,3% gesenkt und die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitnehmer verlängert. Welche Folgen haben diese Beschlüsse für den Haushalt der Bundesagentur? Wie würde sich eine stärkere Senkung als bisher geplant auswirken? Welches Ausmaß sollte die Reserve haben, die für den Fall einer wirtschaftlichen Abschwächung für erforderlich gehalten wird?
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