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In den 2020er Jahren erreichen die geburtenstarken Jahrgänge das Renteneintrittsalter. Dies erhöht zum einen den Druck auf die sozialen Sicherungssysteme und reduziert zum anderen das Angebot an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt. Mit verschiedenen Maßnahmen und Reformen versucht die Politik, dieser Entwicklung gegenzusteuern. Dabei rückt auch die Erwerbsarbeit unter Rentenbeziehern in den Fokus: Die Erwerbsquote der 60- bis 64-Jährigen hat sich seit 2005 auf knapp 60 % im Jahr 2017 verdoppelt, die der 65- bis 69-Jährigen stieg von 6,3 % auf 16,3 %.1

In Ergänzung bestehender empirischer Studien zur individuellen Bedeutung von Erwerbsarbeit über das Renteneintrittsalter hinaus2 bietet die Erwachsenenbefragung des Nationalen Bildungspanels (NEPS)3 aus den Jahren 2012/2013 bis 2015/2016 eine aktuelle Datengrundlage für die individuellen Muster und Motive, die zu einer Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Altersrente führen. Im Fokus stehen Personen im Alter von 58 bis 69 Jahren, die seit längstens drei Jahren eine Altersrente erhalten.4 Eine regelmäßige Erwerbstätigkeit umfasst dabei – unabhängig vom zeitlichen Umfang – neben sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auch Selbstständigkeit und Tätigkeiten von mithelfenden Familienangehörigen. Fast ein Drittel aller 58- bis 69-jährigen Frauen, die seit maximal drei Jahren eine Altersrente erhalten, geht einer regelmäßigen bezahlten Beschäftigung nach (vgl. Abbildung 1). Bei Männern ist dieser Anteil etwas geringer.5 Darüber hinaus besteht unter älteren Personen weiteres Aktivierungspotenzial: Fragt man erwerbslose Rentenbezieher nach ihrem Beschäftigungswunsch, geben 20 % dieser Männer (14 % aller befragten Männer, vgl. Abbildung 1) und 13 % dieser Frauen (9 % aller befragten Frauen) an, dass sie gerne wieder eine Erwerbsarbeit aufnehmen würden.

Die Beobachtung, dass Ältere eine hohe Bereitschaft zur Weiterbeschäftigung im Rentenalter signalisieren, diese aber oft nicht umsetzen, deckt sich mit früheren Befragungen von Rentenbeziehern.6 Trotzdem sind die Gründe, warum manche Rentner trotz grundsätzlicher Arbeitsbereitschaft keiner regelmäßigen Arbeit nachgehen, bisher unklar. Persönliche Gründe wie gesundheitliche Einschränkungen sind ebenso denkbar wie mangelnde Beschäftigungschancen auf dem Arbeitsmarkt. Bei den Faktoren, die eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter begünstigen, finden sich teils starke geschlechtsspezifische Unterschiede. Deskriptive und multivariate Analysen7 zeigen, dass insbesondere Frauen, die bis unmittelbar vor Rentenbeginn erwerbstätig sind, auch häufiger neben dem Rentenbezug erwerbstätig bleiben. Bei Männern geht vor allem ein Erreichen des regulären Renteneintrittsalters mit einer höheren Wahrscheinlichkeit einher, auch neben dem Rentenbezug weiterzuarbeiten. Zudem spielt bei Frauen der Gesundheitszustand eine bedeutende Rolle, während bei Männern weniger die Gesundheit als (hohe) Bildungsabschlüsse mit einer Erwerbstätigkeit im Rentenalter zusammenhängen. Zudem sind sowohl Frauen als auch Männer mit einem monatlichen Haushaltseinkommen8 von über 2500 Euro wesentlich öfter neben der Rente erwerbstätig als solche mit niedrigen oder mittleren Einkommen. Dies deutet darauf hin, dass der Erwerbsarbeit im Rentenalter zumindest nicht ausschließlich finanzielle Gründe oder gar existenzsichernde Motive zugrunde liegen. Unter den persönlichen Motiven aller Rentenbezieher, die neben einer Altersrente weiterhin einer regelmäßigen Erwerbsarbeit nachgehen oder arbeiten wollen (also nicht erwerbstätig sind und einen Beschäftigungswunsch haben), überwiegen meist soziale Gründe vor den finanziellen (vgl. Abbildung 2). Über 90 % der Befragten geben an, sie hätten Spaß an der Arbeit und bräuchten Kontakt zu anderen Menschen (Aussage „trifft eher zu“ oder „trifft völlig zu“). Die Ergebnisse für Frauen und Männer sind hier sehr ähnlich. 89 % der Frauen und 88 % der Männer berichten außerdem, sie bräuchten weiterhin eine Aufgabe.

Abbildung 1
Erwerbsstatus von Personen in den ersten drei Jahren nach dem Eintritt in die Altersrente
Erwerbsstatus von Personen in den ersten drei Jahren nach dem Eintritt in die Altersrente

Alle Rentner ohne aktuelle Erwerbstätigkeit erhielten folgende Frage: „Viele Menschen sind auch im Ruhestand erwerbstätig. Haben Sie vor, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen?“

Quelle: Nationales Bildungspanel (NEPS SC6 8.0.0), Wellen 2012/2013 bis 2015/2016; eigene gewichtete Berechnungen.

Abbildung 2
Motive für eine Erwerbstätigkeit in den ersten drei Jahren nach dem Renteneintritt
Motive für eine Erwerbstätigkeit in den ersten drei Jahren nach dem Renteneintritt

Anteile in % (bezogen auf Personen, die neben der Altersrente erwerbstätig sind oder sein wollen)

Quelle: Nationales Bildungspanel (NEPS SC6 8.0.0), Wellen 2012/2013 bis 2015/2016; eigene gewichtete Berechnungen.

Den Befragten, die primär soziale Gründe für eine fortgesetzte Erwerbsarbeit neben einer Altersrente anführen, steht allerdings ein nicht unbedeutender Teil an Rentenbeziehern gegenüber, der auch oder ausschließlich finanzielle Gründe anführt („brauche das Geld“). Insgesamt stimmt über die Hälfte der Befragten dieser Aussage zu. Allerdings fällt die Bedeutung der finanziellen Gründe zwischen den Geschlechtern unterschiedlich aus: Insgesamt geben 70 % der Frauen, jedoch nur 53 % der Männer an, dass sie trotz Rente auf das Geld aus der Erwerbsarbeit angewiesen sind („trifft völlig zu“ oder „trifft eher zu“). Eine mögliche Erklärung für diesen Unterschied ist das unterschiedliche Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen den Geschlechtern, da Frauen im Durchschnitt geringere Rentenzahlungen erhalten.

Hinter dem finanziellen Motiv einer fortgesetzten Erwerbstätigkeit können sich vielfältige Gründe verbergen. Unklar ist, ob mit dem zusätzlichen Erwerbseinkommen das Wohlstandsniveau aus dem Erwerbsleben vor der Rente erhalten werden soll oder ob diese Personen ihr Existenzminimum sichern müssen.9 Mit den vorliegenden Daten kann diese Frage nicht abschließend geklärt werden. Dennoch können Unterschiede zwischen Rentenbeziehern aus unterschiedlichen Einkommensklassen einen Hinweis auf die finanzielle Bedeutung des Erwerbseinkommens geben.Ein Vergleich der Motive der erwerbstätigen Altersrentner nach ökonomischem Hintergrund und Geschlecht zeigt einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem bereinigten Haushaltsäquivalenzeinkommen und der Zustimmung zur Aussage „Ich brauche das Geld“ („trifft eher zu“ oder „trifft völlig zu“): In der niedrigsten Einkommensklasse stimmen dieser Aussage insgesamt 85 % aller erwerbstätigen Befragten zu, in der höchsten sind es hingegen nur knapp 42 % (vgl. Abbildung 3). Hieraus lässt sich vermuten, dass für einen beträchtlichen Teil der einkommensschwachen Rentenbezieher die Existenzsicherung ein wesentlicher Grund für die Erwerbstätigkeit im Rentenalter ist, wogegen das zusätzliche Einkommen zum Rentenbezug bei einem Haushaltseinkommen von mehr als 3000 Euro eher der Sicherung des Lebensstandards dienen dürfte.

Abbildung 3
Finanzielle Motive für eine Erwerbstätigkeit für unterschiedliche Einkommensklassen1
Finanzielle Motive für eine Erwerbstätigkeit für unterschiedliche Einkommensklassen1

Anteil der Zustimmung zur Aussage „Ich brauche das Geld“ (trifft eher zu oder völlig zu) in % (bezogen auf alle erwerbstätigen und erwerbswilligen Rentenbezieher)

1 Bereinigtes Äquivalenzeinkommen eines Haushaltes: Haushaltseinkommen abzüglich des persönlichen Erwerbseinkommen der erwerbstätigen Befragungsperson im Rentenalter, dividiert durch die Personengewichte eines Haushalts: Die erste erwachsene Person erhält ein Gewicht von 1,0; alle anderen Personen von 0,5; Kinder unter 14 Jahren von 0,3.

Quelle: Nationales Bildungspanel (NEPS SC6 8.0.0), Wellen 2012/2013 bis 2015/2016; eigene gewichtete Berechnungen

Der Vergleich zwischen erwerbstätigen Rentnern zeigt allerdings bedeutende geschlechtsspezifische Unterschiede. Im mittleren Einkommensbereich zwischen 1250 Euro und 1750 Euro geben zunächst etwa 55 % der Frauen und der Männer an, sie bräuchten das Geld aus der Erwerbsarbeit neben ihrer Altersrente. Jedoch steigt in den niedrigeren Einkommensklassen unter 1250 Euro die Zustimmung zur Aussage „Ich brauche das Geld“ bei den Frauen sprunghaft von 55 % auf 92 % bzw. 100 % an. Bei den Männern aus den einkommensschwächeren Haushalten liegt die Zustimmung zu dieser Aussage hingegen nur bei 68 % bzw. 73 %. Auf der anderen Seite sinkt in der höchsten Einkommensklasse ab 3000 Euro die Zustimmung zu dieser Aussage bei den Männern auf etwa 30 %. Bei den Frauen schrumpft dieser Anteil hingegen nicht unter die Hälfte und steigt für die höchste Einkommensklasse sogar noch einmal auf 64 % an. Außer im mittleren Einkommensbereich sind Frauen somit laut eigener Aussage deutlich häufiger auf ein zusätzliches Einkommen aus Erwerbsarbeit neben ihrer Altersrente angewiesen.

Fazit

Erwerbsarbeit nach dem Übergang in die Altersrente ist in Deutschland zwar weit verbreitet, das Beschäftigungspotenzial jedoch noch nicht ausgeschöpft: Zusätzlich zu dem Viertel aller Rentner, die in den ersten drei Jahren nach dem Übergang in die Altersrente erwerbstätig sind, hat unter den nicht erwerbstätigen Rentenbeziehern jeder Fünfte bzw. jede Achte den Wunsch, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Dies deutet darauf hin, dass der Zeitpunkt des Renteneintritts für einige Rentenbezieher unfreiwillig früh erfolgte und diese sich ein zusätzliches Erwerbseinkommen wünschen oder darauf angewiesen sind. Dies bestätigt sich bei der Auswertung der Motive, die für eine realisierte oder gewünschte Erwerbstätigkeit neben einer Altersrente angegeben werden. Hierbei überwiegen soziale Gründe mit einer Zustimmung von 90 % unter allen erwerbstätigen oder erwerbswilligen Rentnern, ein beträchtlicher Teil führt jedoch auch finanzielle Gründe an.

Neben Rahmenbedingungen, die einerseits die Erfüllung von Erwerbswünschen erleichtern und andererseits ausreichend Schutz vor Altersarmut bieten sollten, spielt auch die Prävention von unzureichenden Altersrenten eine bedeutende Rolle. Diese sind häufig eine Folge von unterbrochenen Erwerbsverläufen und dauerhafter Beschäftigung im Niedriglohnsektor. Um die Rentenansprüche der von Altersarmut gefährdeten Personengruppe zu erhöhen, bedarf es Maßnahmen zur Begünstigung kontinuierlicher Erwerbsbiografien und eines ausreichenden Erwerbseinkommens. Einen Beitrag zur Erhöhung der Rentenanwartschaften von Frauen kann hierbei die Verbesserung der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen zur Förderung von Vollzeitbeschäftigung, die höhere Entlohnung typischer „Frauenberufe“, die Veränderung des Ehegattensplittings und eine ausgewogene Verteilung der Familienarbeit zwischen den Geschlechtern leisten. Außerdem besteht die Notwendigkeit, unterbrochene Erwerbsbiografien – etwa aus Wechseln zwischen (Schein-)Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung – besser in der gesetzlichen Rentenversicherung abzusichern und den Versicherungsschutz an die Gegebenheiten der modernen Arbeitswelt anzupassen.

* Der Beitrag basiert auf S. Anger, A. Trahms, C. Westermeier: Erwerbstätigkeit nach dem Übergang in Altersrente – Soziale Motive überwiegen, aber auch Geld ist wichtig, IAB-Kurzbericht, Nr. 24/2018.

  • 1 Eigene Berechnungen auf Basis des Eurostat Labour Force Survey (2005-2017), https://ec.europa.eu/eurostat/data/database (11.12.2018).
  • 2 Vgl. etwa U. Fasbender et al.: The meaning of work for postretirement employment decisions, in: Work, Aging and Retirement, 2016, 2 (1), S. 12-23; D. Hochfellner, C. Burkert: Berufliche Aktivität im Ruhestand. Fortsetzung der Erwerbsbiographie oder notwendiger Zuverdienst?, in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, 46. Jg. (2013), Nr. 3, S. 242-250; T. Rhein: Arbeiten im Rentenalter: Erwerbstätigkeit 65plus in Europa, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, Aktueller Bericht, Nr. 25, 2016, Nürnberg; H. Engstler, L. Romeu Gordo: Arbeiten im Ruhestand – Entwicklung, Faktoren und Motive der Erwerbstätigkeit von Altersrentenbeziehern, in: E. Kistler, F. Trischler (Hrsg.): Reformen auf dem Arbeitsmarkt und in der Alterssicherung – Folgen für Einkunftslagen im Alter, Düsseldorf 2014 S. 115-147.
  • 3 Vgl. H.-P. Blossfeld, H.-G. Roßbach, J. von Maurice (Hrsg.): Education as a Lifelong Process – The German National Educational Panel Study (NEPS), in: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 2011, Sonderheft 14.
  • 4 Als Altersrente zählen alle Arten der gesetzlichen Altersrente sowie staatliche Pensionen und die Leistungen des berufsständischen Versorgungswerks für die Angehörigen der verkammerten freien Berufe.
  • 5 Der im Vergleich zu früheren Studien höhere Anteil der erwerbstätigen Rentner ist sowohl auf den aktuelleren Zeitraum der NEPS-Befragung zurückzuführen als auch auf den Zuschnitt der Analysestichprobe und das dadurch geringere Durchschnittsalter der betrachteten Personen.
  • 6 Vgl. V. Büsch, D. Dittrich, U. Lieberum: Determinanten der Arbeitsmotivation und Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer und Auswirkungen auf den Weiterbeschäftigungswunsch, in: Comparative Population Studies – Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft, 35. Jg. (2010), H. 4, S. 903-930.
  • 7 Vgl. S. Anger, A. Trahms, C. Westermeier, a. a. O.
  • 8 Grundlage ist das bereinigte Äquivalenzeinkommen eines Haushaltes, um Personen in unterschiedlich großen Haushalten und unabhängig von ihrem Erwerbsstatus vergleichen zu können. Nach der aktuellen OECD-Definition wird zur Berechnung des Äquivalenzeinkommens das Haushaltseinkommen durch Personengewichte geteilt. Die erste erwachsene Person erhält dabei ein Gewicht von 1,0, alle anderen Personen von 0,5, Kinder unter 14 Jahren von 0,3. Bereinigtes Äquivalenzeinkommen bedeutet, dass im Fall einer erwerbstätigen Person im Rentenalter das persönliche Erwerbseinkommen vom Haushaltseinkommen abgezogen wird. Dies ermöglicht, das Haushaltseinkommen ohne zusätzlich erwirtschaftetes Arbeitseinkommen der jeweiligen Person zu berücksichtigen.
  • 9 Zur Existenzsicherung beziehen in der Stichprobe knapp 10 % aller Personen im entsprechenden Alter „Grundsicherung im Alter“. Zusätzlich erwerbstätig ist in dieser Gruppe etwa eine von sechs Personen. Ein möglicher Grund für diese geringe Erwerbstätigenquote könnte sein, dass ab dem ersten Euro nur 30 % des Einkommens anrechnungsfrei bleiben (§ 82 SGB XII). Aufgrund der geringen Fallzahl sind keine gesonderten Auswertungen für diese Personengruppe möglich.

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DOI: 10.1007/s10273-018-2385-5