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Ich erinnere mich gut an meine Reaktion auf die Schulschließungen im ersten Lockdown im April 2020. „Das können die doch nicht machen!“ Ich habe gelernt: Können sie. Ebenso wie man in einen Tag, der einem vorher mit Erwerbs- und Hausarbeit ohnehin schon ziemlich voll erschien, auch noch Betreuung und Homeschooling packen kann, wenn man früh genug aufsteht oder spät genug ins Bett geht. Weil es ja offensichtlich irgendwie ging, haben wir es ein Jahr später gleich noch mal gemacht. Im Winter und Frühjahr 2020/2021 war mein damals 10-jähriger Sohn sechs Monate im Homeschooling. Ein halbes Jahr!

Während es vor allem mit dem wichtigen Instrument der Kurzarbeit und einer Reihe von Hilfspakten Hilfen für den Ausfall von Erwerbsarbeit gab, gab es für die vielen Stunden zusätzlicher Sorgearbeit kaum Entlastung. Ausnahme war eine Erhöhung der Kinderkrankentage, auf die allerdings nach einer Erhebung des Wirtschafts- und Sozial­wissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) im Sommer 2021 nur ca. 20 % der Eltern zurückgriffen. Dabei zeigte sich, dass diese Tage häufiger von Eltern in sicheren Beschäftigungsverhältnissen in Anspruch genommen wurden. Offensichtlich ist Erwerbsarbeit meist so verdichtet organisiert, dass kurzfristige längere Auszeiten schlicht nicht möglich sind. Je weniger sicher eine Beschäftigung ist, desto schwieriger wird es unter diesen Bedingungen, individuelle Rechte auf zusätzliche Zeit für Kinderbetreuung durchzusetzen. Es braucht eben auch betriebliche Voraussetzungen, um Erwerbs- und Sorge­arbeit vereinbaren zu können.

Es ist eine große Leerstelle der Pandemiepolitik, dass sie Sorgearbeit nicht mitgedacht hat, und es sind überwiegend die Frauen, die den Preis dafür zahlen, wie ich im Folgenden anhand der Befunde der Erwerbspersonenbefragung des WSI zeige: Nimmt man die Verteilung der Sorgearbeit und die Arbeitsmarktbeteiligung als Marker für die Gleichstellung von Männern und Frauen, ist die aktuelle Situation schlechter als zum Zeitpunkt vor der Pandemie. Der Anteil der Frauen, die den überwiegenden Teil der Sorgearbeit leisten, lag im Januar 2022 zum zweiten Mal in Folge über dem Vorkrisenniveau. Während 61 % der befragten Mütter angaben, vor der Krise den überwiegenden Teil der Sorgearbeit zu leisten, waren es im Juli 2021 69 % und im Januar 2022 67 %. Der Anteil der Väter, die dies angaben, stieg zunächst von 6 % (Vorkrisenniveau) auf 12 % (April 2020), um dann stetig auf 6 % im Januar 2022 zu sinken.

Nach der letzten Erhebung der Erwerbspersonenbefragung des WSI haben im Januar 2022 19 % der Frauen mit betreuungsbedürftigen Kindern angegeben, ihre Arbeitszeit wegen der Kinderbetreuung verringert zu haben. Dies ist mit Ausnahme des ersten Lockdowns im April 2020 (24 %) der höchste Wert seit Beginn der Befragung. Der Anteil der Väter, die wegen der Kinderbetreuung ihre Arbeitszeit reduzierten, betrug im Januar 2022 knapp 6 % (zu Beginn der Pandemie waren es knapp 16 %). Während der Anteil der Mütter, die wegen der Kinderbetreuung ihre Arbeitszeit reduziert haben, seit November 2020 steigt, stagniert der Anteil der Väter auf deutlich niedrigerem Niveau. Das bedeutet, dass sich die ohnehin bestehende Differenz zwischen Vätern und Müttern seitdem noch vergrößert hat. Frauen, vor allem Mütter, werden sich aus dieser geschwächten Position auf einem Arbeitsmarkt behaupten müssen, der aufgrund der aktuellen Krisen und Transformationsprozesse unter einem starken Druck steht.

Es ist wenig verwunderlich, dass sich Mütter zu jedem Erhebungszeitpunkt während der Pandemie im Hinblick auf die familiäre Situation, die Arbeitssituation und die Gesamtsituation stärker belastet fühlten als der Durchschnitt der Erwerbspersonen. Damit geht auch ein immenser Vertrauensverlust in die Bundesregierung einher.

Die „Leerstelle Sorgearbeit“ während der Pandemie kommt nicht von ungefähr und reflektiert letztlich eine Politik, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schon immer als individuelles Problem von Eltern (eigentlich Müttern) versteht. Ein Problem, bei dem der Staat zwar durchaus behilflich ist, indem er Kinderbetreuung zur Verfügung stellt – wenn er genügend Geld dafür übrig hat und sich genug unterbezahlte (meist weibliche) Beschäftigte finden, die den Job machen wollen. Die vergangenen zwei Jahre haben uns jedoch gezeigt, dass das wichtig, aber nicht ausreichend ist. Um wirklich Geschlechtergerechtigkeit durchsetzen zu können, braucht es eine faire Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern, und die kann nur gelingen, wenn Erwerbsarbeit so organisiert ist, dass sie Zeit und Raum für Sorgearbeit lässt. Wir müssen anfangen, ernsthaft über Arbeitszeitsouveränität und Arbeitszeitverkürzung zu sprechen sowie darüber, wie einer zunehmenden Verdichtung von Arbeit begegnet werden kann. Wir müssen bei der Organisation der Erwerbsarbeit die Sorgearbeit mitdenken und nicht umgekehrt.

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© Der/die Autor:in 2022

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DOI: 10.1007/s10273-022-3122-7