Infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine kam es zu einem starken Anstieg der Energiepreise. Um die Folgen dieser Energiekrise für die Haushalte in Deutschland in der ganzen Breite zu erfassen, führt der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) mit dem „Haushaltsmonitoring Energiekrise“ im Zeitraum von April 2023 bis voraussichtlich Juli 2024 eine haushaltsrepräsentative Panelbefragung mit insgesamt sechs Befragungswellen durch. In bisher zwei Wellen wurden im April/Mai und Juni/Juli 2023 jeweils über 4.444 Haushalte befragt. Dieser Beitrag stellt die Methodik der Befragung, die Ergebnisse und einige Schlussfolgerungen dar.
Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine kam es zu einem massiven Anstieg der Energiepreise. Relativ zum Preisniveau der vorangegangenen Jahre hatten sich die Großhandelspreise nach dem Lieferstopp von russischem Erdgas im August 2022 etwa versiebenfacht und waren danach großen Schwankungen ausgesetzt. Seit dem vierten Quartal 2022 sind die Preise zwar kontinuierlich gesunken – sie liegen aber nach wie vor etwa auf Höhe des zweifachen Werts des historischen Niveaus. Die Großhandelspreise von Strom stiegen infolge der hohen Gaspreise ebenfalls an, allerdings lagen sie in der Spitze „nur“ beim Dreieinhalbfachen des historischen Wertes. Seit Beginn des Jahres 2023 stagnieren die Strom-Großhandelspreise etwa auf dem eineinhalbfachen Wert des historischen Niveaus.
Zeitlich verzögert zu den Großhandelspreisen stiegen auch die Preise für die Verbraucher:innen in Deutschland. Der Grund für den zeitlich verzögerten Anstieg waren die unterschiedlichen Beschaffungsstrategien der Energieversorger, die recht lange Laufzeit der meisten Versorgerverträge sowie die rollierende Taktung der Verbrauchsabrechnung. Für viele Verbraucher:innen ändern sich die Preise und Abschlagszahlungen nur einmal jährlich anlässlich der Verbrauchsabrechnung. Das ist einer der Gründe dafür, dass die Heterogenität der Preise für Erdgas auf dem Höhepunkt der Energiekrise im Herbst 2022 enorm war: Im Schnitt zahlten deutsche Haushalte damals rund 20ct/kWh, bei Neuverträgen wurden bis zu 40ct/kWh fällig. Und wer noch über einen Bestandsvertrag aus dem Vorjahr verfügte, zahlte nur rund 6ct/kWh. Stromverträge waren im Herbst 2022 im Schnitt rund 20ct/kWh teurer als in den vorangegangenen Monaten.
Als Reaktion auf die Preisanstiege brachte die Bundesregierung im Laufe des Jahres 2022 mit insgesamt drei Entlastungspaketen eine Reihe von Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher:innen und auch der Unternehmen auf den Weg, darunter vertragsunabhängige Hilfszahlungen, wie etwa die Energiepreispauschale. Im Dezember 2022 folgte die „Dezember-Soforthilfe“ für Gas und Wärme und seit März 2023 gelten die Gas- und Strompreisbremsen für Gas-, Fernwärme- und Stromkund:innen (vgl. Kasten 1).1
Kasten 1
Preisbremsen für Gas und Strom
Die Strom- und Gaspreisbremsen dämpfen seit März 2023 die Kostenanstiege der Haushalte beim Energiever-brauch. Sie deckeln die Kosten für 80 % des historischen Verbrauchs auf einem Niveau, das in etwa doppelt so hoch ist wie die historische Kostenbelastung (d. h. vor der Energiekrise). Zudem wurde Haushalten mit der „Dezember-Soforthilfe“ die monatliche Zahlung für Gas bzw. Wärme als Überbrückung bis zum Greifen der Preisbremsen erlassen (ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme, 2022). Die gesetzlichen Grundlagen für die Preisbremsen bilden das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG). Die Maßnahmen laufen zum 31. Dezember 2023 aus. Bereits in ihrem Gutachten schlug die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme eine Laufzeit bis zum 30. April 2024 vor.
Methodik
Die vorliegende Untersuchung ist Teil einer Panelstudie im Auftrag des SVRV, die sich mit den Auswirkungen der Energiekrise auf Haushalte auseinandersetzt. Hierfür befragt das Meinungsforschungsinstitut forsa Haushalte in insgesamt sechs Wellen im Zeitraum von April 2023 bis voraussichtlich Juli 2024. Die vorliegende Untersuchung beruht auf den ersten zwei Befragungswellen. Die Befragung ist repräsentativ auf der Ebene der deutschen Haushalte. Insgesamt nahmen 5.023 Haushalte an der ersten Befragungswelle zwischen 28. April und 24. Mai 2023 teil. Diese Haushalte wurden anschließend zur Teilnahme an der zweiten Befragungswelle eingeladen. Diese fand zwischen 19. Juni und 10. Juli 2023 statt. Daran nahmen noch 4.444 Haushalte teil. Die Befragung wurde mit dem sogenannten Haushaltsvorstand durchgeführt. Die Daten wurden nach Bundesland und Haushaltsgröße gewichtet.
Konkret erhoben wurden die Höhe der Abschlagszahlungen der Haushalte für Heizung/Warmwasser und Strom im März 2022, die Höhe der jeweiligen Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Befragung sowie das Datum, seit dem der Haushalt die Abschläge in dieser Höhe zahlt. Die Änderung der Abschlagszahlung erfolgt bei den verschiedenen Haushalten somit über das ganze Jahr verteilt. Aus den Angaben über die Höhe der Abschlagszahlung im März 2022, die zum Zeitpunkt der Befragung geltende Abschlagszahlung sowie das Änderungsdatum der Abschlagszahlung konnte pro befragtem Haushalt eine individuelle Zeitreihe über die Entwicklung der Abschläge für Heizung/Warmwasser und Strom generiert werden.
Darüber hinaus wurden Daten zum verwendeten Heizsystem des Haushalts, zum energetischen Zustand des Wohngebäudes, zum Energiesparverhalten seit Ausbruch der Energiekrise und zur Höhe des Haushaltsnettoeinkommens einschließlich regelmäßiger Sozialtransfers erhoben. Bei Erhebung des Haushaltsnettoeinkommens wurde berücksichtigt, dass regelmäßig empfangene Sozialtransfers in Einzelfällen nicht vollständig angegeben worden sein könnten, was wiederum Implikationen für die hier ausgewiesene Höhe der Belastung des Haushaltseinkommens durch Energiekosten hätte. Eine Robustheitsprüfung des Datensatzes zeigt jedoch, dass sich hieraus keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ergebnisse ergeben.
Nicht in den Analysen berücksichtigt sind einmalige Hilfszahlungen, die die Haushalte direkt oder indirekt aufgrund der Entlastungspakete der Bundesregierung erhielten, wie z. B. die „Energiepreispauschale“, die „Dezember-Soforthilfe“ und das „Bürgergeld für einen Monat“. Eine Ausnahme stellen die Gas- und Strompreisbremsen dar, die direkt über die erfragten Abschlagszahlungen berücksichtigt sein dürften. Die Ergebnisse sind somit als die Belastung der Haushalte „vor“ Gewährung einmaliger Hilfszahlungen zu verstehen und dürften die finanzielle Belastung der Haushalte leicht überschätzen.2
Anstieg der Energieausgaben von Haushalten seit Beginn der Energiekrise
Die Summe der monatlichen Abschlagszahlungen für Heizung/Warmwasser und Strom sind seit Beginn der Energiekrise deutlich angestiegen. Abbildung 1 zeigt für alle Haushalte sowie differenziert nach Einkommensquintilen die Entwicklung der Energiekosten (vgl. Abbildung 1, links) und der Energiekosten relativ zum Haushaltsnettoeinkommen, d. h. der Energiekostenbelastung (vgl. Abbildung 1, rechts), zwischen März 2022 und Juni 2023 auf Monatsbasis.
Abbildung 1
Entwicklung der Energiekosten und Energiekostenbelastung nach Einkommensquintilen, März 2022 bis Juni 2023
Die Werte sind nach Bundesland und Haushaltsgröße gewichtet. 1 Die Energiekostenbelastung entspricht dem Anteil der Summe aus den monatlichen Abschlagszahlungen für Heizung/Warmwasser und Strom am Haushaltsnettoeinkommen. Dargestellt sind Quintile des äquivalenzgewichteten Haushaltsnettoeinkommens. N = 2.351.
Quelle: SVRV, SVR Wirtschaft.
Über alle Einkommensgruppen und Haushalte hinweg ist der Median der monatlichen Energieausgaben um 52 Euro gestiegen, was einer relativen Erhöhung der Ausgaben um 33 % entspricht. Ein Vergleich zwischen den Einkommensquintilen zeigt: Die Energiekosten sind im niedrigsten Quintil mit 45 Euro fast so stark angestiegen wie in den beiden obersten Quintilen mit je 50 Euro – und das, obwohl die Haushalte im obersten Quintil in der Regel auf deutlich größerem Wohnraum wohnen als die Haushalte im niedrigsten Quintil, mit entsprechend größerer zu beheizender Wohnfläche. Bei den Haushalten im zweiten und dritten Quintil sind die Energiekosten absolut wie relativ mit 57 bzw. 60 Euro überdurchschnittlich stark angestiegen.
Die Linienverläufe in Abbildung 1 (links) deuten auf eine leichte Abflachung gegen Ende des Betrachtungshorizonts. Inwieweit dies auf einen rückläufigen Anstieg der Energieausgaben – möglicherweise bedingt durch die Wirkung der Gas- und Strompreisbremsen und den Rückgang der Marktpreise für Energie – zurückzuführen ist, zeigt Abbildung 2.
Abbildung 2
Änderung der Abschlagszahlung für Heizung/Warmwasser und Strom, Mai 2022 bis Juni 2023
Die Werte sind nach Bundesland und Haushaltsgröße gewichtet. N = 5.007.
Quelle: SVRV, SVR Wirtschaft.
Anstieg der Energiekostenbelastung
Setzt man die Energiekosten ins Verhältnis zum Haushaltsnettoeinkommen, so ergibt sich daraus die Energiekostenbelastung (vgl. Abbildung 1, rechts). Die Median-Energiekostenbelastung ist zwischen März 2022 und Juni 2023 von 6 % auf 9 % gestiegen (vgl. Tabelle 1). Es zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Einkommensquintilen: In den ersten beiden Einkommensquintilen liegt diese im Juni 2023 bei rund 16 % bzw. 11 % des Haushaltsnettoeinkommens. Haushalte, die mehr als 10 % ihres Haushaltsnettoeinkommens für Energie aufwenden müssen, gelten nach einer gängigen Definition als durch Energiekosten überlastet bzw. dem Risiko von Energiearmut ausgesetzt (vgl. Kasten 2). Vor der Energiekrise waren vor allem die Haushalte im ersten Quintil von Energiekostenüberlastung betroffen. Aktuell überschreiten jedoch insgesamt 43 % aller Haushalte in unserer Stichprobe die 10-Prozent-Schwelle der Energiekostenbelastung (vgl. Tabelle 2).
Kasten 2
Indikatoren zur Messung von Energiekostenüberlastung („Energiearmutsrisiko“)
Es gibt unterschiedliche Ansätze zur Messung von Energiekostenüberlastung (z. B. Henger und Stockhausen, 2022; Energy Poverty Advisory Hub, 2022; Bleckmann et al., 2016; Schuessler, 2014). Wir betrachten hier drei Kategorien:
- Absolute Energiekostenüberlastung („im weiteren Sinne“)
- „10-Prozent-Regel“: Ein Haushalt gilt als durch Energiekosten überlastet, wenn er mehr als 10 % des Nettoeinkommens für Energie ausgibt (Energiekostenbelastung > 10 %).
- Energiekostenüberlastung relativ zu Median-Einkommen bzw. Median-Energiekosten („im engeren Sinne“)
- „10-Prozent-plus-80-Prozent-Regel“: Ein Haushalt gibt mehr als 10 % des Nettoeinkommens für Energie aus (Energiekostenbelastung > 10 %) und hat zusätzlich ein Haushaltseinkommen von weniger als 80 % des Medians des Nettoäquivalenzeinkommens.
- „10-Prozent-plus-60-Prozent-Regel“: Ein Haushalt gibt mehr als 10 % des Nettoeinkommens für Energie aus (Energiekostenbelastung > 10 %) und hat zusätzlich ein Haushaltseinkommen von weniger als 60 % des Medians des Nettoäquivalenzeinkommens (Armutsgefährdungsschwelle).
- Subjektive Energiekostenüberlastung
- Im vorliegenden Beitrag zeigen wir außerdem Ergebnisse für die subjektive Belastung durch Wohnkosten insgesamt (d. h. die Summe aus „kalten“ Wohnkosten zuzüglich Energiekosten).
Tabelle 1
Median-Energiekostenbelastung der Haushalte nach Einkommensquintilen, März 2022 und Juni 2023
Gesamt | 1. Quintil | 2. Quintil | 3. Quintil | 4. Quintil | 5. Quintil | |
---|---|---|---|---|---|---|
in % | ||||||
März 2022 | 6 | 12 | 8 | 6 | 5 | 4 |
Juni 2023 | 9 | 16 | 11 | 9 | 6 | 5 |
Die Werte sind gerundet und nach Bundesland und Haushaltsgröße gewichtet. Dargestellt sind Quintile des äquivalenzgewichteten Haushaltsnettoeinkommens. N = 2.496.
Quelle: SVRV, SVR Wirtschaft.
Tabelle 2
Median-Energiekostenüberlastung der Haushalte nach Einkommensquintilen, März 2022 und Juni 2023
Indikator | Monat | Gesamt | 1. Quintil | 2. Quintil | 3. Quintil | 4. Quintil | 5. Quintil |
---|---|---|---|---|---|---|---|
in % | |||||||
10-Prozent-Regel | März 2022 | 26 | 66 | 34 | 17 | 8 | 3 |
Juni 2023 | 43 | 87 | 58 | 40 | 19 | 10 | |
10-Prozent-plus-80-Prozent-Regel | März 2022 | 17 | 66 | 21 | 0 | 0 | 0 |
Juni 2023 | 25 | 87 | 36 | 0 | 0 | 0 | |
10-Prozent-plus-60-Prozent-Regel | März 2022 | 10 | 48 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Juni 2023 | 12 | 59 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die Werte sind gerundet und nach Bundesland und Haushaltsgröße gewichtet. Dargestellt sind Quintile des äquivalenzgewichteten Haushaltsnettoeinkommens. N = 2.496.
Quelle: SVRV, SVR Wirtschaft.
Im ersten und nun auch im zweiten Quintil sind die Haushalte mit 87 % bzw. 58 % mehrheitlich durch Energiekosten überlastet. Diese Werte liegen damit deutlich höher als vor der Energiekrise und übersteigen auch die Erwartungen 2022: Auf Basis der 2020er-Welle des sozio-oekonomischen Panels gingen Henger und Stockhausen (2022) noch davon aus, dass der Anteil energiearmer Haushalte auf rund 25 % ansteigen würde. Nach einer konservativeren Schätzung zur Energiekostenüberlastung, die zusätzlich in Betracht zieht, ob ein Haushalt über weniger als 80 % des Medianeinkommens verfügt, ist der Anteil immerhin von 17 % auf 25 % gestiegen („Energiekostenüberlastung im engeren Sinne“). Ergänzend zu diesen „objektiven“ Maßen der Energiekostenbelastung wurde erhoben, wie sehr sich die Haushalte im April/Mai 2023 subjektiv durch die aktuelle Höhe der Wohnkosten belastet fühlen. Es zeigt sich, dass Haushalte mit niedrigerem Einkommen eine höhere Wohnkostenbelastung empfinden. Das deckt sich mit den Ergebnissen für den objektiv gemessenen Wert der Kostenbelastung aus Tabelle 1.
Abnahme der Energiekostensteigerungen seit Höhepunkt der Krise
Die mittleren Änderungen der Abschlagszahlungen sowohl für Heizung/Warmwasser als auch Stromverbrauch entwickelten sich unterschiedlich über die Zeit (vgl. Abbildung 2). Die Median-Kostensteigerungen bei Heizung/Warmwasser hatten ihren Höhepunkt mit 59 Euro monatlich im Herbst 2022, also auf dem Höhepunkt der Energiekrise. Ab April 2023 nahm die mittlere Änderung der Abschlagszahlung deutlich ab. Im Juni 2023 lag sie bei deutlich geringeren 20 Euro. Auffällig ist die erhebliche Streuung der Werte bei den Änderungen der Abschlagszahlungen. Ab dem zweiten Quartal 2023 liegen die Werte des unteren Quartils sogar im Bereich einer Kostenreduktion im Vergleich zum Vormonat, die Preise sinken also für einen Teil der Haushalte – möglicherweise aufgrund der Wirkung der Preisbremsen. Es gab also über den gesamten Zeitraum Fälle, wenn auch wenige, bei denen sich die Abschlagszahlung reduziert hat.
Der Verlauf der Kostenänderungskurve für Strom zeigt ein ähnliches Muster. Am Ende des Betrachtungszeitraums ist die mittlere Kostenänderung im Vergleich zum Vormonat sogar im negativen Bereich. Und die Häufigkeit der Abschlagsänderungen sowohl für Heizung/Warmwasser also auch Strom (gestrichelte Linie) ist recht konstant über die Zeit, mit Ausschlägen im Januar und April 2023.
Differenziert man den Änderungsverlauf der Abschläge für Heizung/Warmwasser nach der Abrechnungsart (d. h. per Nebenkostenabrechnung über Vermieter bzw. Hausverwaltung oder Direktvertrag mit einem Versorger), so zeigt sich bei Direktverträgen über den Betrachtungszeitraum eine deutlich stärkere Fluktuation der Abschlagsänderungen, eine höhere Änderungsfrequenz sowie ein stärkerer Rückgang der Abschlagsänderungen, wenn auch von einem höheren Niveau ausgehend im Vergleich zum Fall der Nebenkostenabrechnung.
Die Unterschiede in den Niveaus dürften unter anderem auf unterschiedliche Wohnumstände zurückzuführen sein: Beispielsweise bewohnen Haushalte mit Direktvertrag etwa zu zwei Dritteln ein Haus und verfügen damit im Schnitt über eine fast doppelt so große Wohnfläche mit entsprechend höherem Heizbedarf im Vergleich zu Haushalten mit Nebenkostenabrechnung. Auch können Preisanstiege im Falle der Abrechnung über Nebenkosten außerhalb der Abrechnungsperiode nur mit Zustimmung der Mieter:innen weitergegeben werden. Seitens der Vermieter:innen führte dies auf dem Höhepunkt der Energiekrise mitunter dazu, dass diese in Liquiditätsengpässe gerieten, was jedoch durch die Preisbremsen abgemildert werden sollte. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die festgestellte zeitliche Verzögerung bei Abrechnung der Kosten für Heizung/Warmwasser über die Nebenkosten impliziert, dass bei den betroffenen Haushalten noch über einen längeren Zeitraum mit Änderungen der Abschlagszahlungen zu rechnen sein könnte.
Abhängigkeit der Heizkosten von der Heizungsart
Eine Aufschlüsselung der Kostenanstiege nach Heizungsart zeigt, dass Haushalte mit Gasheizung zwischen März 2022 und Juni 2023 mit 53 % den höchsten Anstieg zu verzeichnen hatten. Haushalte, die mit Fernwärme (um 30 % höher) oder Öl (um 39 % höher) heizen, haben in etwa gleich hohe Kostenanstiege – auf niedrigerem Änderungsniveau als Gas – erfahren. Der relative Anstieg im Falle der Wärmepumpe ist zwar mit einer Steigerung von 33 % ähnlich hoch – allerdings ausgehend von einem deutlich niedrigeren Ausgangsniveau. Die höchsten absoluten Kosten für Heizung/Warmwasser entfallen mit 1,93 Euro/m2 auf Öl. Bei den absoluten Werten im Juni 2023 sind Gas und Fernwärme mit 1,67 Euro/m2 bzw. 1,62 Euro/m2 etwa gleichauf. Wärmepumpe ist mit 0,95 Euro/m2 die mit weitem Abstand günstigste Heizungsart. Anteilig dürfen die gemessenen Heizkosten auf Unterschiede in den energetischen Standards zurückzuführen sein.
Erklärungsmuster für Energiekostensteigerungen zwischen Einkommensquintilen
Hohe Einkommensgruppen nutzen Heizungsarten, die weniger starke Preisanstiege erfahren haben
Im fünften Einkommensquintil heizen lediglich 76 % der Haushalte mit Gas, Fernwärme oder Öl, während es in den übrigen Einkommensquintilen jeweils über 82 % sind, im ersten Quintil sogar 84 %. Im Vergleich dazu heizen im fünften Einkommensquintil überdurchschnittlich viele Haushalte mit Wärmepumpe oder Biomasse (7 % bei Wärmepumpe im Vergleich zu 2 % bzw. 3 % im ersten bzw. zweiten Einkommensquintil) – also Technologien, die im Ergebnis mit verhältnismäßig niedrigeren Heizkosten einhergehen. Dies dürfte zu dem geringeren Anstieg der Heizkosten im obersten Einkommensquintil beigetragen haben. Regressionsanalysen bestätigen den kostensenkenden Effekt, insbesondere wenn nicht mit Gas oder Öl geheizt wurde.
Hohen Einkommensgruppen ist das Energiesparen leichter gefallen
Die Befragungsdaten in Abbildung 3 zeigen außerdem: Die beiden einkommensstärksten Haushaltsgruppen geben zwar an, weniger Anstrengungen zum Energiesparen seit Beginn der Energiekrise unternommen zu haben. Falls ein einkommensstarker Haushalt doch Sparanstrengungen unternommen hat, ist es diesem nach eigener Einschätzung offenbar leichter gefallen, mehr Energie einzusparen als es den übrigen Einkommensgruppen möglich war. Das dürfte zum einen daran liegen, dass einkommensstarke Haushalte über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um energiesparende Investitionen zu tätigen. Zum anderen dürfte einkommensstarken Haushalten auch die Einsparung von Energie durch Verhaltensanpassung ohne Komforteinbuße leichter fallen, beispielsweise allein aufgrund der Tatsache, dass diese im Schnitt auf relativ großer Wohnfläche wohnen. Gibt es in einem solchen Haushalt etwa einen abgetrennten und kaum genutzten Raum, so kann der Energieverbrauch durch Nichtbeheizen dieses Raums wirksam und ohne Komforteinbuße reduziert werden.
Abbildung 3
Einschätzung der eigenen Energieeinsparungen nach Einkommensquintilen, 2022 im Vergleich zum Vorjahr
Die Werte sind nach Bundesland und Haushaltsgröße gewichtet. Dargestellt sind Quintile des äquivalenzgewichteten Haushaltsnettoeinkommens. Abbildung links: die Fragestellung lautete: „Haben Sie seit Ausbruch der Energiekrise, also etwa seit Februar 2020, Anstrengungen unternommen, um in Ihrem Haushalt Energie zu sparen, also z. B. beim Stromverbrauch und/oder beim Heizen bzw. Warmwasserverbrauch?“ N = 4.407. Abbildung rechts: die Fragestellung lautete: „Was schätzen Sie: Wie viel Energie konnten Sie durch Ihr Verhalten bei Strom, Heizung und Warmwasser im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr in etwa insgesamt sparen?“, N = 3.099.
Quelle SVRV, SVR Wirtschaft.
Untere Einkommensgruppen wohnen in schlechter isolierten Wohnungen
Haushalte mit niedrigem Einkommen wohnen häufiger zur Miete und haben damit kaum Einfluss auf den energetischen Zustand ihres Wohnhauses und die darin verbaute Heizungsanlage (vgl. dazu Abbildung 4). Konkret wohnen 67 % der Haushalte des ersten Einkommensquintils in Mietwohnungen, während im fünften Quintil 61 % der Haushalte im selbstgenutzten Eigentum wohnen. Haushalte, die zur Miete wohnen, geben zudem häufiger an, in einer Wohnung mit hohem Energiebedarf beim Heizen zu wohnen. Die Konsequenz daraus ist, dass der Energiebedarf des Hauses pro Quadratmeter desto höher ausfällt, je niedriger das Haushaltseinkommen ist.
Abbildung 4
Zusammenhang zwischen Einkommen, Energiebedarf des Wohngebäudes und Eigentumsverhältnissen, 2023
Die Werte sind nach Bundesland und Haushaltsgröße gewichtet. Dargestellt sind Quintile des äquivalenzgewichteten Haushaltsnettoeinkommens. Abbildung links: die Fragestellung lautete: „Wie beurteilen Sie den Energiebedarf Ihres Wohnhauses beim Heizen?“ Bitte nehmen Sie eine ungefähre Einschätzung anhand der folgenden Kategorien vor […]“, N = 4.338. Abbildung Mitte: Die Fragestellung lautete: „Wohnen Sie bzw. wohnt Ihr Haushalt zur Miete oder wohnen Sie in Wohneigentum?“, N = 5.006. Abbildung rechts: N = 4.326.
Quelle: SVRV, SVR Wirtschaft.
In der Gesamtbetrachtung legen die Daten das folgende Erklärungsmuster für die unterschiedlichen Energiekostensteigerungen über die Einkommensgruppen hinweg nahe: Untere Einkommensgruppen wohnen häufiger in schlechter isolierten Wohnungen und heizen häufiger mit Energieträgern, die in der Energiekrise höhere Preissteigerungen erfahren haben. Über die Wahl des Energieträgers können sie seltener entscheiden, da sie häufiger zur Miete wohnen. Die Entscheidung über das Heizsystem fällt daher letztlich die vermietende Person. Das geringere Haushaltseinkommen schränkt außerdem die Möglichkeiten für energetische Sanierung einschließlich Heizungstausch ein – selbst wenn ein einkommensschwacher Haushalt in selbstgenutztem Eigentum wohnt. Im Vergleich zu einkommensstärkeren Haushalten fallen zudem die Möglichkeiten des Energiesparens durch Verhaltensanpassungen geringer aus. Diese Faktoren dürften eine überproportionale Belastung unterer Einkommensgruppen durch die Energiekreise und damit insbesondere den starken Anstieg der Energiearmut begünstigt haben.
Handlungsempfehlungen
Energiearmut genauer in den Blick nehmen
Die Daten zeichnen ein beunruhigendes Bild mit Blick auf die Energiekostenbelastung von Haushalten. Um diesbezüglich konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten, wäre es allerdings notwendig, diesen Aspekt noch genauer zu analysieren. Folgende Fragen wären dabei zu beantworten, wobei es ausreichend sein dürfte, eine Stichprobe aus dem ersten und zweiten Einkommensquintil genauer zu betrachten: Welcher Anteil der in der Analyse identifizierten Haushalte in Energiearmut sind Empfänger:innen regelmäßiger Transferleistungen (z. B. Wohngeld)? Welcher Anteil hätte ein Anrecht auf Transferleistungen, nimmt sie aber nicht in Anspruch? Wie stark reduziert sich der Anteil von Haushalten in Energiearmut, wenn man die staatlichen Hilfsprogramme zur Bewältigung der Energiekrise (d. h. etwa die „Dezember-Soforthilfe“) vollumfänglich berücksichtigt?
Strom- und Gaspreisbremse über den Winter 2023/2024 verlängern
Die Strom- und Gaspreisbremsen dämpfen seit März 2023 den Energiekostenanstieg der Haushalte. Aktuell gelten die Preisbremsen lediglich bis Ende Dezember 2023. Vor dem Hintergrund, dass erstens die Gaspreise am Großhandelsmarkt im kommenden Winter durchaus noch einmal steigen könnten und zweitens die Vertragspreise bis Ende 2023 nicht für alle Haushalte wieder gesunken sein dürften, sollte die Maßnahmen, wie von der Kommission ursprünglich vorgeschlagen, bis April 2024 verlängert werden. Die Preisbremsen deckeln die Kosten für 80 % des historischen Verbrauchs auf einem Niveau, das in etwa doppelt so hoch wie die historische Kostenbelastung (vor der Energiekrise) ausfällt. Die fiskalischen Kosten dürften sich im Rahmen halten, insbesondere wenn keine unerwarteten Entwicklungen eintreten. Gleichzeitig sind die Preisbremsen eine Versicherung für die Haushalte gegen Preissprünge im kommenden Winter, schaffen dadurch Sicherheit und stabilisieren das Konsumverhalten.
Über individuelle Möglichkeiten zur Reduzierung von Energiekosten informieren
Verbraucher:innen sollten verstärkt auf individuelle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung aufmerksam gemacht werden. Das betrifft zum einen eine Auffrischung der Kampagnen zum Energiesparen, die mit Blick auf den kommenden Winter wieder wichtiger werden. Zum anderen betrifft es die Überprüfung und gegebenenfalls den Wechsel von Strom- und Wärmeverträgen, um stärker von den inzwischen gesunkenen Verbraucherpreisen für Strom und Wärme (insbesondere Gas) zu profitieren. Und auch Haushalte, die den Energieträger für ihre Heizung selbst beschaffen (z. B. im Falle von Heizöl), können Kosten einsparen, etwa durch eine geschickte und vorausschauende Beschaffungsstrategie. Insbesondere die Verbraucherzentralen können hierfür eine wichtige Beratungsleistung erbringen.
Langfristig denken und handeln
Einkommensschwächere Haushalte können durch Einführung des Wohngeld-Plus und die darin enthaltene Heizkostenkomponente vorausschauend vor künftigen Energiepreisschocks geschützt werden. Und mit der Klimakomponente sollen höhere Mieten aufgrund energetischer Sanierungen abgefedert werden. Allerdings ist wichtig, dass Kampagnen wie „Wohngeld-Plus – Sorgenfreier wohnen“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die potenziell anspruchsberechtigten Personen auch erreichen.
Um die Anreize für den Klimaschutz weiter zu stärken, bleibt die Stärkung des CO2-Preises ein zentrales Element der Klimapolitik. Die damit einhergehenden verteilungspolitischen Herausforderungen können adressiert werden, indem die staatlichen Einnahmen gezielt zur Gegenfinanzierung von Entlastungsmaßnahmen eingesetzt werden. Eine Stärkung des Emissionshandels in den Bereichen Wärme und Verkehr, verbunden mit einer Rückgabe der Einnahmen in Form eines Klimagelds pro Kopf hätte zwei positive Effekte: Erstens stärkt dieser die Anreize unter anderem für Vermieter:innen, in klimafreundliche Optionen zu investieren. Aufgrund des deutlich höheren CO2-Fußabdrucks vermögender und gut verdienender Haushalte stellt zweitens bereits ein als pauschale Pro-Kopf-Zahlung ausgestaltetes Klimageld eine Umverteilung von oben nach unten dar und verbessert so im Durchschnitt die finanziellen Spielräume der Haushalte in unteren Einkommensgruppen. Bei der Ausgestaltung des Klimagelds wird es darauf ankommen, dass es auf eine hohe Akzeptanz und Sichtbarkeit in der Bevölkerung stößt – etwa durch eine monatliche Auszahlung (Kellner et al., 2022). Eine monatliche Auszahlung hätte zudem den Vorteil, dass monatlich anfallende Energiekosten abgefedert würden. Um die Auszahlung eines Klimagelds zu ermöglichen, muss der dafür notwenige Auszahlungsmechanismus allerdings erst noch etabliert werden.
* Dieser Beitrag ist eine Kurzfassung des Policy Briefs „Folgen der Energiekrise: Wie viel Haushalte nun für Heizung/Warmwasser und Strom bezahlen“ des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen (SVRV). Die Autor:innen der Studie danken Adina Ehm, Volker Schmitt und Esther Thiel von der Geschäftsstelle des Sachverständigenrats Wirtschaft für die grafische Aufbereitung der hier gezeigten Abbildungen.
- 1 Für eine Übersicht über alle Maßnahmen und deren Wirkung siehe z. B. SVR Wirtschaft (2022), Garnadt et al. (2023), Kalkuhl et al. (2022) und Bayer et al. (2023).
- 2 Alle Details zur Methodik der Panelbefragung des SVRV sind im Methodenbericht von forsa ausgeführt. Dieser ist, ebenso wie die vollständige SVRV-Studie, Grimm et al. (2023), auf der Internetseite des SVRV abrufbar.
Literatur
Bayer, C., A. Kriwoluzky, F. Seyrich und A. Vogel (2023), Makroökonomische Effekte der finanz- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Entlastungspakete I – III sowie des wirtschaftlichen Abwehrschirms, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Schlaglichter/Entlastungen/makrooekonomische-effekte-entlastungspakete-und-abwehrschirm.pdf (27. Juni 2023).
Bleckmann, L., F. Luschei, N. Schreiner und C. Strünck (2016), Energiearmut als neues soziales Risiko? Eine empirische Analyse als Basis für existenzsichernde Sozialpolitik. Abschlussbericht über das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Projekt, 2013-654-4, Universität Siegen.
Energy Poverty Advisory Hub (2022), Energy Poverty National Indicators: Insights for a more effective measuring, https://unece.org/sites/default/files/2022-11/E04_BDOC_Energy_Poverty_Indicators_Report_EPAH_EN.pdf (11. August 2023).
ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme (2022), Sicher durch den Winter: Abschlussbericht, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/abschlussbericht.pdf (21. August 2023).
Garnadt, N., L. Nöh, L. Salzmann und C. Schaffranka (2023), Abschätzung der Wirkung der Gaspreisbremse auf Inflation und fiskalische Kosten, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Arbeitspapier, 01/2023, https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/Arbeitspapiere/Arbeitspapier_01_2023.pdf (21. August 2023)
Grimm, V., C. Groß, T. Marxsen und M. Schwarz (2023), Folgen der Energiekrise: Wie viel Haushalte nun für Heizung/Warmwasser und Strom zahlen, Veröffentlichungen des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen, https://svr-verbraucherfragen.de/publication/SVRV-Policy-Brief-Folgen-der-Energiekrise.pdf (1. November 2023).
Henger, R. und M. Stockhausen (2022), Gefahr der Energiearmut wächst, IW-Kurzbericht, 55/2022, https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2022/IW-Kurzbericht_2022-Energiearmut.pdf (11. August 2023).
Kalkuhl, M., M. Amberg, T. Bergmann, B. Knopf und O. Edenhofer (2022), Gaspreisdeckel, Mehrwertsteuersenkung, Energiepauschale – Wie kann die Bevölkerung zielgenau und schnell entlastet werden?, Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC), https://www.mcc-berlin.net/fileadmin/data/C18_MCC_Publications/2022_MCC_Gaspreise_und_Entlastungsma%C3%9Fnahmen.pdf (3. Juli 2023).
Kellner, M., C. Roolfs, K. Rütten, T. Bergmann, J. Hirsch, L. Haywood, B. Konopka und M. Kalkuhl (2022), Entlastung der Haushalte von der CO2-Bepreisung: Klimageld vs. Absenkung der EEG-Umlage, Kopernikus-Projekt Ariadne.
Schuessler, R. (2014), Energy Poverty Indicators: Conceptual Issues, ZEW Discussion Paper, 14-037, https://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp14037.pdf (28. August 2023).
SVR Wirtschaft – Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2022), Energiekrise solidarisch bewältigen, neue Realität gestalten, Jahresgutachten, https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202223/JG202223_Gesamtausgabe.pdf (3. Juli 2023).