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Die Steuerschätzung bildet das Fundament, auf dem die Säulen der Haushaltsplanung ruhen. Da die Schuldenbremse die Möglichkeiten schuldenfinanzierter Ausgaben eng begrenzt, hat die Steuerschätzung für die Planung zukünftiger Ausgaben eine tragende Rolle. Sie setzt eine Richtschnur für Investitionen und Sparmaßnahmen. Wie sind nun die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung einzuordnen, die Ende Oktober dieses Jahres veröffentlicht wurden?

Die gesamten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für das Jahr 2023 werden auf 916 Mrd. Euro geschätzt, das sind 2,3 % mehr als im Vorjahr. 2025 werden die Gesamtsteuereinnahmen voraussichtlich zum ersten Mal eine Billion Euro erreichen. Knapp 40 % der Steuereinnahmen (356 Mrd. Euro) werden 2023 beim Bund anfallen; etwas über 40 % (383 Mrd. Euro) bei den Ländern. Der Rest verteilt sich auf die Gemeinden (15 % der Steuereinnahmen) und die Europäische Union (4 %).

Bis zum Jahr 2028 sollen die Steuereinnahmen des Bundes relativ zu 2022 um 30 % ansteigen, die der Länder allerdings nur um 21 %. Da das Bruttoinlandsprodukt im gleichen Zeitraum laut der Prognose um knapp 25 % wachsen wird, steigt die volkswirtschaftliche Steuerquote marginal an, von 23,10 % im Jahr 2022 auf 23,27 % im Jahr 2028. Die Länder verlieren also relativ zum Bund an Einnahmen. Dies liegt an der Entwicklung der Ländersteuern. Hauptfaktor ist der gegenwärtige Einbruch auf dem Immobilienmarkt: Das Grundsteueraufkommen wird 2023 fast 30 % niedriger sein als im Vorjahr. Auch danach erholt es sich nur langsam und liegt in der Prognose für 2028 immer noch deutlich unter dem Niveau von 2022. Auch bei der Erbschaftsteuer, deren Aufkommen ebenfalls ausschließlich an die Länder geht, steigt das Aufkommen weniger stark als bei anderen Steuerarten.

Die insgesamt robuste Entwicklung der Steuereinnahmen liegt vor allem an der positiv prognostizierten Entwicklung der aufkommensstärksten Steuern. Das Aufkommen der Einkommensteuer soll bis zum Jahr 2028 um 34 % ansteigen, das der Umsatzsteuer um 29 %. Dies spiegelt positive Erwartungen an den Arbeitsmarkt wider: Das Lohnsteueraufkommen soll am stärksten steigen, um 44 %. Die Entwicklung bei den Unternehmen wird nicht ganz so positiv eingeschätzt; hier soll das Körperschaftsteueraufkommen bis 2028 nur um 23 % steigen. Mindereinnahmen durch das Wachstumschancengesetz sowie Mehreinnahmen durch die globale Mindeststeuer dürften dabei allerdings noch nicht berücksichtigt sein. In der Summe dürften beide Änderungen eher zu einem etwas niedrigeren Aufkommen führen.

Was bedeuten diese Ergebnisse für die deutsche Wirtschafts- und Fiskalpolitik? Die aktuelle Steuerschätzung zeigt, dass es keinen Spielraum für Steuergeschenke gibt. Die vorübergehenden Senkungen der Mehrwertsteuer in der Gastronomie sowie für Gas und Fernwärme sollten auslaufen und die Sätze zum neuen Jahr auf 19 % zurückkehren. Gleichzeitig zeigt die Steuerschätzung, dass die deutsche Finanzlage robust ist und Deutschland den gegenwärtigen Herausforderungen – unter anderem in Verteidigungspolitik, Digitalisierung und ökologischer Transformation – auch ohne substanzielle Steuererhöhungen begegnen kann.

Während in einigen Bereichen hierzu staatliche Ausgaben unerlässlich sind, muss zugleich die Privatwirtschaft zu zielgerichteten Investitionen animiert werden. Der erste Entwurf des Wachstumschancengesetzes setzte richtungsweisende Signale durch die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags. Dies ist ein kosteneffektiver Weg, Steuerzahlungen zeitlich zu verschieben und zugleich Investitionen gerade auch in riskantere Projekte zu fördern. Gezielte steuerliche Anreize, wie Sonderabschreibungen für klimafreundliche Investitionen, sind ebenfalls möglich.

Angesichts des beschränkten fiskalischen Spielraums sollten weitere kostengünstige Maßnahmen, wie der Abbau von Bürokratie, energisch angegangen werden. Diese Ansätze können Dynamik und Wachstum fördern, ohne den Haushalt zusätzlich zu belasten.

Die vorliegende Steuerschätzung unterstreicht die Notwendigkeit einer umsichtigen Haushaltsführung, die umfangreiche steuerliche Entlastungen ausschließt, jedoch zugleich eine Antwort auf die aktuellen Herausforderungen ohne Steuererhöhungen ermöglicht. Sie gebieten ein sorgfältiges Abwägen der Ausgabenprioritäten, um Deutschlands wirtschaftliche Resilienz zu stärken und den Übergang zu einer digitalisierten, nachhaltigen Zukunft zu meistern. Steuerliche Anreize sollten zielgerichtet diese Herausforderungen unterstützen. Auch bei der Gestaltung steuerlicher Regeln sollte das Ziel des Bürokratieabbaus stets berücksichtigt werden.

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© Der/die Autor:in 2023

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DOI: 10.2478/wd-2023-0198