Ein Service der

Artikel als PDF herunterladen

In außergewöhnlich starken Krisen kann es notwendig sein, dass der Staat im Sinne der gesellschaftlichen Solidarität die von einkommensschwächeren Haushalten getragenen finanziellen Lasten stärker abfedert, als es automatische Stabilisatoren und diskretionäre (nach Ermessen getätigte), rein konjunkturpolitische Eingriffe vermögen. Die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Inflation ist eine solche Krise. Da der Staat über keine eigenen finanziellen Mittel verfügt, kann dies – abgesehen von zeitlicher Streckung – nur durch verstärkte Umverteilung von oberen zu unteren Einkommen geschehen. Was sind die Wirkungen dieses zusätzlichen staatlichen Umverteilungshandelns, wenn nicht nur die Ausgaben für die von der Bundesregierung angestrengten diskretionären Entlastungspakete, sondern auch die – nur modelltechnisch zu ermittelnden – dazu verwendeten Einnahmen entlang der Einkommensverteilung betrachtet werden?

Kaum eine Metapher wird aktuell so häufig bemüht wie die der „starken Schultern“: Multiple und tiefgreifende Krisen, wie die langjährige Coronapandemie oder die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Inflation, führen unweigerlich zu außergewöhnlich hohen wirtschaftlichen Einbußen. Tendenziell treffen in der akuten Krise der außergewöhnlich starken Energiepreisinflation diese negativen Krisenfolgen Menschen und Haushalte mit vergleichsweise geringen Einkommen stärker als andere – nicht unbedingt im Absolutbetrag, aber doch in Relation zu ihren verfügbaren Einkommen. Denn wer wenig verdient, kann seine Ausgaben nur in begrenztem Umfang anpassen. Noch dazu sind es häufig gerade Güter des nur unter großen Einbußen zu beschneidenden Grundbedarfs – wie das Heizen der Wohnung oder das Pendeln zum Arbeitsort – die in der Krise besonders teuer werden. Es dürfte daher kaum bezweifelt werden, dass Menschen und Haushalte mit höheren Einkommen, also die „starken Schultern“, diese Einbußen besser verkraften können.

Aus dieser Einsicht erwächst dem Staat eine Aufgabe, die über das Bemühen hinausgeht, die gesamtwirtschaftlichen Krisenfolgen zu dämpfen, indem er konjunkturpolitische Instrumente einsetzt. Diese dürften zwar bisweilen selbst – durchaus erwünschte – nennenswerte Verteilungswirkungen haben, denn ein pauschal ausgezahlter staatlicher Einkommenstransfer begünstigt aufgrund des identischen Absolutbetrags einkommensschwächere Haushalte stärker, relativ zu ihrem Einkommensniveau. Doch der Staat ist in tiefgreifenden Krisen aufgerufen, darüber hinaus gezielte Maßnahmen zu erwägen, die die Krisenlasten weiter hin zu den „starken Schultern“ verschieben, über das in normalen Zeiten vorherrschende Maß der Umverteilung hinaus. Wie stark diese zusätzliche Umverteilung von oben nach unten in der Einkommensverteilung ausfallen sollte, lässt sich allerdings allein aus ökonomischen Erwägungen heraus nicht eindeutig bestimmen.

Diese Entscheidung erfordert vielmehr eine Abwägung zwischen der Schwere der Krisenfolgen, möglichen negativen Anreizwirkungen stärkerer Umverteilung und – vor allem – Wertvorstellungen. Den öffentlichen Diskurs über diese Entscheidung dominieren zwar die Begriffe „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“, aber diese sind stets durch individuelle Wertvorstellungen normativ geprägt und liegen somit im Auge des Betrachters. Implizit schwingt in ihnen eine Vorstellung der erstrebenswerten Verteilung von Lasten mit, die sich nicht objektiv begründen lässt. Es dürfte zwar unstrittig sein, dass in Krisen die Lasten der unteren Einkommensgruppen im Absolutbetrag nicht höher ausfallen sollten als diejenigen der oberen Einkommensgruppen. Aber sobald wir den Blick von absoluten auf relative Lasten — relativ zur jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit — wenden, ist nicht mehr eindeutig, was akzeptabel erscheint und was nicht.

Wirtschaftswissenschaftliche Analysen vermeiden daher meist werturteilsdominierte Begriffe und beschränken sich darauf, die Verteilungswirkungen der Krisenimpulse sowie der staatlichen Gegenmaßnahmen empirisch zu schätzen. Wir stellen hier eine eng damit verwandte Frage: Was sind die Wirkungen des staatlichen Umverteilungshandelns in der akuten Krise, wenn nicht nur die Ausgaben, sondern auch die dazu verwendeten Einnahmen entlang der Einkommensverteilung betrachtet werden?

Finanzielle Krisenfolgen und ihre Abfederung

In einem ersten Schritt nutzen wir ein Mikrosimulationsmodell1, um entlang der Einkommensverteilung eine Bestandsaufnahme der aus der akuten Inflationsspitze für die Haushalte entstehenden Belastungen zu erstellen. Mithilfe der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Jahres 2018 schätzen wir den Energieverbrauch jedes Haushalts im SOEP und darauf basierend die Auswirkungen der Energiepreisinflation (Isaak et al., 2021).

Da die für die EVS 2018 Befragten den Heizungstyp ihrer Wohnung sowie die Ausgaben für die jeweiligen Energieträger und Kraftstoffe angeben, lässt sich die zusätzliche Belastung der Haushalte durch gestiegene Energie- und Kraftstoffpreise recht präzise prognostizieren: Je nach Heizungsart werden die entsprechenden Ausgaben unter der Annahme konstanten Verbrauchs um den Anstieg der Verbraucherpreise2 von Erdgas, Flüssiggas, Öl, Fernwärme oder Holzpellets erhöht. Da Ausweichreaktionen ausgeblendet werden, werden die Belastungen eher über- als unterschätzt. Das gleiche Verfahren wenden wir für Benzin und Diesel an. Für die im Kontext der aktuellen Energiekrise besonders relevanten Preisprognosen von Gas und Strom verwenden wir die Projektion aus der Konjunkturprognose des RWI vom Frühjahr 2023 (Schmidt et al., 2023), fortgeschrieben bis Ende 2023.

Tabelle 1
Belastungen durch die Inflation und Entlastungen durch diskretionäre Maßnahmen
Dezil 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Nettoäquivalenzeinkommen 10.520 14.017 17.346 20.647 23.669 26.788 30.240 34.567 41.395 88.811
Belastung (Euro) -615 -687 -829 -891 -939 -1029 -1046 -1086 -1188 -1298
Entlastung (Euro) 393 398 339 335 343 350 343 334 339 343
Nettobelastung (Euro) -222 -289 -490 -556 -596 -678 -703 -752 -850 -955
Belastung (%) -5,9 -4,9 -4,8 -4,3 -4,0 -3,8 -3,5 -3,1 -2,9 -2,1
Entlastung (%) 3,8 2,8 2,0 1,6 1,4 1,3 1,1 1,0 0,8 0,6
Nettobelastung (%) -2,2 -2,0 -2,8 -2,7 -2,5 -2,5 -2,3 -2,2 -2,1 -1,6

Quelle: eigene Berechnung auf Basis von SOEP und EVS.

Eine sinnvolle Einordnung der Wirkungen der Energiepreisinflation auf die real verfügbaren Einkommen entlang der Einkommensverteilung erfordert die Betrachtung sowohl der Absolutbeträge als auch der Belastungen relativ zum jeweiligen Einkommensniveau (vgl. Tabelle 1). Abbildung 1 zeigt, dass die durchschnittliche Belastung der Haushalte durch die Energiepreisinflation in absoluten Eurobeträgen mit steigendem Einkommen zunimmt, von rund 600 Euro auf nahezu 1.300 Euro. Abbildung 2 setzt die jeweiligen Belastungen hingegen ins Verhältnis zum verfügbaren Einkommen; hier zeigt sich ein entgegengesetztes Bild: Die prozentuale Belastung nimmt entlang der Einkommensverteilung ab, da mit steigendem Einkommen die Ausgaben für Energie in Relation zum Einkommen zurückgehen (Bach und Knautz, 2022). Im untersten Dezil schmälert die Energiepreisinflation das verfügbare Einkommen typischerweise um rund 6 %, im obersten Dezil lediglich um rund 2 %.

Abbildung 1
Inflationsbelastungen und diskretionäre Entlastungen – absolut
Inflationsbelastungen und diskretionäre Entlastungen – absolut

Quelle: eigene Berechnung auf Basis von SOEP und EVS.

Abbildung 2
Inflationsbelastungen und diskretionäre Entlastungen – relativ
Inflationsbelastungen und diskretionäre Entlastungen – relativ

Quelle: eigene Berechnung auf Basis von SOEP und EVS.

In einem zweiten Schritt schätzen wir mit demselben Modell entlang der Einkommensverteilung ab, welche Entlastungen die vielfältigen von der Bundesregierung im Angesicht der akuten Energiepreisinflation zu diesem Zweck angestrengten staatlichen Maßnahmen bewirken. Dabei berücksichtigen wir folgende Politikmaßnahmen:

  • Energiepreispauschalen, steuerpflichtige Zahlungen von 300 Euro für Berufstätige und Rentner:innen sowie 200 Euro für Studierende, (Berufs-) Fachschüler:innen;
  • Einmalzahlung von 200 Euro pro Kopf in der Grundsicherung;
  • Kinderbonus von 100 Euro pro Kind;
  • Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro für Kinder in der Grundsicherung;
  • höhere Zahlungen für Heizkosten in der Grundsicherung;
  • Heizkostenzuschläge I und II für Wohngeldempfän­ger:innen von 270 bzw. 415 Euro für Alleinstehende, 350 bzw. 540 Euro für Paarhaushalte und zweimal 70 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied;
  • „Gas- und Strompreisbremsen“ für Privathaushalte;
  • staatliche Übernahme der Gasabschlagszahlung im Dezember 2022 und
  • temporäre Senkung der Energiesteuersätze im Zeitraum Juni bis August 2022 (Tankrabatt).

Die Entlastungen durch die Preisbremsen bei Gas und Strom ergeben sich aus der Differenz der Zusatzlast im Szenario ohne reagierende Politikmaßnahmen und im Szenario mit Preissteigerungen nur bis zum gedeckelten Preis.3

Die weiteren betrachteten Maßnahmen der Entlastungspakete, die pauschalen Transfers nahekommen, werden im EMSIM umgesetzt. Alle dafür relevanten Informationen sind im SOEP abgebildet und daraus entstehende Veränderungen von Steuern und Transfers können präzise berechnet werden.4 Die Maßnahmen erstrecken sich über 2022 und 2023 (im Fall der Preisbremsen sogar bis mindestens April 2024). Zur besseren Vergleichbarkeit stellen wir die durchschnittliche Jahreswirkung für den zweijährigen Zeitraum dar.

Tabelle 1 und Abbildung 1 dokumentieren durchschnittliche Entlastungen durch die staatlichen Maßnahmen, die sich für die meisten Einkommensdezile zwischen 330 und 350 Euro bewegen. Lediglich für die beiden untersten Einkommensdezile betragen sie nahezu 400 Euro. Sie sind demnach in allen Fällen niedriger als die Belastungen durch die außergewöhnlich hohe Energiepreisinflation, können die Verluste also lediglich teilweise ausgleichen. Im Absolutbetrag verlieren die untersten Einkommensgruppen im Saldo der Be- und Entlastungen zwischen 200 und 300 Euro, die obersten hingegen nahezu 1.000 Euro. Dieser Blick blendet allerdings die in Krisenzeiten typischen Vermögensverluste völlig aus, die vorwiegend die höheren Einkommen treffen dürften. Niedrigere Einkommen müssen hingegen keine vergleichbaren Einbußen bei ihren künftigen Einkommen befürchten, da sie im Erwerbsleben statt Finanz- und Immobilienvermögen vor allem Anwartschaften auf Rentenzahlungen aufbauen.

Relativ zum verfügbaren Einkommen (vgl. Abbildung 2) schlagen die Entlastungen für die untersten Einkommensgruppen mit bis zu 4 % zu Buche, aber diese Wirkung nimmt mit höheren Einkommen stetig bis unter 1 % ab, die staatlichen Maßnahmen wirken demnach stark progressiv. Der durchgehend negative Saldo aus Be- und Entlastungen relativ zum Einkommen nimmt über die Einkommensdezile hinweg eine recht ähnliche Größenordnung ein. Vergleichsweise stark ausgeprägt ist der negative Saldo relativ zum verfügbaren Einkommen für das dritte und vierte Dezil, während das oberste Dezil im Saldo eine etwas geringere relative Belastung zu tragen hat. In der Umsetzungspraxis ist es dem Staat also offenbar nicht möglich, Entlastungmaßnahmen so zu gestalten, dass sie ausschließlich untere Einkommensgruppen begünstigen. Diesen Umstand mag man, wie etwa der Sachverständigenrat (SVR, 2022), als Anlass für weitere kompensatorische Maßnahmen auf der Einnahmenseite empfinden.

Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen

Wir halten es jedoch für sinnvoll, vor einem Ruf nach der Erhebung weiterer staatlicher Einnahmen zu fragen, wer denn die Ausgaben, die zur Abfederung der Krisenfolgen eingesetzt werden, finanziert. Werden in der Gesamtschau auf das staatliche Umverteilungshandeln die höheren Einkommensgruppen überhaupt begünstigt? Die Bundesregierung hat schließlich kein eigenes Geld. Sie erhebt vielmehr bei den heutigen oder – via Verschuldung – bei den künftigen Steuerzahlern Finanzmittel, um sie jetzt ausschütten zu können und die gewünschte Umverteilung von oben nach unten vorzunehmen. Dies geschieht aktuell ohne die Einführung ergänzender Steuern, deren Erhebung dann die oberen Einkommensgruppen direkt zusätzlich belasten würde. Diese Einkommensgruppen enthalten nicht zuletzt – mit dem unternehmerischen Mittelstand – viele zentrale Akteure des Investitionsgeschehens.

Die Antwort auf die Frage nach der Finanzierung erfordert ein Gedankenexperiment – denn eine direkte Entsprechung zwischen bestimmten staatlichen Einnahmen und den Entlastungsmaßnahmen gibt es ja nicht: Welche Einkommen ergäben sich entlang der Einkommensverteilung, wenn die Bundesregierung diese Mittel nicht für Entlastungspakete verwendete, sondern stattdessen auf ihre Erhebung verzichtete, um so ihre gegenwärtigen – Verschuldung wird dabei ausgeblendet – Finanziers in der Krise zu entlasten? Wir modellieren dieses Gedankenexperiment in einer ersten Variante als eine proportionale Senkung der Einkommensteuerlast in allen Einkommensdezilen, sodass die Summe der Senkungen das aktuelle Einkommensteueraufkommen um eben jenen Gesamtbetrag vermindert, der für die Entlastungspakete aufgewendet werden muss. Für jedes Einkommensdezil ergibt sich somit – rein rechnerisch – ein durchschnittlicher hypothetischer Finanzierungsbeitrag (vgl. Tabelle 2).

Tabelle 2
Rechnerische Finanzierungsbeiträge zu den Entlastungsmaßnahmen
Dezil 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Nettoäquivalenzeinkommen (Euro) 10.520 14.017 17.346 20.647 23.669 26.788 30.240 34.567 41.395 88.811
Beitrag aus Est (Euro) -1 -10 -52 -100 -152 -219 -308 -411 -604 -1827
rechnerische Nettoposition (Euro) 392 387 288 234 191 131 35 -76 -266 -1484
Beitrag aus Est und MwSt (Euro) -51 -69 -117 -160 -205 -268 -332 -414 -574 -1468
rechnerische Nettoposition (Euro) 342 328 223 175 138 83 11 -80 -235 -1126
Beitrag aus Est (%) 0,0 -0,1 -0,3 -0,5 -0,6 -0,8 -1,0 -1,2 -1,5 -2,3
rechnerische Nettoposition (%) 3,8 2,8 1,7 1,1 0,8 0,5 0,1 -0,2 -0,6 -1,8
Beitrag aus Est und MwSt (%) -0,5 -0,5 -0,7 -0,8 -0,9 -1,0 -1,1 -1,2 -1,4 -1,9
rechnerische Nettoposition (%) 3,3 2,3 1,3 0,8 0,6 0,3 0,0 -0,2 -0,6 -1,4

Quelle: eigene Berechnung auf Basis von SOEP und EVS.

Abbildung 3 kontrastiert die Entlastungen aus Abbildung 1 mit diesen Finanzierungsbeiträgen entlang der Einkommensverteilung im jeweiligen Absolutbetrag, Abbildung 4 zeigt in Analogie zu Abbildung 2 diesen Kontrast jeweils in Relation zu den verfügbaren Einkommen. Beide Darstellungen verdeutlichen, dass lediglich die obere Hälfte der Einkommensverteilung einen nennenswerten Finanzierungsbeitrag zu den Entlastungspaketen liefert: Die mittleren und oberen Einkommensdezile tragen einen moderaten dreistelligen Betrag zur Finanzierung der Entlastungspakete bei, das oberste Dezil allerdings über 1.800 Euro, über 2 % des verfügbaren Einkommens. Im Saldo der Entlastungen und Finanzierungsbeiträge ergibt sich für das unterste Einkommensdezil ein positiver Wert von fast 400 Euro und somit fast 4 % des verfügbaren Einkommens. Für das oberste Einkommensdezil ergibt sich hingegen ein negativer Saldo von fast 1.500 Euro, also nahezu 2 % des verfügbaren Einkommens.

Abbildung 3
Rechnerische Finanzierungsbeiträge – absolut
Rechnerische Finanzierungsbeiträge – absolut

Quelle: eigene Berechnung auf Basis von SOEP und EVS.

Das deutsche Einkommensteuersystem ist ausdrücklich progressiv gestaltet; die im Gedankenexperiment verwirklichte Unterstellung, den Entlastungsmaßnahmen stünde ein Verzicht auf eine proportionale Senkung der Einkommensteuerschuld gegenüber, akzentuiert somit den hypothetischen Finanzierungsbeitrag der oberen Einkommen. Um zusätzlich den durch indirekte Steuern geleisteten Finanzierungsbeitrag zu erfassen, berechnen wir daher in einem alternativen Szenario eine proportionale Senkung von Einkommen- und Mehrwertsteuer um jeweils den gleichen Prozentsatz. Die Entlastung durch die Mehrwertsteuersenkung wird auf Basis der Konsumangaben in der EVS 2018 berechnet; Umsatzsteuer auf Investitionen und Staatskonsum berücksichtigt unsere Analyse hingegen nicht. Qualitativ ändert diese Variation wenig an den Ergebnissen: Der negative Saldo des obersten Einkommensdezils schrumpft auf etwas über 1.100 Euro, also rund 1,5 % des verfügbaren Einkommens.

Abbildung 4
Rechnerische Finanzierungsbeiträge – relativ
Rechnerische Finanzierungsbeiträge – relativ

Quelle: eigene Berechnung auf Basis von SOEP und EVS.

Fazit

Mithilfe eines bewährten Mikrosimulationsmodells haben wir für eine repräsentative Stichprobe deutscher Haushalte unter Berücksichtigung des Abgaben- und Transfersystems näherungsweise die Auswirkungen der aktuellen Energiepreisinflation sowie der zu ihrer Kompensation angestrengten Entlastungsmaßnahmen berechnet. Es zeigt sich wie bereits bei Bach und Knautz (2022), dass die absoluten Belastungen für diejenigen Haushalte höher ausfallen, die über ein höheres Einkommen verfügen, dass aber Haushalte mit niedrigeren Einkommen relativ zu ihrem Einkommen stärker belastet sind. Die Entlastungspakete der Bundesregierung bewirken ihrerseits eine signifikante Entlastung, die in Absolutbeträgen bei allen Einkommensgruppen in etwa gleich ankommt, relativ zu den verfügbaren Einkommen jedoch stärker bei niedrigen Einkommensgruppen zu Buche schlägt. Selbst bei höheren Einkommen zeigt sich allerdings eine bescheidene Entlastung in Relation zum verfügbaren Einkommen.

Diese Betrachtung zeichnet jedoch ein unvollständiges Bild der Wirkung staatlichen Umverteilungshandelns. Dies kann erst eine Berücksichtigung der Opportunitätskosten der öffentlichen Maßnahmen ermöglichen. Denn anstelle der durchgeführten Maßnahmen hätte man dieselben Mittel anderweitig verwenden können – etwa für Steuersenkungen. Der Gesamteffekt staatlichen Umverteilungshandelns entlang der Einkommensverteilung ergibt sich, indem man von den durch die Maßnahmen erzielten Entlastungen die Belastungen abzieht, die durch den Verzicht auf diese Alternative entstehen. Berücksichtigt man diese rein rechnerischen Finanzierungsanteile, zeigt sich, dass sowohl in der absoluten als auch in der relativen Betrachtung die oberen drei Dezile durch die tatsächlich durchgeführten staatlichen Entlastungsmaßnahmen im Vergleich zu Steuersenkungen deutlich verlieren.

In der Krise steigt demnach der Grad der Umverteilung „von oben nach unten“ in erheblichem Maße: Die „starken Schultern“, die ohnehin dazu aufgerufen sind, das Gemeinwesen zu finanzieren, sind in der Krise noch stärker belastet worden, absolut und eben auch relativ zu ihrem Einkommensniveau. Es ist also keineswegs offensichtlich der Fall, dass die oberen Einkommensgruppen durch das staatliche Handeln in „ungerechtfertigter“ Weise entlastet werden. Sie tragen letztlich die Entlastungsmaßnahmen des Staates, die dieser nicht aus eigener Kraft leisten kann. Die normative Frage jedoch, ob sie noch stärker in die Pflicht genommen werden oder ob ihnen ein Sonderlob für besonders starke Solidarität zuteilwerden sollte, können diese Berechnungen nicht beantworten.

Statt aus sich heraus eine eindeutige normative Einordnung zu erlauben, rufen diese Ergebnisse nach einem faktenbasierten öffentlichen Diskurs: Ist diese Steigerung der Umverteilung hinreichend, um Deutschland in der Krise als wahrhaft solidarisch handelndes Gemeinwesen zu charakterisieren? Darauf sind sehr unterschiedliche Perspektiven denkbar. So ließe sich einerseits argumentieren, dass den oberen Einkommensgruppen ja selbst bei noch stärkerer Umverteilung mehr bliebe. Selbst wenn man dieser Argumentation folgte, wären die negativen Anreizwirkungen zu bedenken: Geringere Investitionen könnten alle Einkommensgruppen in Mitleidenschaft ziehen, auch die unteren. Andererseits ließe sich ins Feld führen, dass das Ausmaß der Umverteilung schon in normalen Zeiten im internationalen wie historischen Vergleich erheblich ist und allen Einkommensgruppen Spielräume für den Aufbau von Krisenpuffern lässt. Eine ultimative Wahrheit in Verteilungsfragen gibt es jedenfalls nicht.

  • 1 Das verwendete Mikrosimulationsmodell des RWI, EMSIM (Bechara et al., 2015), basiert auf dem sozio-ökonomischen Panel (SOEP, Goebel et al., 2019), einer repräsentativen Haushaltsbefragung mit detaillierten Informationen über Markteinkommen und Haushaltscharakteristika für 2019, die wir für 2022 fortschreiben. Das Modell bildet Steuern, Sozialabgaben und Transfers detailliert ab und berechnet auf Basis der Gesetzeslage und der Haushaltseinkommen verfügbare Einkommen.
  • 2 Der Verbraucherpreisanstieg errechnet sich aus dem durchschnittlichen (prognostizierten) Preis der Jahre 2022 und 2023 gegenüber dem Durchschnittspreis von 2018, also zum Zeitpunkt der Befragung. Zwischen 2015 und 2020 verliefen die Energiepreise weitgehend konstant.
  • 3 Da nur 80 % des üblichen Verbrauchs von den Preisbremsen entlastet werden, umfasst auch der Entlastungsbetrag nur 80 % der Differenz. Um die Entlastung durch den dreimonatigen Tankrabatt und die Übernahme der Abschlagszahlung für Gas im Dezember zu ermitteln, werden aus den Ausgaben für Kraftstoffe und Gas die Verbrauchsmengen errechnet. Diese werden mit einer Entlastung um 17 Cent/l für Diesel, 35 Cent/l für Benzin (jeweils drei Monate) sowie 21 Cent/kWh für Gas (einen Monat) multipliziert, um die absolute Entlastung zu erhalten.
  • 4 Hier nicht weiter betrachtet werden von der Energiekrise losgelöste Politikmaßnahmen wie die ohnehin geplante Einführung des Bürgergelds und die Erhöhung des Wohngelds. Unberücksichtigt bleibt ebenso die regelmäßige Anpassung des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der kalten Progression, obschon diese Anpassung aufgrund der hohen Inflation aktuell deutlicher ausfällt, als dies in der jüngeren Vergangenheit der Fall war.

Literatur

Bach, S. und J. Knautz (2022), Hohe Energiepreise: Ärmere Haushalte werden trotz Entlastungspaketen stärker belastet als reichere Haushalte, DIW Wochenbericht, 89(17), 243-251.

Bechara, P., T. Kasten und S. Schaffner (2015), Dokumentation des RWI-Einkommensteuer-Mikrosimulationsmodells (EMSIM), RWI Materialien, 86, 2015.

Goebel, J., M. M. Grabka, S. Liebig, M. Kroh, D. Richter, C. Schröder, und J. Schupp (2019), The German socio-economic panel (SOEP), Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, 239(2), 345-360.

Isaak, N., P. Jäger und R. Jessen (2021), Die Verteilung der Steuer- und Abgabenlast, Wirtschaftsdienst, 101(4), 284-289.

Schmidt, T., G. Barabas, N. Benner, B. Blagov, M. Dirks, D. Grozea-Helmenstein, N. Isaak, R. Jessen, F. Kirsch, P. Schacht und K. Weyerstrass (2023), Kaufkraftentzug bremst die konjunkturelle Erholung in Deutschland, RWI Konjunkturberichte, 74(1).

SVR – Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2022), Energiekrise solidarisch bewältigen, neue Realität gestalten, Jahresgutachten 2022/23.

Title:Built-in Solidarity: “Strong Shoulders” Finance Relief in Times of Crisis

Abstract:In times of exceptionally severe crises, it may be necessary for the state, in the spirit of solidarity, to cushion the financial burdens borne by lower-income households. To do so, it might be necessary to use discretionary policies in addition to automatic stabilizers. High inflation caused by the Russian war of aggression on Ukraine is one such crisis. Since the state has no financial resources of its own, it can only do so - apart from stretching the burden over time - through increased redistribution from upper to lower incomes. What are the effects of this additional government redistribution along the income distribution when considering not only the expenditures for the discretionary relief packages, but also the revenues used for this purpose - which can only be quantified via economic modeling?

Beitrag als PDF

© Der/die Autor:in 2023

Open Access: Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht (creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de).

Open Access wird durch die ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft gefördert.


DOI: 10.2478/wd-2023-0114