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Ende Juni legte die EU-Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag für die Einführung eines digitalen Euro vor. Der Vorschlag ermöglicht der EZB, wenn er vom EU-Parlament und Rat angenommen wird, den digitalen Euro einzuführen. Der digitale Euro soll bestehende Zahlungsmittel, wie Bargeld und Bankeinlagen, ergänzen. Dabei handelt es sich, wie bei Bankeinlagen, um ein digitales Zahlungsmittel. Aber er wird eben nicht von privaten Geschäftsbanken ausgegeben, sondern, wie (physisches) Bargeld, von der EZB und ist damit 100 % ausfallsicheres staatliches Geld.

Die Einführung eines digitalen Euro bietet erhebliche Chancen: Es wird zunehmend mehr im Internet eingekauft und in Geschäften bargeldlos bezahlt. Mit dem digitalen Euro können diese Transaktionen mit einem sicheren, einfach zu handhabenden Zahlungsmittel getätigt und unter einem gleichen oder besseren Schutz der Privatsphäre abgewickelt werden. Auch können Menschen, die kein Bankkonto haben, digital zahlen und somit am Wirtschaftsleben teilnehmen. Weiterhin reduziert ein digitaler Euro die starke Abhängigkeit von nicht-europäischen Unternehmen, wie z. B. PayPal, bei digitalen Bezahlverfahren, und damit im Bereich der kritischen Infrastruktur. Aus geopolitischen Erwägungen heraus ist auch zu bedenken, dass in vielen Ländern digitales Zentralbankgeld potenziell eingeführt werden soll oder wurde. Die Einführung eines digitalen Euro birgt aber auch Risiken, speziell für den Geschäftsbankensektor. Zum einen kann es zur Disintermediation kommen: Bankkunden können einen großen Teil ihrer Girokontoeinlagen abziehen und stattdessen den digitalen Euro halten. Die Banken verlieren dann eine günstige und stabile Quelle zur Refinanzierung ihrer Kredite. Zum anderen steigt die Gefahr eines Bank-Runs: Der digitale Euro erlaubt den schnellen Abzug von Einlagen aus dem Bankensektor per Mausklick. Der Bankensektor kann dann schnell in Liquiditätsprobleme kommen.

Die Ausgestaltung des digitalen Euro ist entscheidend dafür, dass Chancen genutzt und Risiken begrenzt werden. Die Kommission schlägt vor, den digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel mit einer grundsätzlichen Annahmeverpflichtung zu deklarieren. Ferner sollen Banken verpflichtet werden, ihren Kunden unentgeltlich die Basisdienstleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Euro zur Verfügung zu stellen. So soll es für Kunden ein an das Girokonto gebundenes digitales Euro-Zahlungskonto geben. Das Geld, das auf diesem Konto ist, steht auch in einer digitalen Geldbörse (Wallet) z. B. auf dem Smartphone zur Verfügung. Ähnlich wie bei Bargeldabhebungen vom Girokonto würde beim Abheben von digitalen Euro vom Girokonto das Geld in einer Geldbörse „landen“, nur eben in digitaler Form. Menschen, die kein Bankkonto haben, sollen die Möglichkeit bekommen, über örtliche Behörden den digitalen Euro zu erhalten. Diese Ausgestaltung ist positiv zu bewerten. Sie trägt dazu bei, dass ein sicheres, digitales, kosteneffizientes und allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel für alle zugänglich und leicht nutzbar ist. Die Ausgestaltung bewirkt ferner, dass bei Zahlungen die Privatsphäre geschützt bleibt: Der digitale Euro stünde sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen zur Verfügung. Letzteres impliziert, dass Zahlungen z. B. über die NFC-Schnittstelle von Smartphone zu Smartphone getätigt werden könnten. Dann wäre die Anonymität wie bei einer Bargeldzahlung gewährleistet, ein Austausch personenbezogener Daten ist nicht notwendig. Bei Online-Zahlungen würde der digitale Euro einen ähnlichen Schutz der Privatsphäre wie bei herkömmlichen Kartenzahlungen bieten. Gebühren, die Händler bei Zahlungen mit dem digitalen Euro an Banken oder andere Finanzdienstleister entrichten müssen, sollen laut Vorschlag reguliert werden. So sollen die Gebühren die anfallenden Kosten zuzüglich eines Gewinnaufschlags nicht übersteigen. Die Festlegung und Überwachung sollen durch die EZB erfolgen. Diese Regulierung überzeugt nicht. Sie ist weder praktikabel, noch fördert sie Wettbewerb, Effizienz und Innovationen. Die Preise nicht zu regulieren, sondern eine marktbasierte Lösung ist möglicherweise überlegen.

Positiv zu bewerten sind die vorgeschlagene Nicht-Verzinsung des digitalen Euro und die Obergrenze, bis zu der jeder digitale Euro halten darf. Die Nicht-Verzinsung bewirkt, dass der digitale Euro als Zahlungsmittel und nicht als Wertaufbewahrungsmittel genutzt wird, sodass das Risiko der Disintermediation gesenkt wird. Gleiches gilt für den Vorschlag einer von der EZB festzulegenden Obergrenze, die nicht nur das Risiko der Disintermediation, sondern auch das eines die Finanzstabilität gefährdenden Bank-Runs reduziert. Ferner bleiben die Auswirkungen auf die Profitabilität der Banken kalkulierbarer. Das Limit wirkt auch kriminellen Aktivitäten, wie Geldwäsche und Steuerhinterziehung entgegen.

Die Einführung eines digitalen Euro ist zu begrüßen. Seine Ausgestaltung ist jedoch entscheidend dafür, inwiefern Chancen genutzt und Risiken begrenzt werden können. Der Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Aber: die Rolle der EZB sollte sich unbedingt auf die Zurverfügungstellung des digitalen Euro und die Festlegung des Limits, wie viel digitale Euro jeder halten darf, beschränken.

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© Der/die Autor:in 2023

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DOI: 10.2478/wd-2023-0127