Ein Service der

Artikel als PDF herunterladen

150.000 Euro im Jahr: Über dieser Grenze des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens von Müttern oder Vätern soll es künftig keinen Anspruch auf Elterngeld mehr geben. Seitdem dieser Vorschlag bekannt ist, entbrennen heftige Diskussionen darüber, wie sinnvoll er ist. Mit der Einführung des Elterngelds 2007 erfolgte ein Paradigmenwechsel in der deutschen Familienpolitik, der das Erziehungsgeld als einkommensabhängige Leistung durch eine Lohnersatzleistung, ähnlich dem Krankentagegeld, ersetzt hat. Dabei erhalten Eltern zusammen für maximal 14 Monate etwa 65 % ihres Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro im Monat. Während sich anfangs die Kosten des Elterngelds auf etwa 4,5 Mrd. Euro jährlich beliefen, sind sie auf mittlerweile 8,3 Mrd. Euro angewachsen. Dass die Kosten gestiegen sind, liegt an höheren Löhnen der Eltern vor der Geburt eines Kindes, einer gewachsenen Zahl an anspruchsberechtigten Kindern und einer höheren Inanspruchnahme durch Väter.

Nun aber sind alle Ressorts angehalten zu kürzen, so auch das Familienministerium. Dieses insbesondere deshalb, da es beabsichtigt die Kindergrundsicherung einzuführen. In diesem Kontext kam also die Frage auf, wo gekürzt werden könnte. Zunächst einmal könnte man vorschlagen, dass dies nicht innerhalb familienpolitischer Leistungen selbst getan werden sollte, denn immerhin hat die Pandemie einmal mehr gezeigt, dass es ohne Familie nur schwer geht. Doch selbst wenn dieses Argument nicht zählt, gibt es einiges zu bedenken, auch wenn anzuerkennen ist, dass eine Kappung der Einkommensobergrenze Kürzungen in der Breite des Elterngelds abgewendet hat. Das ist bei den Erfolgen des Elterngelds sicher eine gute Nachricht. Der Vorschlag ist, dass der Anspruch auf Elterngeld ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 150.000 Euro statt bisher 300.000 Euro entfallen soll. Das IW hat auf Basis des SOEP errechnet, dass etwa 435.000 Paare unter 50 Jahren, bzw. etwa 5 % der Paare potenziell betroffen sind. Das Familienministerium spricht von ca. 60.000 Betroffenen. Da die Einkommensgrenze fix ist, darf davon ausgegangen werden, dass der Kreis der Betroffenen jedes Jahr wächst. Es ist klar, dass es sich bei der Diskussion über diese Einkommensgrenze nicht um Fragen wirtschaftlicher Bedürftigkeit von Familien handelt, aber es ist auch kein alleiniger Diskurs der Hochverdienenden. Vielmehr ist es eine Frage, ob damit der Paradigmenwechsel verwässert wird und welche anderen Risiken und Nebenwirkungen damit einhergehen.

In der Ökonomie ist es bekannt, dass Einkommensgrenzen die Individuen beeinflussen können – Anreize schaffen, unter der Grenze zu bleiben. Im Falle des Elterngelds „gewinnen“ Paare im Grenzbereich bis zu 25.200 Euro Elterngeld. Solche Abbruchkanten sind nicht sinnvoll. Beim Kinderzuschlag hat man nach anfänglichen Fehlern genau hier nachgebessert. Wenn man an einer Herabsetzung der Grenze festhalten will, sollte deshalb zumindest ein graduelles Abschmelzen diskutiert werden. Unabhängig davon kann erwartet werden, dass es zu gleichstellungspolitisch ungewollten Nebenwirkungen kommt. Die Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Der Väteranteil an allen Elterngeldbeziehern liegt aktuell bei 26,1 % – allerdings nimmt die Mehrheit der Väter lediglich zwei Partnermonate. Unterschiedliche Studien zeigen, dass dies mit daran liegt, dass sie im Mittel immer noch das höhere Einkommen haben und die junge Familie kurzfristig das Haushaltseinkommen maximiert. Hinzu kommt auch, dass die wenigen Väter, die länger als zwei Monate Elterngeld beziehen, tendenziell besserverdienende und höher gebildete Väter sind. Aufgrund der bisherigen Lohnersatzleistung nimmt ihr Haushaltseinkommen nicht so stark ab, wie es für einige nun der Fall sein wird, wenn die Einkommensobergrenze halbiert wird. Gut denkbar, dass damit wieder weniger männliche „Role-Models“ in höheren Positionen zeigen, wie es gehen kann, wenn Väter mehr Erziehungsaufgaben übernehmen – eine gleichstellungspolitisch unerwünschte Nebenwirkung. Und eigentlich hatte der Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Bundesregierung sogar vorgesehen, die Partnermonate beim Basis-Elterngeld zu erweitern. Wenn dies einen 15. Monat Elterngeld für Eltern bedeutet, wird es noch teurer. Aber vielleicht wird statt des 12+2 Modells das 11+3 oder 10+4 Modell anvisiert?

Auch wenn sich das Bundesfamilienministerium der gleichstellungspolitischen negativen Wirkungen des Vorschlags bewusst scheint, bleibt festzuhalten, dass es vor dem Hintergrund knapper Kassen auch eine Möglichkeit wäre, andere familienpolitische Instrumente zu verändern. Schon seit vielen Jahren wird eine Reform des Ehegattensplittings hin zu einem Realsplitting vorgeschlagen. Nicht erst die Gesamt­evaluation ehe- und familienbezogener Leistungen aus 2014 hat gezeigt, dass damit unterschiedliche familienpolitische Ziele besser erreicht werden könnten und es wären Steuergelder frei, die z.B. für die Finanzierung der Kindergrundsicherung verwendet werden könnten. Ähnlich steht es um die beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners in der gesetzlichen Krankenversicherung. Solche Reformen würden dazu beitragen, dass Frauen ihr Erwerbsvolumen weiter ausdehnen. Damit würden die Steuereinnahmen steigen, und sogar dem Fachkräftemangel könnte man begegnen.

Beitrag als PDF

© Der/die Autor:in 2023

Open Access: Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht (creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de).

Open Access wird durch die ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft gefördert.


DOI: 10.2478/wd-2023-0125

Mehr zu diesem Thema bei EconBiz

Alle Suchergebnisse anzeigen