Mit großer Zähigkeit und sichtbarem Erfolg setzt das Bundes-Reserve-Amt der Vereinigten Staaten seine Bemühungen fort, die gesamten Bankreserven des Landes in seinen Händen zu sammeln, um für den Fall einer großen Krisis gerüstet zu sein. Diese Bestrebungen sind nur zu verstehen, wenn man sich erinnert, daß in den Vereinigten Staaten, anders als in den führenden europäischen Ländern, nicht nur gesetzliche Bestimmungen über die Deckung der Banknoten, sondern auch der fremden Gelder der wichtigsten Institute bestehen. Man hatte gehofft, auf diese Weise den Einlegern eine gewisse Sicherheit zu bieten und die Banken zur Einhaltung der elementarsten bankpolitischen Normen zu zwingen. Der Verlauf der Krisen in den Vereinigten Staaten hat indessen gezeigt, daß diese Maßnahmen ihren Zweck nicht erfüllt haben. Sie konnten nicht verhindern, daß ein zu großer Teil der Einlagen, gegen die Natur des Bankgeschäfts, in langfristigen, schwer realisierbaren Krediten angelegt wurde. Aber auch die vorhandenen Reserven, die des Zinsgewinnes wegen in immer größerem Umfang nicht in Form von Kassenbeständen, sondern in Form von Guthaben bei den „Reservebanken“ gehalten wurden, erwiesen sich den Gefahren des Runs nicht gewachsen. Noch in jeder großen Krisis haben sich die nordamerikanischen Banken außer Stande gesehen, die Einlagen in dem rückgeforderten Betrage auszuzahlen. Man hat daher schließlich eingesehen, daß es für die Behebung einer Krisis viel mehr auf die Möglichkeit des Rediskontierens bei einer Zentralbank ankommt als auf das Halten zersplitterter Barreserven. Das Bundes-Reserve-Banksystem sollte diesem Mangel abhelfen. Man hat aber, der eingewurzelten Abneigung gegen eine Zentralisierung des amerikanischen Bankwesens folgend, die dem Nordamerikaner gleichbedeutend mit Trustherrschaft und politischer Korruption zu sein scheint, die Befugnisse des Bundes-Reserve-Amts sehr karg bemessen.
Das Amt soll die Aufgaben erfüllen, die in Europa den Zentralbanken zufallen. Aber man hat es nicht in die Lage versetzt, diesen Ansprüchen zu genügen. Die Ausgabe von Noten gegen eingeliefertes Gold ist den Reserve-Banken nicht erlaubt. So kommt es, daß von den einströmenden Goldmengen nur ein kleiner Teil den Währungskassen zugute kommt. Der Rest fließt in die Zirkulation und in die Kassen der privaten Banken oder wird von den ebenfalls durch das Bundes-Reserve-Gesetz geschaffenen „Reserve-Agenten“ als Deckung gegen das von ihnen ausgegebene Papiergeld (Reservenoten) gehalten. Am 1. Mai befanden sich von dem auf 3 122 Mill. $ geschätzten Goldvorrat der Union 413 Mill. $ in den Händen der Reserve-Agenten, 218 Mill. $ in den Händen des Schatzamts, 588 Mill. $ in den Kassen der Bundes-Reserve-Banken, 1 491 Mill. $ aber im Umlauf und in den Kassen der privaten Banken, teils in Form von Goldstücken und Barren, teils in Form von Goldzertifikaten, deren Golddeckung beim Schatzamt hinterlegt und dort der Verfügung des Bundes-Reserve-Amts entzogen ist.
Da das Amt seinen eigenen Goldbestand für ungenügend hält, die Verschmelzung der Goldbestände der Reserve-Agenten mit denen der Reserve-Banken aber anscheinend nicht durchsetzen kann, versucht es jetzt, wenigstens die Goldreserven der dem Bundes-Reserve-System zwangsweise angeschlossenen Nationalbanken bei sich zu zentralisieren. Anfang Mai ist ein Gesetzentwurf im Repräsentantenhaus und im Senat angenommen worden, der nach einer im Parlament gemachten Schätzung den Bundes-Reserve-Banken eine Vermehrung ihrer Goldbestände um etwa 350 Mill. $ bringen würde. Da die Noten der Bundes-Reserve-Banken zu 40 % durch Gold gedeckt sein müssen, würde ihr Notenausgabe-Spielraum dadurch um über eine Milliarde $ auf mehr als 2000 Mill. $ erhöht werden. Anfangs Mai waren nur 11 Mill. $ im Umlauf.
Da auch in Deutschland über die relativen Vorzüge zentralisierter oder dezentralisierter Goldreserven viel diskutiert worden ist, teilen wir noch einige Einzelheiten über die Maßnahmen mit, durch die die Übertragung der Goldbestände an das Zentralbanksystem bewirkt werden soll. Vor dem Erlaß des Bundes-Reserve-Gesetzes mußten die Banken in den „Zentral-Reserve-Städten“ 25 % ihrer Depositen in staatlichen Zahlungsmitteln als Reserve halten. Bei den Banken der „Reservestädte“ durfte von den auch ihnen vorgeschriebenen 25 % die Hälfte in Form von Guthaben bei den Banken der Zentral-Reserve-Städte bestehen. Für die „Provinzbanken“ betrug die Reservenorm 15 %; davon konnten 6 % als eigener Kassenbestand gehalten werden. Durch das Bundes-Reserve-Bankgesetz wurde für die Banken der Zentral-Reserve-Städte die Deckungsnorm von 25 auf 18 % herabgesetzt; davon mußten 6 % in staatlichen Zahlungsmitteln und 7 % in Guthaben bei der Bundes-Reserve-Bank der Distrikte bestehen; die restlichen 5 % konnten in der einen oder der anderen Form gehalten werden. Nach dem Änderungsvorschlag des Senats soll die Mindest-Reserve nur 17 % betragen. Mindestens 13 % sollen in Guthaben bei der Bundes-Reserve-Bank bestehen. Über die Anlage des Restes kann die Bank nach Belieben verfügen. Nach dem Änderungsvorschlag der Repräsentantenkammer sollen ebenfalls nicht weniger als 13 % als Reserve-Bank-Guthaben gehalten, darüber hinaus aber überhaupt keine Vorschriften gemacht werden.
Den Banken in den andern „Reserve-Städten“ ist jetzt auferlegt, Reserven in Höhe von 15 % zu halten, von denen 6 % bei der Reserve-Bank, 5 % in staatlichen Zahlungsmitteln, 4 % in der einen oder der anderen Form gehalten werden müssen (Es muß indessen bemerkt werden, daß die Bestimmungen vorläufig auf dem Papier stehen; ihre Innehaltung sollte erst von November 1917 an gefordert werden). Nach den neuen Entwürfen ist das Guthaben bei der Bundes-Reserve-Bank von 6 % auf 10 % zu erhöhen. Der Senat fordert außerdem 4 % in staatlichen Zahlungsmitteln, während das Repräsentantenhaus keine solche Vorschrift zu erlassen wünscht. Bei den „Provinzbanken“, die gegenwärtig 5 % bei den Bundes-Reserve-Banken, 4 % in staatlichen Zahlungsmitteln und 3 % in der einen oder in der anderen Form zu halten haben, sollen nach dem Willen des Senats künftig 6 % bei der Bundes-Reserve-Bank und 4 % in staatlichen Zahlungsmitteln genügen, während das Repräsentantenhaus sich mit 7 % in Bundes-Reserve-Bank-Guthaben begnügen will.
Gegen diese Neuerungen werden in nordamerikanischen Bankkreisen und in der von ihnen geführten Publizistik Warnungen und Einwände laut. Das Commercial and Financial Chronicle verweist darauf, daß jene Reserveguthaben der Bundes-Reserve-Banken nur zu 35 % in Gold gedeckt zu sein brauchen. Wenn man auch nicht annehmen könne, daß die Bundes-Reserve-Bank die Deckung auf diesen Satz sinken lassen würde, so sei es doch bedenklich, die Möglichkeit zu schaffen, daß für die Banken der Zentral-Reserve-Städte statt 13 % nur 4,55 %, für die Banken der Reserve-Städte statt 10 % nur 3,5 %, für die Banken der Provinzstädte statt 7 % nur 2,45 % in Gold gehalten würde. Man verweist auch darauf, daß bei der Bank von England in dem Kriege ein Goldbestand von nur 200 Mill. $ ausgereicht hätte, um die „größten Finanztransaktionen der Weltgeschichte in der wunderbarsten Weise zu bewerkstelligen“. Die Bankführung des neuen Systems in den Vereinigten Staaten aber bietet nur die Möglichkeit der Inflation in ganz großem Stil.
Es mag unentschieden bleiben, ob hinter allen diesen Einwänden in der Tat volkswirtschaftliche Besorgnisse oder nur die Interessen einer Gruppe von Banken stehen, denen die Zentralisierung und Überwachung durch das Bundes-Reserve-Amt wenig genehm ist. Daß die Gefahr der Inflation keine Chimäre, sondern eine wirtschaftliche Realität ist, mit der die Vereinigten Staaten sehr ernsthaft zu rechnen haben, zeigen die Statistiken des Geldumlaufs und der Preise — ebenso wie die Maßregeln des Bundes-Reserve-Amts selbst. Allein infolge der Ausgleichung des Ausfuhrüberschusses durch große Goldimporte hat sich der Geldumlauf des Landes in den letzten zwölf Monaten um über 800 Mill. $ vermehrt. Diesem Mehr an Zahlungsmitteln steht keine im gleichen Maß vermehrte, sondern eine sogar durch schlechte Ernte und Rekordausfuhr stark verminderte Warenversorgung des eigenen Landes gegenüber. Die Preishausse, in dieser Allgemeinheit wohl die gewaltigste, die die Wirtschaftsgeschichte aufweist, wird nicht zum geringsten Teil durch dieses wachsende Mißverhältnis erklärt. Daher die Befürchtung vor einer Überflutung der amerikanischen Märkte mit den vergleichsweise billigen Waren der alten europäischen Ausfuhrländer und vor den dadurch nötig werdenden Goldexporten bald nach Friedensschluß. Denn daß es nicht möglich sein wird, diese erste Friedenseinfuhr mit den Anleihen der Entente-Länder zu bezahlen oder auf die Rückzahlung der kurzfristigen Entente-Verbindlichkeiten zu rechnen, ist jedem Einsichtigen auch in den Vereinigten Staaten augenscheinlich. Nun aber beträgt die Goldreserve der Bundes-Reserve-Banken insgesamt wenig mehr als 550 Mill. $, die Goldreserve der Bundes-Reserve-Bank von New York, der die Aufgabe des Goldexports bei einer ungünstigen Wendung der Zahlungsbilanz zunächst zufallen würde, etwa 270 Mill. $. Das Bundes-Reserve-Banksystem wird daher, solange die Welt von der Notwendigkeit des Haltens großer Goldbestände überzeugt bleibt, gegen Goldabflüsse immer empfindlich sein. Werden die Reserven der anderen Banken an das Reservesystem übertragen, und ergibt sich daraus in der Tat die errechnete Vermehrung seiner Goldreserve um 350 Mill. $, so wäre den Bundes-Reserve-Banken nicht nur die Verteidigung der nationalen Währung erleichtert, sondern sie würden sich auch in einer inneren Geldkrisis freier bewegen können. Die Voraussetzung dafür ist, daß sie nicht schon jetzt ihre Mittel durch direkte oder indirekte Teilnahme an der Kriegsfinanzierung festlegen.
Dr. Singer