Verdienst der Menschen und Verkettung der Dinge, nur dem Toren nicht in ihrer untrennbaren Verkettung sichtbar, haben der deutschen Finanzverwaltung auf dem Felde der langfristigen Kriegsanleihen, der englischen auf dem der Kriegssteuern den Vorsprung verschafft. Ohne die Absperrung Deutschlands vom Weltmarkt hätte auch ein höchst gesteigerter Staatssinn nicht zur Zeichnung von 73 Milliarden verholfen: die erzwungene Einschränkung der Lebenshaltung, die nicht minder zwangsläufige Liquidierung des Betriebskapitals waren im gleichen Grade unentbehrlich. Daß sie in England fehlten, mag das Zurückbleiben der englischen Anleiheergebnisse zum größten Teil verschuldet haben. Daß aber dort die Friedenswirtschaft mit reichlichem Verbrauch, ausgedehntem Export und erst spät gehemmter Preisbildung fast drei Jahre länger im Gange blieb als bei uns, war ein Nachteil der Anleihezeichnungen, ist aber zugleich die glückliche Bedingung für die Steigerung der britischen Steuereinnahmen gewesen. Fiskalmoralische Maximen, in denen sich ein für kontinentale Verhältnisse ungewöhnlich ausgebildeter Sinn für Ordnung, Reinlichkeit und Folgerichtigkeit der Haushaltsrechnung des Staatswesens ausspricht, haben die Motive für die englische Kriegssteuergesetzgebung geliefert; daß sie sich in diesen erstaunlichen Dimensionen durchsetzen konnten, verdankt England den angedeuteten Wirtschaftsverhältnissen. Noch heute arbeitet England auf einer, geographisch und soziologisch betrachtet, breiteren Wirtschaftsbasis. Die Steuergesetzgebung selbst braucht sich nur wenig von dem Friedensstande zu entfernen. Der Staat verfügt über die elastischste aller Steuern, die in Deutschland dem Reich verschlossen ist: die Einkommensteuer, deren Ertrag sich ohne Friktionen mehr als vervierfachen ließ. (1913/14: 940 Mill. M, 1916/17: 4100 Mill. M) So ist es zu erklären, daß die Steuereinnahme, die vor dem Kriege 3 1/2 Milliarden M betragen hatte, ohne soziale und politische Kämpfe auf 10 1/4 Milliarden M im Jahre 1916/17 heraufgeschraubt werden konnte. Mehr als ein Viertel der gesamten englischen Staatsausgaben war 1916/17 durch ordentliche Einnahmen gedeckt. Die neuen Steuern reichten nicht nur aus, die Zinsen der Kriegsschuld zu decken, sondern einen Teil der Kriegsausgaben selbst zu bestreiten.
Tabelle 1
Vergleich der Staatsausgaben
| - | Finanzjahr 1916/17 Mill. £ | Finanzjahr 1917/18 (7 Monate) Mill. £ |
| Gesamtausgaben | 2 198,1 | 1 525,5 |
| Gedeckt durch: | ||
| Einnahmen | 573,4 | 303,6 |
| Kriegskredite | 1 625,5 | 1 217,3 |
Ein Vergleich der englischen und deutschen Kriegsfinanzen ist kaum mit Genauigkeit vorzunehmen. Die veröffentlichten Zahlen sind nur in wenig Fällen kongruent. Die deutschen Kriegskosten sind vor einigen Monaten mit täglich 100 Mill. M angegeben worden. Die englischen erreichen nach den Wochenausweisen fast 160 Mill. M. Aus Kriegskrediten sind dort jedoch nur rund 128 Mill. M. zu decken. Auf Anleihen an Verbündete und Besitzungen entfallen in den ersten sieben Monaten des Fiskaljahres täglich 28 Mill. M. Es verbleiben also 100 Mill. M, die aber mit jenen deutschen 100 Mill. M nicht verglichen werden können, weil auch in diesen Anleihen an verbündete Staaten enthalten sein werden. Es wäre wünschenswert, daß der Staatssekretär des Reichsschazamts diese Zahl bekannt gäbe. An Kriegskrediten sind bewilligt in Deutschland 94 Milliarden, in England nach Bonar Law rund 96 Milliarden (nach einer andern Statistik allerdings 114 Milliarden M). Die britischen Darlehen an Verbündete und Besitzungen betragen rund 25 Milliarden M. Daß sie ohne große Abzüge von der Eigenbelastung Englands abgesetzt werden dürfen, wird uns allerdings nicht glaubhaft gemacht werden können. Sie werden auf lange Zeit hinaus ebenso wirken wie Anleihen für die eigenen Bedürfnisse des englischen Staatswesens. Nur daß sie – eine nicht unwillkommene – Handhabe bieten werden, um die verbündeten Kleinstaaten in wirtschaftlicher Helotenstellung zu halten. Für den Augenblick überwiegt der Nachteil der finanziellen Belastung.
Die Bundesgenossenschaft der Vereinigten Staaten hat diese Bürde nur wenig erleichtert. Gegen den Voranschlag für das Jahr 1917/18 ist sogar eine Zunahme der englischen Anleihen an Verbündete usw. um 61,5 Mill. £ (in sechs Monaten) festzustellen. Diese Summe macht mehr als ein Viertel der Ausgabesteigerung gegenüber dem Voranschlag aus. Nach den von Bonar Law im Unterhaus am 30. Oktober bekanntgegebenen Zahlen (vgl. W.-D., Nr. 46, S. 878) haben in der ersten Hälfte des Budgetjahrs 1917/18 die Kriegskredite den Voranschlag um 222,5 Mill. £ überstiegen. Die Zusammensetzung dieses Postens ist auch für uns nicht ohne Interesse. Es entfallen nämlich auf
Tabelle 2
Verteilung der Kriegskredite
| Darlehen an Verbündete und Besitzungen | 61,5 | Mill. £ |
| Verrechnungen innerhalb des Reichs | 15,0 | „ |
| „ mit den Besitzungen | 24,0 | „ |
| „ „ „ Verbündeten | 3,5 | „ |
| Ankauf von Waren zum Wiederverkauf | 74,5 | „ |
| 179,0 | Mill. £ |
Diese Posten werden von Bonar Law – mit höchst zweifelhaftem Recht – als „wiedereinbringlich“ betrachtet und von der Ausgabensteigerung abgezogen. Es verbleibt so ein Rest von 43,5 Mill. statt 222,5 Mill., der, auf die tägliche Ausgabe berechnet, ein Mehr von 239 000 £ statt 1 237 000 £ täglich ergibt. Diese Steigerung erschien Bonar Law als zu unbeträchtlich um die Einbringung eines Nachtragsbudgets mit neuen Steuervorlagen zu rechtfertigen. McKenna, als Finanzsachverständiger der Asquithschen Opposition, stimmte ihm darin bei. Man hat auch in England heute nicht mehr genügende Ruhe für finanzpolitische Aktionen und Diskussionen.
Für die zweite Hälfte des Finanzjahres stellte Bonar Law ein weiteres Steigen der Ausgaben in Aussicht. McKenna schätzte das Mehr (nach Abzug der „wiedereinbringlichen“ Ausgabe) auf 120–130 Mill. £ und wies darauf hin, daß die Zinslasten der Staaten dadurch um 6,7 Mill. £ wachsen würden – Nun hatte man bisher angenommen, daß die englischen Steuerquellen, wenn der Friedensschluß am 31. März 1918 zustande käme, einen Budgetüberschuß von 2 Mill. £ erbringen würden – die Aufrechterhaltung des Zivilbudgets in der Höhe wie vor dem Kriege vorausgesetzt. Diese Hypothese ist, wie McKenna selbst bemerkt, unzulässig. Denn es geht nicht an, die Staatsausgaben zahlenmäßig unverändert zu lassen, als ob nicht die Preise außerordentlich stark gestiegen wären und als ob die Staatseinnahmen nicht durch die Preishöhe beeinflußt würden. Aber auch wenn man von dieser Fehlerquelle absieht, die das Bild der künftigen englischen Finanzen zu unrecht günstiger färbt, würden jene 6–7 Mill. £ hinreichen, um den angeblichen Überschuß in einen Fehlbetrag von 4–5 Mill. £ zu verwandeln, der durch Anleihen oder neue Steuern gedeckt werden müßte. Dieser Fehlbetrag wird sich um den sicherlich nicht geringen Zinsbetrag vergrößern, der den Verbündeten gestundet oder erlassen werden muß oder ganz einfach nicht eingetrieben werden kann.
England kann also auch auf diesem Gebiet schwerlich behaupten, daß die Zeit seine Geschäfte betreibe. Für uns liegt aber darin kein Motiv, die Sache der Reichsfinanzen lässlicher zu betrachten. Wer den Absatz der Kriegsanleihen ins Ausland nach dem Kriege befördert wissen will, muß zunächst dafür sorgen, daß die Verzinsung aus ordentlichen Einnahmen sichergestellt ist.