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Die Erörterungen über die Ordnung des deutschen Wirtschaftslebens in der Zeit nach dem Kriege sind in diesen Wochen in ein neues Stadium getreten. Die ersten Entwürfe von Organisationsplänen des Reichswirtschaftsamts sind den Interessenten und den Mitgliedern des zuständigen Reichstagsausschusses mitgeteilt worden. Auch der Presse hat man einige Angaben gemacht, aus denen, im Verein mit den Berichten über die Reichstags-Beratungen und mit den Kundgebungen der betroffenen Erwerbskreise, mit leidlicher Klarheit ein Bild von den Zielen und Methoden der Politik des Reichswirtschaftsamts gewonnen werden kann. Wenn bisher jede Diskussion der Probleme der Übergangswirtschaft sich notwendig im Rahmen eines Streits um allgemeine Prinzipien des volkswirtschaftlichen Aufbaues halten mußte, ist durch diese Mitteilungen über die Organisation der Übergangszeit, insbesondere für die Textilwirtschaft und die Frachtraumverteilung, eine festere Grundlage geschaffen worden, auf der Argument und Gegenargument konkretere Fassung annehmen können als im Stadium der Erhebungen und Erwägungen.

Der Charakter der geplanten Regelung ist dadurch bestimmt, daß die „Kriegsausschüsse“ und die anderen Kriegsgesellschaften, die mit der Bewirtschaftung und Verbrauchsregelung der industriellen Rohstoffe betraut waren, nach dem Kriege ersetzt werden durch Wirtschaftsstellen und ähnliche Organisationen, denen die Regelung der Rohstoff-, Valuta- und Schiffsraumverteilung aufgetragen wird. Die Hauptorgane dieser Institutionen sollen zum größten Teil aus Mitgliedern der betreffenden Erwerbskreise bestehen, diese Mitglieder werden von der Reichsregierung ernannt; jeder Stelle ist ein Reichskommissar beigegeben, dessen Veto in einigen Fällen aufschiebende Kraft besitzt. Man wird also, zumal die Interessentenorganisationen bei der Ernennung der vollziehenden Organe kein eigentliches Präsentationsrecht zu besitzen scheinen, nicht von Selbstverwaltungskörpern im strengen Sinne, sondern von staatlichen Institutionen reden müssen, die meist auch ihren Sitz in der Reichshauptstadt haben werden. (Für die Reederei und die Einfuhr von Kolonialwaren ist Hamburg als Sitz der Einrichtung in Aussicht genommen).

In den Kreisen der Hamburger Kaufmannschaft und Reederei sind diese Eröffnungen mit tiefer Unruhe aufgenommen worden. Während der Gedanke einer Organisation der Überwachung der Rohstoffeinfuhr und Schiffsraumverteilung von allen Seiten gebilligt wird (das Fortbestehen der Devisenordnung allerdings wird fast allgemein nicht nur für unnötig, sondern für höchst verderblich gehalten), wendet man sich mit großer Schärfe gegen das Übergewicht des Obrigkeitsgedankens, das in den Entwürfen sichtbar wird und das nach der Auffassung unserer Überseekaufleute nur aus dem Geist einer bevormundungsfreudigen oder überängstlichen Bürokratie verständlich ist. Die Opposition ist bisher in der Öffentlichkeit nur wenig bemerklich geworden. Die Eigenart der hamburgischen Einrichtungen und Traditionen pflegt sich eben mehr im Verhalten und Abdämpfen als in Auftrumpfen und lauten Fordern zu äußern.

Um so deutlicher hat die Vereinigung von Handelskammern des niederrheinisch-westfälischen Industriebezirks in Essen a. R. ausgesprochen, daß die Grundsätze, nach denen das Reichswirtschaftsamt die wirtschaftlichen Fragen der Übergangszeit zu regeln im Begriff ist, eine „unnötige und unzweckmäßige Verlängerung der Kriegswirtschaft und eine Bindung der Kräfte unseres Volks bedeuten, die zum wirtschaftlichen Stillstand führen muß“, und daß in der geplanten Bundesratsverordnung über die Schiffsraumverteilung eine „verhängnisvolle Gefährdung der Leistungsfähigkeit der deutschen Reederei und damit der deutschen Rohstoffversorgung erblickt werden“ muß.

Der Reichstag dagegen hat sich darauf beschränkt, vor einer Fortsetzung der kriegswirtschaftlichen Methoden zu warnen und die Initiative des Unternehmers und die fördernde Kraft des freien Wettbewerbs zu loben. Im übrigen scheint man, von einigen intransigenten Vertretern des wirtschaftlichen Liberalismus auf der einen, des wirtschaftlichen Sozialismus auf der andern Seite abgesehen, die Politik des Reichswirtschaftsamts in ihren Grundgedanken zu billigen. Auch die geplante Bundesratsverordnung über die Ordnung der Textilwirtschaft, die ein Höchstmaß an staatlicher Einwirkungsmöglichkeit vorsieht, hat die Zustimmung des Reichstagsausschusses erhalten.

Die Importeure und Reeder werden hier einen Zwiespalt sehen, der sich indessen aus der traditionellen Stimmung des Reichstags und seiner Parteien leicht erklären läßt. Dieses Parlament scheint uns nämlich durchaus nicht, wie der Unterstaatssekretär Dr. August Müller jüngst in einem geistreichen Vortrage über die Unerwünschtheit des parlamentarischen Regierungssystems behauptete, in seiner Wirtschaftspolitik manchesterlich gerichtet: viel stärker als der Drang zur freien Wirtschaft ist in ihm auf allen Bänken der Trieb zur Sozialpolitik, zum Schutz der wirtschaftlich Schwachen und zur Begünstigung jeder Art von Mittelstand. Diese Tendenz ist auf allen Seiten des Hauses gleich stark; und wenn von keinem Redner entschiedener Einspruch gegen die geplante Form der Regelung erhoben wurde, so mag das mit großer Sicherheit auf den Umstand zurückgeführt werden, daß diese Regelung im wesentlichen ebenfalls sozialpolitisch orientiert ist. Falls nur die Kapitalabwanderung ins Ausland und die Beanspruchung von Schiffsraum für nichtdeutsche Zwecke oder auch nur die Gefahren einer unwirtschaftlichen Konkurrenz der deutschen Einkäufer im Ausland durch die neue Regelung abgewendet werden sollten, so würde ein viel lockereres System von Sicherungen genügen: die starre Form der Übergangswirtschaft wird nur deshalb nötig (und den Parteien annehmbar), weil Rohstoffe, Valuta und Schiffsraum nicht dem leistungsfähigsten Käufer, sondern möglichst jedem Betrieb in gleichem Maße zur Verfügung gestellt werden sollen. Das bedeutet, daß das schon im Kriege überspannte Prinzip der Rationierung auch zur Grundlage unseres wirtschaftlichen Wiederaufbaus gemacht werden soll. Gleichgültig, ob der Betrieb wirtschaftlich oder unwirtschaftlich arbeitet, günstig oder ungünstig zu Rohstoff oder Absatz gelegen ist, über Kapitalmacht und Bankverbindungen verfügt oder nicht – die Rohstoffe und die Mittel zu ihrer Heranschaffung sollen ihm nach für alle schematisch gleichen, schlüsselmäßig ausgearbeiteten Verteilungsplänen zugehen. Ob die Wirtschaftsstellen auch das Recht zur Preisfestsetzung erhalten, bleibt vorläufig dahingestellt.

Es sind wohl die anfechtbarsten Methoden der Kriegswirtschaft, die hier fortzuleben und das Tempo unseres wirtschaftlichen Wiederaufbaus zu bestimmen suchen. Man muß sich darüber klar sein, daß sie aus der Forderung der schematischen Gleichheit mit logischer Notwendigkeit hervorgetrieben werden. Mit dem Gedanken einer Rationalisierung der Produktion und Verteilung haben sie nichts zu tun; sie bezwecken und erreichen vielmehr das Gegenteil davon: nicht die Verringerung der nationalen Produktionskosten, sondern ihre künstliche Erhöhung. Hat man bedacht, daß diese Mittelstandsfreundlichkeit uns unseren Wettbewerbern am Weltmarkt gegenüber empfindlich in Nachteil setzen kann?

Es kommt hinzu, daß jede Bürokratie die Tendenz haben muß, alle Regelungen straffer und schematischer zu bilden, als es in den Gegebenheiten der Sache selbst liegt. Wenn der Kaufmann im sicheren Bewußtsein seiner eigenen lebendigen Kraft und der ausgleichenden Gerechtigkeit des freien Wettbewerbs häufig die Notwendigkeit von Eingriffen staatlicher Gewalten zu unterschätzen scheint, so wird der Beamte, und sei es der aufgeklärteste, immer geneigt sein, dem entgegengesetzten Fehler zu verfallen. Er wird, gehoben und beschwert durch das Gefühl der ihm von der Gesamtheit übertragenen Verantwortung, lieber zu viel als zu wenig Sicherungen schaffen, und er wird dazu um so eher neigen, als die neue Lage der Dinge, die seiner Regelung und Überwachung anvertraut ist, ihm neu und gefahrvoll erscheint. Daß sich die Kaufleute, die während des Krieges in Beamtenstellen eingerückt sind oder Beamtenfunktionen übernommen haben, meist bürokratischer als die Berufs-Bürokraten erwiesen haben, mag – bei den Besten – auf ein übersteigertes Verantwortlichkeitsgefühl zurückgeführt werden.

Während des Krieges, in den Mauern der Binnenwirtschaft und unter militärischem Zwang und Schutz, kann ein solches Vorwalten des Obrigkeitsgedankens zur Not ertragen werden. Ist aber erst ein allgemeiner Friede geschlossen und ein Zustand hergestellt, der mit der Vorkriegszeit auch nur entfernte Ähnlichkeit hat, so wird nichts notwendiger sein als daß der Staat die Wirtschaftskörper nicht teils mit patriarchalischer Fürsorge teils mit sorgenvollem Mißtrauen betrachtet, sondern ihnen Raum schafft, in dem sie ohne bei jedem Schritt einen behördlichen Eingriff gewärtigen zu müssen, ihre Kräfte spielen lassen dürfen, und ihnen das Vertrauen gewährt, ohne das keine Verantwortlichkeit übernommen und getragen werden kann.

Die Reden des Staatssekretärs Freiherr v. Stein scheinen zu zeigen, daß er solchen Erkenntnissen nicht unzugänglich ist. Wenn er es als die schönste Aufgabe des Beamten bezeichnete, Kräfte frei zu machen, und auch wenn er aus der Wahrscheinlichkeit eines Wirtschaftskrieges in offener oder versteckter Form die Notwendigkeit einer Zusammenfassung unserer Wirtschaftskräfte ableitete, so wird er dafür des Verständnisses vieler führenden Kaufleute und Industriellen sicher sein. Nicht gegen Organisierung und Sicherung richten sich ihre Einwendungen, sondern gegen ihre Verwandlung in Mechanisierung und Schematisierung unter dem Einfluß sozial-politischer Dogmen und bürokratischer Methoden. So erscheint die Hoffnung begründet, daß zwischen den Trägern der deutschen Auslandsinteressen und dem Leiter des Reichswirtschaftsamts eine Verständigung zustande kommt, die dem Reich gibt, was des Reiches ist, das deutsche Wirtschaftsleben aber vor Erstarrung schützt. Es ist ein Teil der niedrigsten Lebewesen, der sich durch Kieselpanzer vor den Einwirkungen der Außenwelt schützen muß, um sich im offenen Meer erhalten zu können.

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