Die Darlegungen des Balfour-Ausschusses über die künftige englische Zollpolitik tragen noch deutlicher als die übrigen Teile des Berichtes den Charakter des Kompromisses. Dennoch hat sich eine erhebliche Zahl von Mitgliedern des Ausschusses mit den empfohlenen Maßnahmen auch in der vorliegenden Fassung nicht einverstanden erklärt, sondern den Bericht nur mit Vorbehalten, die wir unten anführen, unterzeichnet. Die Vorschläge des Ausschusses sind in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt:
- Regierungsmaßnahmen sind erforderlich zur Förderung und zum Schutz der Entwicklung englischer Industrien von besonderer grundlegender Wichtigkeit (d. h. Industrien, von denen andere und zwar größere Industriezweige von hoher nationaler Bedeutung abhängig sind) oder die für Munitionszwecke wesentlich sind, deren wirtschaftliche Bedeutung aber nicht groß genug ist, um ihre Entwicklung ohne Staatshilfe sicher zu stellen.
- Regierungsunterstützung sollte außerdem solchen Industrien gewährt werden, die für die Aufrechterhaltung der industriellen Stellung des Vereinigten Königreichs von Bedeutung sind. Wo immer die Industrien ohne solchen Beistand nicht in der Lage sind, sich infolge unlauterer ausländischer Konkurrenz oder unzureichender Versorgung mit Rohstoffen oder anderen Ursachen zu erhalten und zu entwickeln.
- Es sollte ernstlich versucht werden, die geäußerten Wünsche der übrigen Teile des Imperiums wegen der Neuordnung und Entwicklung ihrer wirtschaftlichen Beziehungen zum Vereinigten Königreich zu erfüllen.
- Man soll bestrebt sein, die Entwicklung des Handels zwischen dem britischen Imperium und seinen Verbündeten zu fördern.
- Vorbehaltlich eines Abkommens mit den Verbündeten über diesen Gegenstand soll es den jetzt feindlichen Länder wenigstens für eine bestimmte Zeit nicht erlaubt sein, mit dem britischen Imperium Handel in der gleichen unbehinderten Weise wie vor dem Kriege oder zu gleichen Bedingungen, wie die Verbündeten und Neutralen, zu treiben.
Nach einer Behandlung der Schleuder-Verkäufe (die definiert werden als Verkäufe von Waren in einem besonderen Markt zu niedrigeren Preisen als denen, zu denen die Waren im Herstellungsland laufend angeboten werden) erörtert der Ausschuß den Vorschlag, jene Ziele durch den Aufbau eines umfassenden Zolltarifs zu erreichen, der sich auf die ganze Einfuhr in das Vereinigte Königreich erstreckt. Der Ausschuß spricht sich aus folgenden Gründen gegen die Annahme dieses Vorschlages aus: Ein Anspruch auf Schutz kann nach Ansicht des Ausschusses in der Regel nur dann als berechtigt betrachtet werden, wenn die Industrie nachweisen kann, daß sie sich trotz der Anwendung der leistungsfähigsten technischen Verfahrungsweisen und Geschäftsorganisationen nicht gegen den ausländischen Wettbewerb halten kann oder daß sie in der Anwendung solcher Methoden durch den ausländischen Wettbewerb gehindert wird. Große Produktionszweige, wie die Hauptbranchen der Baumwoll-Industrie wünschen überhaupt in keiner Weise irgendwelchen Zollschutz. Das Hauptziel der Regierungspolitik sollte die Entwicklung von Industrien sein, die für die nationale Sicherheit und Wohlfahrt von Bedeutung sind. Irgendwelche Regierungsmaßnahmen, die schematisch auf die Erhaltung einer Zahl von Industrien gerichtet sind, die nicht merklich oder überhaupt nicht der Mehrung des nationalen Wohlstandes dienen, wird vom Ausschuß als wirtschaftlich und ungesund betrachtet. Jede Staatsmaßnahme, die wahrscheinlich, wenn auch nur zeitweise, eine Preiserhöhung für irgendwelche Waren von nationaler Bedeutung zur Folge haben muß, sollte sich innerhalb der engstmöglichen Grenzen halten. Insbesondere erachtet es der Ausschuß als von grundlegender Bedeutung, daß der Export nicht durch irgendeine Politik geschädigt wird, durch die die Produktionskosten in England, verglichen mit den Kosten anderer Länder, ungebührlich gesteigert werden. Ein begrenzter Tarif könnte ebenso gut, wenn auch nicht in demselben Umfang, zur Gewährung von Vorzugszöllen innerhalb des Imperiums und als Grundlage für Verhandlungen mit dem Ausland benutzt werden. Der Ausschuß verweist darauf, daß hierbei auch andere Bevorzugungsmaßnahmen als die Einführung differenzieller Einfuhrzölle in Erwägung gezogen werden könnten.
Abschließend stellt der Ausschuß folgende Forderungen auf:
- Die englischen Produzenten sind berechtigt, von ihrer Regierung Schutz gegen Schleuder-Konkurrenz auf dem heimischen Markt und gegen die Einfuhr von Gütern und Waren zu fordern, die von Arbeitskräften hergestellt werden, die nicht zu Gewerkschaftssätzen entlohnt werden, wo solche Sätze im Ursprungsland der Waren bestehen, oder zu den landesüblichen Sätzen, wo keine Gewerkschaftssätze bestehen. Der Ausschuß empfiehlt, die Bekämpfung der Schleuder-Konkurrenz nach Art der kanadischen Maßnahmen, wenn auch nicht in genau derselben Form.
- Die als grundlegend bezeichneten Industriezweige müssen in England unbedingt, ohne Ansehung der Kosten, erhalten bleiben.
- Bei den übrigen Industrien sollte Zollschutz oder Regierungshilfe in anderer Form nur sorgfältig ausgewählten Industriezweigen gewährt werden, die entweder aus Gründen der nationalen Sicherheit, oder deshalb erhalten bleiben müssen, weil es unerwünscht ist, eine Industrie von wirklicher Bedeutung für die wirtschaftliche Stärke und Wohlfahrt des Landes durch ausländischen Wettbewerb schwächen oder zu einem beträchtlichen Teil unter ausländischen Einfluß gelangen zu lassen.
- Eine Vorzugsbehandlung soll den britischen Übersee-Kolonien und Besitzungen bei den jetzt oder künftig bestehenden Einfuhrzöllen gewährt werden. Besondere Beachtung soll anderen Formen der Imperiums-Vorzugsbehandlung geschenkt werden.
- Die Kündigung der bestehenden Handelsverträge mit den jetzt Verbündeten und Neutralen wird als unnötig und untunlich erachtet. Die gegenwärtige Gelegenheit sollte aber benutzt werden, um den Handel mit den Verbündeten zu fördern; die Möglichkeit, zu Verhandlungszwecken mit ihnen und den Neutralen irgendwelche Zölle zu benutzen, die nach den aufgestellten Grundsätzen eingeführt sind, sollte beachtet werden.
In Anbetracht der Gefahr, daß die Anwendung des Schutzprinzips, wenn auch nur in beschränktem Umfang, zu einem weit verbreiteten Verlangen nach ähnlicher Hilfe seitens anderer Industrien und dementsprechend zu einem gewissen politischen Druck führen kann, dem nur mit Mühe Widerstand geleistet werden könnte, empfiehlt der Ausschuß, daß eine starke, sachverständige und unabhängige Behörde geschaffen werden soll, um alle Bewerbungen um Staatshilfe für irgendwelche Industrien zu prüfen, der Regierung Rat zu erteilen und gegebenenfalls Vorschläge für Art und Umfang der zu gewährenden Hilfe auszuarbeiten. Diese Behörde sollte stets vor der Befürwortung des Zollschutzes zunächst andere Formen der Staatshilfe in Erwägung ziehen. Sie sollte den Schutz der Interessen der Konsumenten und der Arbeiter stets beachten und Vorschläge wegen der in dieser Richtung aufzuerlegenden Bedingungen machen.
Eine Anzahl von Mitgliedern des Ausschusses, nämlich Lord Faringdon, Sir Charles Henry, Sir Charles Parsons und G. Scoby Smith, haben ihre Vorbehalte hinsichtlich der handelspolitischen Darlegungen des Ausschusses in einem Schreiben niedergelegt, das dem Bericht angefügt ist. Sie billigen die Vorschläge zum Schutz der grundlegenden Industrien und zur Abwehr der Schleuderkonkurrenz durch Zölle, halten diese Maßnahme aber nicht für hinreichend, um die von der Pariser Konferenz unter dem Titel „Gemeinsame Maßnahmen gegenwärtigen Beistandes und gegenseitiger Zusammenarbeit zwischen den Verbündeten“ gestellten Bedingungen zu erfüllen. Die Unterzeichner des Schreibens deuten die Pariser Beschlüsse so, daß der ganze Handel der Feinde durch Erhebung von Zöllen oder durch Einfuhrverbote bestraft werden soll. Angesichts des Bestrebens, den Verbündeten wirtschaftliche Vorteile zu gewähren und des Willens, Kolonien und Überseegebiete innerhalb des Imperiums differentiell zu behandeln, sowie der Anschauung der Mehrheit der Industriellen, wie sie in einer Reihe von Berichten dargelegt worden ist, sollte ein allgemeiner Wertzoll von 10 % auf Fertig-Fabrikate und Halb-Fabrikate, die nach England eingeführt werden, erhoben werden. Die Notwendigkeit eines Zollschutzes sollen betont haben: die Eisen- und Stahl-Industrie, der Maschinenbau, die Elektrizitäts-Industrie, die Woll- und Kammgarn-Industrie, die Teppich-Verbände, die Seiden-, Leinen-, Spitzen- und Stickerei-, Baumwoll-, Wirk-Industrie, die Handschuh-Fabrikanten und die Industrie der nicht eisenhaltigen Metalle. Einem Zollschutz abgeneigt sollen lediglich sein: die Baumwoll- und Jute-Industrie (vorausgesetzt, daß diese ein Vorrecht auf Ausfuhr aus Indien erhält), und Schiffbau-Industrie.
Nach der Meinung der Minorität würde ein allgemeiner Wertzollschutz von 10 % die Wirkung haben, dem heimischen Industriellen Schutz gegen unlauteren Wettbewerb zu bieten. Er würde dadurch ermutigt werden, seine Erzeugung durch Anwendung der modernsten Maschinerien und Betriebsmethoden zu erhöhen, dadurch seine Kosten verringern und seine Produkte für den Konsumenten verbilligen, während der Beschäftigungsgrad für die Arbeiterschaft erhöht werden kann. Man erwartet auch eine höhere Stabilität der Preise und die Möglichkeit, standardisierte Waren in Zeiten der Depression auf Lager zu nehmen und so Konjunkturrückgänge und die daraus sich ergebende Arbeitslosigkeit in gewissem Maße einzuschränken. Hierdurch würde den heimischen Industrieunternehmungen neues Kapital zugeführt werden. Man erwartet auch, daß ein Zolltarif zur Fabrikation vieler Waren, die vor dem Kriege nach England eingeführt wurden, führen, und so den stark vermehrten weiblichen Arbeitskräften Beschäftigung verschaffen würde, die neuerdings sich der mechanischen Arbeit zugewandt haben. Man läßt es dahin gestellt, ob ein Wertzoll von 10 % eine erhebliche Einnahme für den Fiskus liefern würde, sondern verweist nur darauf, daß solche Fälle in Indien und Ägypten zweifellos Überschüsse erbracht haben. Man glaubt aber, daß die günstigen wirtschaftlichen Wirkungen so groß sein werden, daß die finanziellen Erträge nicht ausschlaggebend zu sein brauchen. Die Einfachheit des vorgeschlagenen Tarifes würde ein einfaches System von Rückvergütungen bei Wiederausfuhr ermöglichen. Die Einführung von Zollerhöhung auf Lebensmittel oder eines Zolles auf Rohmaterialien wird abgelehnt. Andere Arten von finanziellen Unterstützungen werden als wirtschaftlich ungesund angesehen. Ein solcher Tarif würde nach der Meinung der Minorität England in Stand setzen, durch Herabsetzung oder Aufhebung die Vorzugsbehandlung des britischen Imperiums durchzuführen, und würde bei Handelsvertrags-Vereinbarungen und bei Verhandlungen mit den Neutralen als Verhandlungsobjekt zu dienen haben.
Sir Alfred Booth macht Einwendungen gegen das System der Ausfuhr-Kontrolle und Rohstoff-Rationierung. Seine zollpolitischen Einwendungen richten sich nicht gegen die Erhebung eines niedrigen Zolles auf Fabrikate und Halbfabrikate, sondern gegen die Unsicherheit und die Unruhe, die durch die parlamentarischen Debatten über den Gegenstand hervorgerufen werden müssen. Monate, wenn nicht Jahre hindurch, würde die Industrie durch diese Unsicherheit gelähmt seien. Er fügt hinzu: „Der Ausschuß erkennt an, daß das Parlament niemals Zollschutz ohne Garantien für die Interessen des Verbrauchers und des Arbeiters gewähren wird. Das bedeutet nichts anderes, als daß der Zollschutz erkauft wird um den Preis der Staatskontrolle von Löhnen und Warenpreisen. Nach meiner Meinung kann die Industrie es sich nicht leisten, diesen Preis zu zahlen.“
Auch Sir Clarendon Hyde kann sich der Zoll-Politik des Ausschusses nicht ohne Vorbehalte anschließen. Die Stapel-Industrien können nach ihm nur dann Unterstützung im Namen der Gesamtheit verlangen, wenn sie bei Anwendung der besten technischen und kommerziellen Methoden keinen angemessenen Ertrag abwerfen. Ein solcher Fall sei aber dem Ausschuß von keiner Industrie nachgewiesen worden. Die Anwendung des Zollschutzes werde demnach nichts anderes zur Folge haben, als die Erhaltung veralteter und mit schlechten Methoden arbeitender Betriebe. Hyde befürwortet daher lediglich eine gegen die Schleuderkonkurrenz gerichtete Gesetzgebung. Vorbehalte hinsichtlich der zollpolitischen Darlegung des Berichts machte Sir William Mc. Cormick als Mitglied des „Department of Scientific and Industrial Research“ und A. F. Pease, der ebenfalls die Erhebung eines Wertzolles von nicht über 10 % auf sämtliche Waren mit Ausnahme von Rohstoffen und Nahrungsmitteln empfahl.
Die Mitglieder, die den Ausschußbericht ohne Vorbehalt unterzeichnet haben, sind: Lord Balfour of Burleigh (Vorsitzender), A. Balfour, Sir Henry Birchenough, Lord Colwyn, H. Gosling, Sir A. Mc. Dowell, A. Nimmo, Sir W. Priestley, J. A. Roxburgh. Es stellt sich aber heraus, daß von den 22 Mitgliedern, die dem Ausschuß zur Zeit der Berichterstattung angehört haben, nur 9 den Bericht ohne Vorbehalt unterzeichnet haben.
K. S.