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Wie groß wird der Fehlbetrag des Rechnungsjahres 1918 sein? Das Defizit der Betriebsverwaltungen, das im Vorjahr auf 139,8 Mill. gestiegen war (1916: 50,51 Mill.), wird für das Rechnungsjahr von der Denkschrift auf 500 Mill. geschätzt, die Mindereinnahmen aus Zöllen und Steuern auf 950 Mill. (also fast 200 Mill. mehr als der erwartete Ertrag der neuen Steuern), die Mehrbelastung durch Kriegsanleihezinsen auf 600 Mill., der gesamte Fehlbetrag im Ordinarium auf mindestens 750 Mill. M. Es ist nicht zu erkennen, auf welchem Wege das Amt zu dieser geringen Defizithöhe gekommen ist. Es wäre gut, die Steuerertragsschätzungen würden von ihm mit eben solcher Zaghaftigkeit angestellt wie die Fehlbetragsberechnungen.2)

Nach der Berechnungsart der Denkschrift haben die Rechnungsjahre 1914—1917 insgesamt ein Defizit von 1,8 Milliarden M. ergeben:

1914: Überschuß 219,7 Mill. M. 1916: Fehlbetrug 1104,5 Mill M.
1915: Fehlbetrag 22,3 „ „ 1917: „ 891,1 „ „

Das Defizit des Jahres 1915 ist unter den Ausgaben des Jahres 1917 unter dem Titel: Allgemeine Finanzverwaltung verrechnet worden. Die Fehlbeträge für 1916 und 1917 sind aus dem Ertrag der „Außerordentlichen Kriegsabgabe“ gedeckt worden; sie sind daher „rechnungsmäßig nicht in die Erscheinung getreten“. Der Rest der Kriegsabgabe (2177,99 Mill. M.) ist zur „Tilgung von Kriegsanleihe“ verwendet worden.

Das Bild verändert sich, wenn nicht die „rechnungsmäßigen“, sondern diejenigen Fehlbeträge ermittelt werden, die sich bei einer nicht durch hemmungslosen Optimismus getrübten Schätzung des dauernden Bedarfes ergeben. Zunächst sind hier die Beträge festzustellen, die durch die Übertragung der normalen Heeres- und Marine-Ausgaben ins Extraordinarium die ordentlichen Ausgaben unrechtmäßig entlasten. Setzt man jene Ausgaben mit jährlich etwas über 1½ Milliarden M. an, so ergeben sich folgende Summen, die den rechnungsmäßigen Fehlbeträgen zuzuzählen sind:

1914 ........ 553,42 Mill. M. 1916 ........ 1329,53 Mill. M.
1915 ........ 1234,38 „ „ 1917 ........ 1349,24 „ „

Das unsichtbare Mehrdefizit beläuft sich also in diesen 4 Jahren auf 4,5 Milliarden M.: rund das zweieinhalbfache des ausgewiesenen Fehlbetrages von 1,8 Milliarden M. Es vergrößert sich noch erheblich, wenn man die 1,2 Milliarden „Versorgungsgebührnisse für Kriegsbeschädigte sowie für die Hinterbliebenen von Kriegsteilnehmern“ dazuschlägt, die ebenfalls gegen alle Regeln gesunder Finanzpolitik während dieser 4 Jahre durch Anleihen gedeckt worden sind, obgleich es sich um fortlaufende Belastungen des Friedensordinariums handelte. Auch ist zu fragen, ob die 1,6 Milliarden M. kriegswirtschaftliche Ausgaben für eigene Unternehmungen, Beteiligungen und Vorschüsse des Reichs, die 1,4 Milliarden M. „Ausgaben für die Kriegswohlfahrtspflege“ (einschließlich Erwerbslosenfürsorge in der Textilindustrie und in der Schuhwarenindustrie, der Wochenhilfe und der Kriegsinvalidenfürsorge) und die gezahlten „gesetzlichen Familienunterstützungen“ in Höhe von 2 Milliarden M. (zu denen noch 5 Milliarden M. kommen, die von den Bundesstaaten auf Grund von Vorschüssen, die zu diesem Zweck dem Reich gemacht sind, nach dem Kriege zu fordern sind), nicht ganz oder wenigstens zum Teil aus den ordentlichen Einnahmen des Reichs hätten gezahlt werden sollen. Das Defizit, für dessen Deckung zu sorgen war, ist demnach mindestens vier- bis sechsmal so groß wie das ausgewiesene. Die Tilgung von 2,2 Milliarden M. Kriegsanleihe kann unter diesen Umständen nur als ein rechnungsmäßiger Vorgang angesehen werden. In Wirklichkeit haben auch die 4,9 Milliarden einmaliger Kriegssteuern nicht ausgereicht, um auch nur die Kluft zwischen ordentlicher Einnahme und Ausgabe in den vier Kriegsjahren 1914—17 zu schließen. Es sind vielmehr mehrere Milliarden Ausgaben, die dauernd im ordentlichen Haushalt des Reiches weiterlaufen werden, aus den Erträgen der Kriegsanleihen gedeckt worden.

Wendet man aber ein, daß die freiwillige oder aufgedrungene Abrüstung den Heeres- und Marine-Etat so verringern werde, daß man in Zukunft mit einer geringeren Rüstungsausgabe als 1½ Milliarden auskommen könne, so entgegnen wir, daß bis zum Herbst 1918 nicht mit einer Herabsetzung, sondern mit einer Steigerung, und zwar einer sehr erheblichen Steigerung der Rüstungsausgaben gerechnet werden mußte, und daß sich das Reichsschatzamt in jedem Fall darüber klar sein mußte, daß jede Ersparnis unter diesem Titel durch Mehrausgaben der zivilen Behörden ausgeglichen werden mußte. Die Gesamtausgabe der Reichsämter wurde in den Jahren 1914 bis 1917 mit je 179 bis 222 Mill. M. ausgewiesen. Allein im Jahre 1917 aber wurde ungefähr der gleiche Betrag (211 Mill. M.) an „Kriegsbeihilfen und Kriegsteuerungszulagen für Beamte, Beamte im Ruhestand und Hinterbliebene“ — aus außerordentlichen Deckungsmitteln gezahlt. Man darf zweifeln, ob die Teuerungszulagen und die Gehaltsaufbesserungen in künftigen Budgets nicht höhere Beträge erfordern werden. In jedem Fall aber müssen sie im Ordinarium verrechnet werden.

Die Denkschrift setzt als Mindestbetrag der künftigen regelmäßigen Ausgaben des ordentlichen Haushalts 14 Milliarden M. an. Bei dieser Schätzung sind die jährlichen Zahlungen an Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene mit 4,25 Milliarden M., der Anleihezinsendienst mit 7,9 Milliarden M., der übrige Bedarf mit 1,85 Milliarden M. angenommen. Ein Betrag zur Tilgung der Reichsschuld ist dabei nicht vorgesehen. Es ist auch anzunehmen, daß infolge der steigenden Gehälter, Löhne und Materialpreise der Anschlag nicht wird eingehalten werden können. Dagegen sind in dem Ansatz die vermutlichen Kosten für die Entschädigung der deutschen Reederei (1,5 Milliarden), die Entschädigung der vom Krieg verheerten Gebiete Deutschlands (4,5 Milliarden), die Erstattung der von den Bundesstaaten vorschußweise geleisteten Familienunterstützungen (mindestens 5 Milliarden) und die Kosten für die Inanspruchnahme von Grundstücken auf Grund der Kriegsleistungsgesetze (0,5 Milliarden) bereits enthalten. Ihre Summe (11,5 Milliarden) ist den bis Ende 1918 aufgelaufenen Kriegskosten in Höhe von 146,2 Milliarden zugezählt; der dieser Summe (157,7 Milliarden) entsprechende Zinsbetrag von 7,9 Milliarden wird sich durch die hohen Demobilmachungskosten der folgenden Monate beträchtlich erhöhen. Aus der Verwertung entbehrlichen Heeresguts rechnet das Ministerium auf eine Einnahme von 3 Milliarden (gegen 8 Milliarden vor der Umwälzung...); wie weit dieser Betrag durch die Wiederinstandsetzung von Bauten und Material beansprucht werden wird, muß dahingestellt bleiben.

Wieviel Mittel sind für die Deckung des Mehrbedarfs von rund 12 Milliarden (ohne alle Tilgungsaktionen und ohne die Entschädigung für Belgien und Frankreich) erschlossen worden? Betrachtet man die Steuererträge (ausschließlich der Zölle und der Einnahmen der „Allgemeinen Finanzverwaltung“), so ergibt sich folgendes Bild (in Mill. M.):

-

1. Laufende
Einnahmen

2. Wehr-
beitrag

3. Außerordentl.
Kriegsabgabe

4. Zuschlag
zur A.K.

5. Summe
2—4

1913 1013,7 0,8 0,8
1914 1040,4 637,4 637,4
1915 754,3 307,8 307,8
1916 1092,1 19,5 37,9 7,6 65,0
1917 2058,7 10,4 4035,6 807,1 4853,1
1914—17 4945,5 975,1 4073,5 814,7 5863,3
1918 (Voranschl.) 2800 1800 1800
Einnahmen(9 Monate) 2442,7 0,7 585,8+ 52,9 117,2 756,6

Über die 2800 Mill. M. Steuern hinaus, die für 1918 erwartet wurden, glaubt die Denkschrift in Zukunft noch auf weitere 1850 Mill. M. aus Steuern rechnen zu dürfen, die bereits im Jahre 1918 beschlossen, aber zum Teil noch nicht eingeführt sind oder sich noch nicht in voller Wirksamkeit befinden, nämlich ein Mehr von

  • 570 Mill. M. aus dem Branntweinmonopol
  • 380 „ „ aus der Biersteuer
  • 900 „ „ aus der Umsatzsteuer
  • 1850 „ „ insgesamt; dazu
  • 2800 „ „ Schätzung für 1918
  • 4650 „ „ insgesamt, gegen
  • 1014 „ „ vor dem Kriege.

Die Entwicklung der Einnahmen aus eigenen Betrieben und aus Zöllen ist heute noch durchaus undurchsichtig. Die unter dem Titel: Allgemeine Finanzverwaltung gebuchten Einnahmen aus Reichsbank, Darlehnskassen und Ausfuhrbewilligungen (9 Monate 1918: 700 Mill. M.) werden fürs erste noch unsehnliche Erträge liefern können. Sie werden aber, mindestens zum Teil, zur Deckung der Mindererträge aus Zöllen und aus Reichsbetrieben herangezogen werden müssen.

*

Wir fassen zusammen: in vier Kriegsjahren (1914—1917) hat das Reich 10,8 Milliarden Steuern erhoben: 5,86 Milliarden einmalige, 4,95 Milliarden laufende; daneben hat es über 3,1 Milliarden anderer Einnahmen verfügt, insgesamt über 13,9 Milliarden. Das ist erheblich weniger als England im letzten Kriegsjahre allein an ordentlichen Einnahmen eingebracht hat (1917/18: Steuern und Zölle 784,3 Mill. £, Gesamteinnahmen 889 Mill. £), selbst wenn man das Pfund Sterling zum Friedenskurs umrechnet. Die Vereinigten Staaten haben im Rechnungsjahr 1917 3⅜ Milliarden $ an ordentlichen Einnahmen zu verzeichnen.

Nimmt man selbst mit der Regierungsdenkschrift an, daß die Erträge der deutschen Steuern sich in einiger Zeit um 3,6 Milliarden M. über den Friedensertrag von 1 Milliarde erheben werden, (wenn nämlich einmal Branntweinmonopol, Biersteuer und Umsatzsteuer in voller Wirksamkeit sein werden), so steht doch dieser Mehreinnahme eine doppelt so große Steigerung allein des Zinsendienstes und eine drei- bis vierfache Steigerung der Gesamtausgaben gegenüber.

In fünf Kriegsjahren rund 18 Milliarden Gesamteinnahmen, bei rund 165 Milliarden Gesamtausgaben: das ist das Endergebnis der deutschen Steuergesetzgebung während des Krieges.

  • 2) Die nach dem Erscheinen der Denkschrift veröffentlichten Zahlen werden in einem besonderen Aufsatz behandelt werden.

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