Vor einigen Wochen schien sich die Aussicht zu eröffnen, den Kampf um die Regelung des Einfuhr- und Ausfuhrhandels, wenigstens durch eine Art von Waffenstillstand, zu beenden. Sowohl die Kundgebung der Exekutive des Hamburger Ausschusses für den wirtschaftlichen Wiederaufbau wie die Haltung eines großen Teils der Hörerschaft, die bei dem Vortrag des Ministers Wissell anwesend war, schienen zu zeigen, daß sich auch innerhalb der Kaufmannschaft die Überzeugung befestigt, mit der Öffnung unserer Grenzen seien die Außenhandels-Probleme der nächsten Zukunft durchaus nicht gelöst, man müsse sich also mit dem Gedanken befreunden, mindestens die Einfuhr einstweilen unter der Kontrolle von Selbstverwaltungskörperschaften von Handel und Industrie zu halten, denen von der Regierung allmählich immer größere Bewegungsfreiheit nach den Versicherungen des Ministers selbst eingeräumt werden sollte.
Wenn jetzt der Kampf der Schlagworte und der Interessen auf der ganzen Linie wieder aufgelebt ist, so wird man darin weniger eine Wirkung der Zeitungsveröffentlichungen über die geheime Denkschrift des Reichswirtschaftsministeriums zu sehen haben als eine Folge der Zustände, die sich an den Grenzen des Reichsgebiets herausgebildet haben. Die Denkschrift beschäftigt sich, soweit nach den in den Zeitungen mitgeteilten Stücken und Auszügen geurteilt werden kann, mit den Sonderproblemen der Außenhandelspolitik überhaupt nicht. Sie fordert das Kabinett auf, sich zu einer eindeutigen und folgerichtigen Wirtschaftspolitik zu bekennen, entwickelt den Gedanken der wirtschaftlichen Selbstverwaltung, die, aufgebaut auf regionalen und fachlichen Vertretungen und Verbänden, ihre Krönung in einem Unternehmer, Lohnarbeiter und Verbraucher zu gleichem Recht umfassenden Reichswirtschaftsrat findet, und zeichnet die Grundlinien für die Schaffung von gemeinwirtschaftlichen Institutionen, die den Einfluß der Gesamtheit an den Gang des Wirtschaftslebens sicherstellen sollen: die Befriedung lebenswichtiger Betriebe, die dem Verkehr, der Ernährung, Beleuchtung, Krafterzeugung, Bekleidung und der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen des Reiches dienen, d. h. die Einschränkung des Streikrechts, die zum Korrelat die Abführung von drei Vierteln der 5 Prozent des arbeitenden Kapitals übersteigenden Gewinns an das Reich hat; die Schaffung eines Reichsfonds, aus dem „befriedete“ Betriebe, um der Arbeitslosigkeit zu steuern, mit Aufträgen für die Erzeugung auch solcher Waren versehen werden sollen, für die das Reich selber als Verbraucher nicht in Frage kommt; die Förderung der gemischt-wirtschaftlichen Betriebsform und die Verwaltung aller Unternehmungen und Beteiligungen des Reichs durch eine Reichsvermögensbank, die besser zur Erfüllung dieser Aufgabe tauglich sei als ein selbständiges Reichsministerium, das der kaufmännisch-industriellen Bewegungsfreiheit entbehren müsse und das stets in Versuchung sei, sich von politischen Erwägungen, statt von wirtschaftstechnischen leiten zu lassen; schließlich die Verringerung der mit wirtschaftspolitischen Aufgaben betrauten Ministerien auf drei (Reichsfinanzministerium, Reichswirtschaftsministerium und Reichsarbeitsministerium), die in gleichem Geist verwaltet werden müßten und die innerhalb der Kabinette einen „Wirtschaftsausschuß“ zu bilden hätten, dessen wirtschaftspolitische Richtlinien von allen anderen Ressorts, insbesondere von der wirtschaftspolitischen Abteilung des Auswärtigen Amts, dem Reichsernährungsministerium und der Waffenstillstandskommission unbedingt zu befolgen seien, solange nicht das Gesamtkabinett abweichende Entscheidungen treffe. Die drei an der Wirtschaftspolitik beteiligten Minister sollen entscheidenden Einfluß auf die Besetzung aller mit wirtschaftspolitischen Aufgaben betrauten Stellen haben. Die Geschäfte des Reichsschatzministeriums sollen, soweit sie in einer Zentralbehörde bearbeitet werden müssen, auf das Reichsfinanzministerium und das Reichswirtschaftsministerium zurückfallen. Im übrigen sollen die Geschäfte dieses Ministeriums von mittleren Reichsbehörden oder von der Reichsvermögensbank übernommen werden. Auch in Zukunft sollen besondere Reichsministerien für wirtschaftspolitische Aufgaben nicht mehr gebildet, auch nicht Reichsminister ohne Portefeuille mit der Erledigung wirtschaftspolitischer Aufgaben (Aus- und Einfuhrpolitik, Wiederaufbau der Zerstörungsgebiete) betraut werden. Besondere Maßregeln sollen getroffen werden, um zu verhüten, daß die Kosten für die teueren ausländischen Lebensmittel zu neuen Lohnforderungen führen; es wird vorgeschlagen, einen Teil des Lohnes in Nahrungsmitteln und in Kleidung zu entrichten und die Mehrkosten dem Reiche aufzuerlegen, soweit sie nicht durch industrielle Ausgleichkassen aus den Erträgen besonders günstig arbeitender Unternehmungen gedeckt werden können.
Es sind in diesem Programm nicht wenig Punkte, gegen deren Verwirklichung der Kaufmann nichts einzuwenden haben wird. Niemand würde mehr als er erfreut sein, wenn der unselige Zustand des Schwebens und Schwankens beendet und ein einheitlicher, eindeutiger Wille sichtbar wäre, mit dem er kämpfen oder sich verbünden könnte. Niemand hat mehr unter der Zersplitterung der Verantwortlichkeiten und der Zuständigkeiten gelitten. Niemand kann lebhafter wünschen, daß die wirtschaftliche Tätigkeit und die wirtschaftliche Gesetzgebung des Reiches von bürokratischer Bevormundung befreit wird. Niemand verlangt dringlicher als er, daß durch gerechten und klugen Ausgleich der Interessen endlich der Arbeitsfriede wiederhergestellt wird.
Wenn die Vorschläge des Reichswirtschaftsministeriums, wenn insbesondere der Gedanke wirtschaftlicher Selbstverwaltung dennoch auch hier nicht ohne Mißtrauen aufgenommen worden sind, so scheint uns das weniger in den vorliegenden Plänen selbst begründet, in deren Rahmen eine ziemlich freie und eine ganz eingeengte Tätigkeit des Außenhandels möglich erscheint, sondern in der Praxis, die die Regierung bei der Genehmigung von Einfuhrbewilligungen befolgt und in der Wirkung der Zustände, vor allem an der Südwestgrenze, durch die hier die behördliche Einfuhrkontrolle außer Kraft gesetzt worden ist.
Es ist kein Geheimnis, daß auch sonst unsere Grenzen nicht mehr hermetisch verschlossen sind. Beträchtliche Mengen von Textil- und Kolonialwaren, Früchten und anderen Artikeln gehen durch das besetzte Gebiet und durch andere Grenzlücken in den deutschen Verkehr über; die Vorschriften der Devisenordnung werden teils umgangen, teils nicht beachtet; Kaufleute, die sich bisher streng an die Bundesratsverordnungen gehalten haben, beginnen sich zu fragen, ob ihnen in einem so anarchischen Zustand die Innehaltung noch zugemutet werden könne. Sie weisen die Regierung darauf hin, daß unter diesen Bedingungen nur das Gewissenlose sich behaupten könne und fordern uneingeschränkten freien Handel, der allein den Schleichhandel ausschalten könne.
Die Verteidiger der Regierung antworten, diese Zustände würden behoben sein, sobald der Friede geschlossen und eine wirksame Kontrolle der Reichsgrenzen wieder möglich sei. Sie verweisen darauf, daß die unkontrollierte Einfuhr gerade solche Waren hereinbringe, die von sekundärer und tertiärer Wichtigkeit sind: Fertigfabrikate und Luxuswaren, statt Nahrungsmitteln und Rohstoffen.
Hierauf erwidern die Vertreter des Handels, daß diese Beobachtung, die hier und dort zuträfe, doch nicht verallgemeinert werden dürfe; vielfach würden sehr wichtige Rohstoffe eingeführt, aber auch Fertigfabrikate, wie Stiefel, seien im Augenblick erforderlich, um das Volk zunächst einmal mit dem Nötigsten zu versehen.
Der Anwalt der Regierung antwortet, es gelte vor allem Arbeitsgelegenheit zu schaffen. Durch jede nicht unbedingt erforderliche Einfuhr werde der Spielraum der für die allerwichtigsten Waren kaum ausreichenden Auslandskredite vorzeitig eingeengt. Es komme darauf an, nicht nur die Bedürfnisse des Moments, sondern die der nächsten Zukunft überhaupt zu berücksichtigen.
Dagegen behauptet der Kaufmann wiederum, die Summe der Auslandskredite sei niemals von vornherein begrenzt, sondern äußerst dehnbar; der Kredit, den uns der Exporteur von Kakao zur Verfügung stelle, sei aber für den Export von Fleisch meist überhaupt nicht verfügbar. Auch müsse der Bedarf der ersten Zeit anders beurteilt werden als die Folgezeit; die Exportfähigkeit und Kreditwürdigkeit Deutschlands könne erst gesteigert werden, wenn die Wirtschaft — irgendwie — in Gang gebracht wäre.
Hierauf erwidert der Regierungs-Anwalt, die Bedingungen, zu denen heute die deutschen Kaufleute und Industriellen im Ausland Kredit in großen Beträgen erhielten, seien nicht wesentlich anders als die, zu denen das Reich Auslandskredite aufnehmen könne.
Wenn nun der Handel antwortet, das sei eben auf die verhängnisvolle Wirtschaftspolitik der Regierung zurückzuführen, bei der natürlich kein Ausländer der deutschen Wirtschaft nennenswerte Kapitalien anvertrauen kann, so repliziert die Regierung, das Ausland werde noch weniger geneigt sein, uns Kredit zu gewähren, wenn unsere Wirtschaftspolitik die Einfuhr freigäbe und dadurch den Kurs der Mark so stark zum Sinken brächte, daß auch die kräftigste Firma ihre Auslandsverbindlichkeiten nicht erfüllen könne.
Der Kaufmann bestreitet das auf das lebhafteste. Nur die Bindung des Devisenhandels verhindere, daß sich ein Terminhandel für Devisen entwickele und dem Importeur das Währungsrisiko abnehme. Man gebe ihm die Freiheit, auf diesem Markt zugleich mit dem Abschluß des Einfuhrgeschäftes in ausländischer Währung eben diesen Betrag ausländischer Währung zum Tageskurs zu kaufen, und die Gefahr, die aus einer Senkung des Markkurses folgen könne, sei von vornherein gebannt. Überdies sei das Ausland bislang noch immer davon überzeugt, daß die deutschen Verhältnisse sich unter der alten Ordnung am schnellsten erholen würden.
Durchaus nicht, antwortet die Regierung. Wenn unsere Pläne verwirklicht werden, so wird es der verbündeten Elektrizitäts-Industrie, dem Textilgewerbe und dem Kohlenbergbau als ganzen leichter sein, das Ausland zur Kreditgewährung und Rohstofflieferung in größerem Maßstab zu bewegen als einer kleinen Reihe von Einzelfirmen. Im übrigen seien, wie der Reichswirtschaftsminister festgestellt habe, „seit Beginn des Jahres Einfuhrgenehmigungen für größere Mengen von Rohstoffen erteilt worden, als nach dem Urteil Sachverständiger zurzeit überhaupt auf den maßgebenden Auslandsmärkten greifbar sind.“ Eine Aufforderung, zuerst einmal die Mengen hereinzubekommen, deren Einfuhr schon genehmigt ist, sei nach der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ vom 26. Mai ohne Antwort geblieben. — Nicht verwunderlich, wird geantwortet: Wer kann es bei dem Kurs der Reichswirtschaftspolitik unternehmen, ausländische Rohstoffe zur Verarbeitung einzuführen, wenn er damit rechnen muß, daß die Produktion infolge von Preisbeschränkungen und Lohnforderungen unrentabel wird? Man begrenzt die Gewinne, man begrenzt nicht die Verluste des Unternehmers; das Verfügungsrecht über sein Eigentum wird ihm genommen, die Bürde des Risikos bleibt auf ihm lasten. Wer eine wenig mehr als fünfprozentige Verzinsung will, braucht das Wagnis industrieller Produktion nicht erst zu beginnen; ihm steht die Anlage in Reichsanleihe offen. Gebt die Preisbildung frei und die Kräfte des deutschen Unternehmers werden sich verzehnfachen!
Sirenensang! antwortet es aus dem Reichswirtschaftsministerium. Denkt an den Tabak, denkt an den Wein, die einzigen Waren, die nicht öffentlich bewirtschaftet worden sind. Freie Preisbildung bedeutet — auch das Beispiel der Inlandseier zeigt es — bei dem heutigen Stande der Inflation wachsende Teuerung, die zu immer neuen Lohnforderungen treibt, aus denen wiederum neue Preissteigerungen hervorgehen müssen. Die soziale Unruhe wird verewigt, der Mittelstand erdrückt. Oder sollen wir die Preise sich selbst überlassen, die Wirkung der Teuerung auf die minderbemittelten Klassen aber dadurch abschwächen, daß wir — mit ungeheuren Reichszuschüssen — ein System der Naturallöhnung einführen? Wir wollen den ersten Schritt auf diesem Wege tun. Werdet aber nicht gerade ihr Vertreter des freien Handels darin einen neuen Beweis kommunistischer Verirrung sehen? Nun wohl, so zeigt uns einen andern Ausweg aus dem circulus vitiosus von Preissteigerung, Lohnbewegung und neuer Teuerung, der auch durch ausländische Zufuhr so lange nicht zu durchbrechen ist, solange das Elend der Inflation in allen Ländern andauert!
Der imaginäre Dialog könnte noch mit vielen Repliken und Dupliken fortgesetzt werden. Wir brechen ihn hier ab, denn es wird schon aus dem Hin und Her von Rede und Gegenrede deutlich geworden sein, daß eine Verständigung auf dem Wege einer solchen Unterredung nicht herzustellen ist. Die Fragen, die hier zur Entscheidung stehen, sind nicht Fragen der wirtschaftlichen Weltanschauung, sondern der wirtschaftliche Technik; sie betreffen nicht das Wünschbare, sondern das Mögliche. Zur Erörterung solcher Fragen sind die Selbstverwaltungskörper und der Reichswirtschaftsrat der Regierungspläne (die in diesem Punkt auch die Mehrheit des Verfassungsausschusses gefunden zu haben scheinen) bestimmt. Sollte es, da der Aufbau dieser Organe noch einige Zeit erfordern wird, nicht geraten sein, schon jetzt einen provisorischen Reichswirtschaftsrat aus Vertretern von Industrie, Handel und Landwirtschaft, Arbeitern, Verbrauchern, technischen und wissenschaftlichen Sachverständigen zusammenzuberufen, der bis zum Zusammentreten der endgültigen Körperschaften die Begutachtung der Regierungspläne und die Kontrolle der Verwaltung übernimmt? Es ist Zeit, daß die Kontroverse aus der trüben Atmosphäre der Schlagworte, der Gerüchte und der Invektiven gehoben wird.