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Das Kabinett hat dem wirtschaftspolitischen Programm des Reichswirtschaftsministeriums die Zustimmung versagt. Zur Stunde ist noch nicht bekannt, ob diese Ablehnung sich auf alle Einzelheiten des in der Denkschrift[1] entwickelten Planes bezieht. Es darf aber bezweifelt werden, daß nach dem Beschluß des Kabinetts auch auf die Eingliederung der Räteorganisation in ein System wirtschaftlicher Selbstverwaltung, die schon im Verfassungsentwurf vorgesehen ist, verzichtet werden soll. Daß der Gedanke einer solchen Selbstverwaltung und der Gedanke der Planwirtschaft nur in einem relativ lockeren Verhältnis stehen, ist im folgenden darzulegen.

Die Denkschrift des Reichswirtschaftsministeriums hatte gefordert, alle wirtschaftlichen Gruppen, Interessenten und Klassen so in einem System fachlich und regional gegliederter Verbände, Bünde und Räte zusammenzufassen, daß zwischen den einzelnen Wirtschafter und den Staat ein sinnvoll aufgebautes Gefüge von Selbstverwaltungskörpern gesetzt wird, denen ein wesentlicher Teil der bisher der Bürokratie obliegenden Verantwortungen aufgelegt werden kann. Diese Organisation soll zugleich, vor allem in ihrer Spitze, dem Reichswirtschaftsrat, ein Korrektiv gegen die im parlamentarisch regierten Staat durch nichts mehr eingeschränkte Gewalt der politischen Parteien bilden, die auch Fragen wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit oft nach politischen Rücksichten und Absichten zu entscheiden versucht sind. Die Organisation soll ferner das in einer industriellen Demokratie unabweisbare Verlangen der Lohnarbeiter nach wirtschaftlichem Mitbestimmungsrecht befriedigen.

Die Notwendigkeit eines solchen Aufbaus wird damit begründet, daß die deutsche Wirtschaft über den Zustand des Individualbetriebes hinausgewachsen ist und ein wohlgegliedertes System von Selbstverwaltungsorganen verlangt, durch die gemeinsame Angelegenheiten wirtschaftlicher Gruppen ohne zentralistischen Eingriff des Staates gemeinschaftlich geregelt werden können.

Auch gegen die Konstruktion dieses Systems, das Elemente der englischen Selbstverwaltung, des deutschen Verbandwesens und der russischen Räteorganisation zu einer übersichtlich gegliederten Einheit zu verbinden weiß, wird im ganzen wenig eingewendet werden können, wenn das organisatorische Schema nicht den Dingen mechanisch übergestülpt, sondern organisch aus den individuellen Verhältnissen entwickelt wird. Man muß sich aber darüber im klaren sein, daß in keinem Fall die Schaffung dieses Apparats schon eine bestimmte Richtung der Wirtschaftspolitik vorschreibt oder verbürgt. Die obersten Grundsätze und allgemeinen Richtlinien würden diesen Selbstverwaltungskörpern vom politischen Parlament und von den Zentralbehörden vorgeschrieben werden müssen, und von diesen Direktiven wird es abhängen, ob diese Organe von einem Geist beseelt werden sollen, der mehr dem englischen oder mehr dem russischen Vorbild verwandt ist.

Daß Wirtschaft nicht Sache des einzelnen, sondern Sache der Gesamtheit sein müsse, ist eine These, die zweierlei Sinn haben kann. Bedeutet sie, daß über Art und Größe der Produktion nicht die Interessen der einzelnen oder einer Summe von einzelnen entscheiden soll, sondern die Interessen der Volksgemeinschaft, so wird der Satz auch von den Anhängern der Manchesterdoktrin unterschrieben werden, denn ihre Lehre gipfelt in der Behauptung, daß das freie Spiel der Kräfte zwar nicht für jeden einzelnen, aber für die Gesamtheit die höchste Summe von Wohlfahrt verbürge. Ist aber gemeint, daß nicht der einzelne, sondern grundsätzlich eine Kollektivität Träger des Wirtschaftsprozesses und der Wirtschaftsverantwortung sein solle, so entspricht das genau den russischen Rätegedanken und den Forderungen der links von der Sozialdemokratischen Partei stehenden Gruppen, wird aber schwerlich zur Grundlage der Wirtschaftspolitik der gegenwärtigen Koalitionsregierung gemacht werden.

Nun soll nicht bestritten werden, daß es in vielen Fällen möglich sein wird, auf Grund wirtschaftstechnischer Erwägungen und Feststellungen zu entscheiden, ob und wie weit die Selbständigkeit der Einzelwirtschaft zugunsten einer Allgemeininstanz eingeschränkt oder aufgehoben werden soll. In anderen, häufigeren Fällen aber wird es von den wirtschafts- und sozialpolitischen Axiomen der zur Entscheidung Zugelassenen abhängen, ob der Individual- oder der Kollektivbetrieb gewählt wird.

Die Axiome kommen auch ins Spiel, wenn entschieden werden soll, ob Gleichförmigkeit und Störungslosigkeit des Wirtschaftsprozesses um den Preis des Verzichts auf das Ergreifen außerordentlicher Chancen erkauft werden soll, deren Ausnutzung gewinnbringend, aber auch die Ursache von Planwidrigkeiten sein kann; und ob, um das Problem grundsätzlich zu formulieren, die Forderung der Planmäßigkeit und der Einkommensnivellierung der Forderung der Produktivität vorangehen, ihr gleichgeordnet sein oder ihr nachstehen soll.

Daß hier nicht bloße begriffliche Distinktionen, sondern höchst aktuelle wirtschaftspolitische Probleme in Frage stehen, zeigt das Beispiel der Außenhandelsregelung. Es besteht die Gefahr, daß die Verwaltung den an sich richtigen Gedanken, die Einfuhr von Rohstoffen zu fördern, die Einfuhr von Fertigfabrikaten zurückzudrängen, mit mechanischer Starrheit durchzuführen versucht. Ein anderes Beispiel liefert die Bestimmung, daß zu den Aufgaben der „Wirtschaftsbünde“, die „Absatzregelung unter Ausschaltung unnützer Zwischenglieder und unter Förderung der volkswirtschaftlich nützlichen Verteilungsfaktoren“ und die „Regelung der Rohstoffbeschaffung und der Verteilung auf die ihm angeschlossenen Wirtschaftsfachverbände“ gehören soll, als deren Aufgaben es bezeichnet wird, „Rohstoffe zu beschaffen und zu verteilen“. Durch diese Bestimmung ist die Möglichkeit gegeben, den Handel, der in den Wirtschaftsbünden nur über eine verhältnismäßig geringe Anzahl von Stimmen verfügen wird, hier in einem sehr hohen Grade auf dem Wege der wirtschaftlichen Selbstverwaltung auszuschalten, falls die Kommissare der Regierung mit den Vertretern der Industrie und Arbeiterschaft den Groß- und Kleinhandel für ein „unnützes Zwischenglied“ erklären. Ob die „Verteuerung“ der Ware im einzelnen Falle nicht im ganzen durch die regulierende und neue Möglichkeiten aufspürende Tätigkeit des Handels reichlich aufgewogen wird, wird durch Rechnung niemals entschieden werden können; ebensowenig wie die kardinale Frage, ob die Intensität der wirtschaftlichen Führerarbeit nicht durch die Beschneidung ungewöhnlicher und irrationeller Gewinnmöglichkeiten unter das Maß des Unerläßlichen herabgedrückt werden wird.

Grundsätzlich aber muß entschieden werden, ob der Gedanke der Planwirtschaft bedeuten soll, daß die Verwaltung die herrschende Betriebsform der bisher in der Form der Unternehmung betriebenen Wirtschaftszweige werden und ob man auf den Erwerbsbetrieb, allgemeiner gesprochen das Individualinteresse des einzelnen als die wichtigste Triebkraft der Wirtschaft verzichten will, weil man sie durch andere Motive in absehbarer Zeit ersetzbar glaubt. Auch wer die Meinung nicht teilt, daß zu allen Zeiten der Erwerbstrieb in seiner gegenwärtigen Intensität die notwendige Vorbedingung jeder gesellschaftlichen Blüte gewesen ist und sein wird, wird zögern, auf einer erwarteten Änderung der deutschen Geistesverfassung ein System wirtschaftlicher Maßnahmen aufzubauen, das von furchtbarer Schädlichkeit sein kann, wenn dieser neue Geist nicht seinen Einzug hält und die neuen Formen zu nichts anderem als zu Herden neuer Korruption werden. Geistige Wandlungen können nur vom Geist erzwungen werden. Wie es aber um den Geist, auch der revolutionären Arbeiterschaft gegenwärtig steht, ist aus der Feststellung des Reichswirtschaftsministerium, daß die Massen ein erschreckliches Maß von Profitgier an den Tag legten, nur zu deutlich ersichtlich.

Über die Gründe, die im Kabinett für die Ablehnung des Planwirtschafts-Gedankens entscheidend gewesen sind, wird erst ein Urteil möglich sein, wenn die programmatische Erklärung des Ministerpräsidenten vorliegt, die auf Anfang nächster Woche angekündigt ist. Man darf annehmen, daß diese Motive sehr komplex und vielverschlungen sind. Die tiefern Ursachen, die bewirkt haben, daß der Wissell-Moellendorffsche Plan so wenig Rückhalt in der öffentlichen Meinung und bei den Parteien gefunden hat, liegen schon heute offen: die Anhänger der Wirtschaftsfreiheit witterten Gefahr, da ihnen nicht die Rückkehr in die Wirtschaftsparadiese der Vorkriegszeit verheißen wurde, die Sozialisten schrien Verrat, da man ihnen nicht die Vergesellschaftung der Produktionsmittel versprach. Das Reichswirtschaftsamt ging mit einer Unbeirrtheit, die im Guten und Schlechten an große friderizianische Traditionen anknüpft, seinen Weg, achtete nicht viel auf Einwände, warb nur spärlich um Verständnis und glaubte die Zustimmung einiger Industrien, die von der Verwirklichung der Planwirtschaft einen unverhofften Schutz des inneren Marktes erwarteten, zu früh als tragfähige Grundlage seines Wirtschaftsgebäudes ansehen zu dürfen. Der Handel und die Masse der Industrie waren nicht gewonnen. Eine Selbstverwaltung aber, die der Volkswirtschaft oktroyiert wird, ist ein Widerspruch in sich. Der Gedanke wird nun wohl in anderer Form verwirklicht oder so lange zurückgestellt werden, bis die geistigen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Moellendorff hat in seinem Vortrag vor dem Reichsverband der Industriellen die traurigen und adligen Worte Schillers angeführt: „Jeden ohne Unterschied reizt der nahe Gewinn, aber nur wenige Seelen wird das entfernte Gute bewegen. So lange die Weisheit bei ihrem Vorhaben auf Weisheit rechnet oder sich auf ihre eigenen Kräfte verläßt, entwirft sie keine anderen als chimärische Pläne und die Weisheit läuft Gefahr, sich zum Gelächter der Welt zu machen; aber ein glücklicher Erfolg ist ihr gewiß und sie kann auf Beifall und Bewunderung zählen, sobald sie in ihren geistreichen Plänen eine Rolle für Barbarei, Habsucht und Aberglauben hat und die Umstände ihr vergönnen, eigennützige Leidenschaften zu Vollstreckern ihrer schönen Zwecke zu machen.“

Liegt über diesen bitteren Erkenntnissen eine Ahnung dessen, was jetzt geschehen soll? Es ist Moellendorffs Fehler und Ehre gewesen, das Reich der Idee durch bloßen Aufruf des moralischen Vermögens in die trübe Materie der Wirtschaft einsenkbar zu wähnen: sehr deutsch, denn nicht an Kräften, sondern an Forderungen ausgerichtet; sehr preußisch, denn in dem Glauben, daß auch unzeitgemäße Geburt durch die harte Magie des durch Vernunfteinsicht gelenkten Willens gegen alle Natur entbunden werden kann.

Der endgültige Gang der deutschen Wirtschaftspolitik aber wird durch härteren Fug bestimmt als durch Kabinettskrisen und Parteiprogramme.

  • [1] Vgl. „Wirtschaftsdienst“ Nr. 27, 1919.

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