Keine Forderung wird heute öfter laut als, daß es keinem Mann und keiner Kraft gestattet sein dürfe, sich der Mitarbeit am Wiederaufbau von Staat und Wirtschaft zu entziehen. Wer beiseite steht oder die Arbeit verweigert, gilt als Feind des Gesamtwohls; und noch dem geringsten Kohlenhauer und Transportarbeiter wird bedeutet, daß er mit seinem Händewerk ein staatliches Amt verwaltet, von dessen Ausübung das Gedeihen aller abhängt.
Nur der Handel wird auch heute da nur selten genannt, wo die notwendigen Organe des Wirtschaftskörpers zur Mitarbeit und Mitverantwortung aufgerufen werden. Hier und dort ist der Versuch gewagt worden, die Kaufmannschaft in das starre Gestänge von Verbrauchsregelung und Produktionsherrschaft einzufügen; an anderen Stellen sind Pläne bereitgestellt, die ein Eingreifen des Kaufmanns ermöglichen sollen, sobald der internationale Handel aus den drückenden Fesseln gelöst ist. Auf dem breiten, fürs erste wichtigsten Feld der deutschen Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln jedoch glaubte man nach dem Ausbruch der Revolution eher einen Rückschritt als einen Fortgang des Einschaltungs-Gedankens zu bemerken. Der Kaufmann befürchtet auch heute noch, daß von dem zuständigen Reichsamt seine Mitarbeit für eine unschwer entbehrliche Sache gehalten und die Ersetzung des Getreidehandels durch ein staatliches Einfuhrmonopol für wünschenswert erachtet wird.
Seit den ersten Wochen der Revolutionsregierung hat die Zentral-Einkaufsgesellschaft ihre geschäftliche Tätigkeit eingestellt. Sie war vom Reich mit dem Monopol der Getreideeinfuhr betraut worden, als die handelspolitische und marktstatistische Lage eine straffe Zentralisierung des Einfuhrhandels angezeigt erscheinen ließ. Sie hat ihre Arbeit in dem Augenblick niedergelegt, wo die von Grund auf veränderte Gesamtsituation ein Fortarbeiten in dem alten Gleise zu einem verhängnisvollen Fehler gemacht hatte. War es möglich gewesen, den Einkauf auf den engen neutralen Märkten Nord- und Mitteleuropas zu rationalisieren, indem man die Störungen ausschaltete, die aus dem Gegenüberstehen geringfügiger, schwer vermehrbarer oder durch Regierungsmaßnahmen streng begrenzter Vorräte einerseits und einer heftigen ungeregelten Nachfrage einer Vielzahl kaufkräftiger Wettbewerber andererseits entstanden waren, — so mußte es den kaufmännischen Leitern der Zentral-Einkaufsgesellschaft klar sein, daß nach Aufhebung der Blockade andere Wege beschritten werden müßten. Wenn die Struktur und die Funktionen des internationalen Getreidegeschäfts auch nur in den Grundzügen den Zuständen vor dem Kriege ähnlich sind, kann keine behördenähnliche Zentralorganisation den Handel mit sämtlichen Ländern, aus denen Deutschland Getreide bezogen hat, bei sich konzentrieren und entscheidend beeinflussen, zumal es fraglich ist, ob nicht (wenigstens für den Rest dieses Jahres) die überseeischen Vorräte die zahlungsfähige Nachfrage bei weitem übersteigen werden. Schon als die Fata morgana einer starken Ukraine-Ausfuhr am Horizont erschien, hat die Zentral-Einkaufsgesellschaft die Bildung einer Handelsorganisation versucht, die statt ihrer die Getreideeinfuhr aus Südrußland bewerkstelligen könne. Die Gründe, die diese Organisation zu keiner gedeihlichen Arbeit haben kommen lassen, sind heute noch strittig. Es genügt festzustellen, daß hier ein Versuch gemacht war, den unter günstigeren Bedingungen in verbesserter Form wiederholt zu sehen die natürliche Erwartung aller Sachverständigen gewesen ist.
Statt dessen scheint das Umgekehrte zu geschehen oder wenigstens sich vorzubereiten. Das Einfuhrmonopol der Zentral-Einkaufsgesellschaft wird beseitigt. Der Einfuhrhandel aber gerät, volkstümlich geredet, vom Regen in die Traufe. Denn die Einfuhr wird nicht irgendwelchen Handelsorganisationen, sondern den im Krieg geschaffenen behördlichen Verteilungsstellen aufgetragen: der Reichsgetreidestelle die Einfuhr von Brotgetreide, Gerste, Hafer und Mais, der Reichsfutterstelle die Einfuhr von Futtermitteln, dem Reichsausschuß für Öle und Fette die Einfuhr von Ölsaaten usw. Diese Maßnahme des unter dem Einfluß des Unabhängigen Sozialisten Wurm stehenden Reichsernährungsamts scheint nicht nur anzuzeigen, daß sich die Gedanken des Amts in der Richtung einer dauernden Monopolisierung des Getreide- und Futtermittelhandels bewegen, sondern sie vervielfältigt auch die gegenwärtigen handelspolitischen und wirtschaftstechnischen Schwierigkeiten: die Regelung der Einfuhr der notwendigsten Lebens- und Futtermittel wird unorganisch aus dem Gesamtkomplex der dem Reichswirtschaftsamt unterstehenden Einfuhrregelung herausgelöst; auf der anderen Seite aber werden drei oder mehr Stellen mit Funktionen betraut, die mit minderem Kostenaufwand und größerem Effekt von einer einzigen auszuüben wären. Brotgetreide, Futtermittel, Ölsaaten und alle verwandten Waren haben im Friedensgeschäftsbetrieb aller größeren Firmen des Getreidehandels gehört. Wer eine gesonderte Handhabung des Einfuhrgeschäfts für möglich und zweckmäßig hält, scheint damit zu beweisen, daß ihm das Verständnis für die Technik des internationalen Handels ferner liegt als die Versuchung, mit der Sozialisierung der Wirtschaft an einem Punkte zu beginnen, wo das populäre Vorurteil die günstigste Atmosphäre auch für technisch unzweckmäßige Versuche zu bereiten verspricht.
Will das Reichsernährungsamt bei den verschiedenen Verteilungsstellen neue Einfuhrabteilungen schaffen? Diese Organisation würde dann nicht nur alle Kinderkrankheiten absolvieren müssen, die von der kriegswirtschaftlichen Organisation durchgemacht und überwunden worden sind: es würde auch durch das Neben- und Gegeneinander der verschiedenen Stellen eine Vergeudung und Zersplitterung von Kräften möglich werden, die den wirtschaftlichen Nutzeffekt der Organisation auf das empfindlichste zu schädigen drohen. Zudem hat die Zentral-Einkaufsgesellschaft als Kriegsorganisation auf die ehrenamtliche Mitarbeit ausgezeichneter Kaufleute rechnen können, die einem staatlichen Monopol auch dann schwerlich zur Verfügung stehen werden, wenn ihre Besoldung erheblich von den für die Beamtenschaft gültigen Normen abweichen würde. Solange nicht überall der internationale Handel durch zwischenstaatliche Verträge nach Menge, Preis und Abnahmebedingungen starr geregelt ist, wird die Getreideeinfuhr zu den höchst spekulativen Geschäften gehören, deren Konjunktur nur auf Grund der intimsten und ausgebreitetsten Kenntnisse von Fachleuten beurteilt und genutzt werden kann. Ob der Vorteil, der ziffernmäßig durch die kostenersparende Ausschaltung des wimmelnden Heeres von Händlern, Agenten und Angestellten der verschiedensten Art entstehen mag, nicht durch die Mechanisierung und Erstarrung des Betriebes bei weitem aufgehoben werden muß, würde allerdings nur der Versuch erweisen können. Für Experimente ist aber heute kein Raum, wo jedes Korn, jede Mark, jede Minute der deutschen Wirtschaft unersetzbar ist.
Es wäre utopische Verblendung, wenn der Handel hoffen würde, in eben den Formen, die ihm vor dem Kriege geläufig waren, das Einfuhrgeschäft wieder aufnehmen zu können. Die Eingabe, die der Verband der Getreide- und Futtermittelvereinigungen Deutschlands Ende Dezember an den Staatssekretär des Reichsernährungsamts gerichtet hat, zeigt deutlich, daß die besonneren Führer der Kaufmannschaft durchaus begriffen haben, daß Freiheit des Handels heute nicht Unumschränktheit bedeuten kann. Er muß organisatorische Garantien dafür geben, daß auf den Stand der deutschen Zahlungsbilanz und auf den Ausfall der Inlandsernten die Rücksicht genommen wird, die das Gesamtwohl verlangt, und daß die Märkte nicht durch eine überstürzte, zügellose Nachfrage deroutiert werden. Man wird nicht diese Märkte, wohl aber die deutsche Nachfrage auf ihnen beherrschen können und beherrschen müssen, wenn nicht die spekulative Überhitzung der Märkte den Wert unserer ohnehin geringen Auslandskredite auf ein Minimum reduzieren soll. In der angeführten Eingabe wird denn auch verlangt, daß die Einfuhr von Getreide und Futtermitteln solange in der Hand einer unter Reichsaufsicht stehenden Handelsorganisation bleiben soll, „bis die volle Befreiung des Verkehrs möglich und notwendig wird.“ Der Verband hat hierbei an die ursprünglich für den Verkehr mit der Ukraine gegründete „Handelsvereinigung“ gedacht. Es wäre aber zu erwägen, ob diese Organisation nicht in mehr als einer Beziehung unabhängiger und aktionsfähiger gemacht werden kann. Es würde unseres Erachtens genügen, Selbstverwaltungsorgane des Getreidehandels ohne staatliche Kapitalbeteiligung zu schaffen, die, lokal gegliedert und nach einheitlichen Richtlinien arbeitend, vom Reich mit der Einfuhr des von den Verteilungsstellen angeforderten Getreides betraut werden können. Jeder einzelne Kaufmann müßte befugt sein, diesen Organen seine Angebote zu unterbreiten; die Auswahl wäre auf Grund des umfangreichen Offerten- und Informationsmaterials, das bei ihnen gesammelt und bearbeitet wird, zu treffen. Ob der offerierende Kaufmann als Kommissionär oder als Eigenhändler auftreten soll, ist eine nicht grundsätzlich wichtige Frage. Die Kontrolle der Preise wird durch die systematische Beobachtung der Auslandsmärkte ermöglicht werden. Vorbedingung der ganzen Regelung ist es, daß keine andere Stelle als die Einfuhrhandels-Organisation das Recht zur Einfuhr von Getreide besitzt, insbesondere auch keine Reichsstelle. Eine Unklarheit in diesem Punkt würde eine rationelle und folgerichtige Einkaufspolitik schlechthin unmöglich machen.
Der hier nur in den wichtigsten Punkten skizzierte Vorschlag ist eng verwandt mit Plänen, die für andere Einfuhrwaren im Reichswirtschaftsamt ausgearbeitet und zum Teil schon an dieser Stelle besprochen worden sind. Von dem Typus solcher Einfuhr-Organisationen zugunsten einer straffen Regelung abzuweichen, könnte man nur dann wünschen, wenn durch die Aufrichtung eines Regierungsmonopols die Produktivität der nationalen Wirtschaft gehoben werden könnte. Denn ein fiskalischer Gewinn, der nicht auf Grund einer Kostenersparnis gemacht werden kann, würde bei einer Einfuhrware leichter und gefahrloser in Form eines Einfuhrzolls erhoben werden. Daß aber ein Monopol (das sämtliche Getreidearten und Futtermittel umfassen müßte), niedrigere Preise erzielen würde als der Mechanismus des privaten Handels, der durch das Motiv des Eigeninteresses zur Ausnutzung aller Gewinn- und Kostensparungschancen angehalten wird, ist zum mindesten höchst problematisch. Es ist oft genug dargelegt worden, daß die Vielheit der Hände den Gewinnaufschlag nicht vergrößert, sondern nur auf eine Vielzahl von Trägern verteilt, mit der Gewinnmöglichkeit aber auch die Verlustchance. Kein Verständiger wird annehmen, daß die Organisation des Handels, die bei uns vor 1914 bestanden hat, nicht mehr verbesserungsfähig gewesen sei. Die Neuordnung unserer Wirtschaft nach dem Kriege wird auch hier fundamentale Aufgaben stellen. Daß sie auf dem Wege des Staatsmonopols gelöst werden können, erscheint mindestens so lange als die unwahrscheinlichste Lösung wie das Ausland bei den traditionellen Formen des internationalen Handels verharrt. Auch wenn die Rationierungsaktion der Westmächte für einige Zeit andauern sollte, wird man den Handel nicht entbehren können, sei es zur sachgemäßen Abnahme der zugewiesenen Mengen, sei es zur Aufspürung von Bezugsmöglichkeiten, die nicht im Rationierungsplan vorgesehen sind und die heut von einigen Fachkreisen als nicht unerheblich beurteilt werden.
Grundsätzlich aber ist die Frage aufzuwerfen, ob die Zersplitterung des Reichswillens so weit gedeihen darf, daß die gleichen wirtschaftlichen Organisationsaufgaben von primärer Bedeutung zwei und mehr Reichsämtern übertragen werden. Die Abtrennung der Ernährungsfragen von dem früheren Reichsamt des Innern war eine Notlösung, die mit der Überlastung und der fehlenden Beweglichkeit des früheren Reichsamts begründet werden mag. Es besteht keine Veranlassung, die Trennung fortbestehen zu lassen, nachdem jene Mängel behoben worden sind. Eine einheitliche Wirtschaftspolitik wird unmöglich gemacht, wenn neben dem Reichswirtschaftsamt und dem an der Regelung der fraglichen Gegenstände mitbeteiligten Reichsschatzamt und Reichsarbeitsamt ein viertes Staatssekretariat besteht, das über die Ernährungswirtschaft selbständig entscheiden kann, obwohl die Ernährungsfragen, sowohl was die Einfuhr wie die heimische Produktion und die obersten Normen der Verbrauchsregelung betrifft, nicht aus dem Komplex der allgemeinen Wirtschaftspolitik gesondert werden können. Soweit Verteilungsaufgaben zu lösen sind, können die zuständigen Reichsstellen diese Funktionen unter einheitlicher Leitung weiterüben; mit keiner größeren und keiner geringeren Bewegungsfreiheit als etwa die Reichsbank auf ihrem Feld. Die Entscheidungen über die wirtschaftspolitischen Grundfragen des Ernährungswesens aber müssen wieder in die Hände des Amtes gelegt werden, das die Verantwortung für den Aufbau der Gesamtwirtschaft zu tragen hat.
Kurt Singer