Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat ihre Tagung beendet. Fragt man nach dem Charakter ihrer wirtschaftspolitischen Arbeit, so ist zu antworten, daß sie bestrebt gewesen ist, sich in Einzelheiten radikal, in der Hauptsache unentschieden zu zeigen. Sie hat auf dem Felde der Steuer- und Sozialpolitik Gesetze geschaffen, die den geordneten Fortgang des volkswirtschaftlichen Lebens durch beispiellose Bürden und gefährliche Hemmungen in Frage stellen. Aber sie hat, außer einigen Rahmengesetzen, die sich willig jedem Grad von Fühlung bieten, keine konstruktive Leistung im Kerngebiet der Wirtschaftspolitik aufzuweisen. Die eine und wesentliche Forderung des Tages: der Ausgleich zwischen dem Einzelnen und der Gesamtheit, den Kräften und Ansprüchen, Rechten und Pflichten, die in der ungeheuren Krisis nach einem neuen Gleichgewicht rangen, ist noch heute bloße Forderung. Man hat versucht, ihr durch Konzessionen nach rechts und nach links, durch Abstriche und durch Übertreibungen zu genügen; schöpferische Gedanken und befeuernde Taten vermag man nicht aufzuweisen. Mag ein solches Vorgehen das einzig mögliche gewesen sein, das einer Koalition dreier Mittelparteien mit undeutlich umrissenen und einander widersprechenden Wirtschaftsanschauungen möglich war; mag es selbst der Wesensart der Nation angemessen sein, die nicht im plötzlichen Um-Lenken, sondern im ruhigen Um-Bilden, nicht im Bruch, sondern in der Vermittlung ihre Schicksale zu tragen sucht, — es bleibt die Tatsache bestehen, daß die sozialen Spannungen durch diese Mittel nicht vermindert worden, die Fundamente des Staats- und Wirtschaftsgebäudes nicht gesichert worden und in keiner Zukunft zu sichern sind.
Es bestände nicht die geringste Hoffnung, diesen Zustand in absehbarer Zeit auch nur um ein Kleines abgeändert zu sehen, wenn nicht noch in diesem Sommer ein ganz neuer Faktor in die deutsche Gesetzgebung und Verwaltung eingeführt werden würde: der vorbereitende Reichswirtschaftsrat. Die Verfassung hat ihn schon vor einem Jahre vorgesehen. Aber es scheint, daß die großen Schwierigkeiten, die sich seinem Aufbau entgegenstellten, den Parteien nicht ungelegen gekommen sind; die Einberufung der Körperschaft ließ sich so mit guten Gründen verzögern, bis die Nationalversammlung ihr Ende erreicht hatte. Es ist auch bezeichnend, daß die Errichtung nicht durch Gesetz, sondern durch Verordnung der Reichsregierung auf Grund des „Gesetzes über eine vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Übergangswirtschaft“ mit Zustimmung des Reichsrats und des von der Nationalversammlung gewählten Ausschusses erfolgt ist. Man darf bezweifeln, ob sie auf dem Wege der ordentlichen Gesetzgebung überhaupt in einer Form zustande gekommen wäre, die von dem ursprünglichen Gedanken auch nur einen Hauch bewahrt.
Auch die vorliegende Fassung ist anfechtbar genug; es wird davon im einzelnen zu reden sein. Dennoch bedeutet sie einen Wendepunkt im Gang der europäischen Wirtschaftspolitik; besser: sie kann ihn bedeuten, wenn das neue Gebäude mit neuem Geist aufgebaut und gefüllt wird. Es ist der erste Versuch, die wirtschaftlichen Kräfte des Landes als eine Einheit zu sehen, ihr zur Bildung eines Gesamtwillens zu verhelfen und ihr als einem Ganzen staatliche Verantwortungen aufzuerlegen. Der Begriff der Volkswirtschaft erhält jetzt erst die ganze Fülle, die in seiner Idee vorgebildet liegt. Er kann ihn erhalten, wenn die Mitglieder des Rats sich nicht als Vertreter von Interessenten-Gruppen, sondern als Träger staatlicher Funktionen erweisen. Es würde sich nicht lohnen, einen Apparat von großer Umständlichkeit zu schaffen, wenn sich die Beratungen dieser Körperschaft von denen des Parlaments nur durch andere Stimmzahlverteilung, durch reichlichere Vertretung von Fachkenntnissen und durch größere Offenheit der Interessenvertretung unterscheiden würden. Falls man es für richtig hält, die Wirkungen des allgemeinen Stimmrechts abzumildern, so dürfte der Aufbau einer Ersten Kammer nach politischen Gesichtspunkten, ähnlich dem amerikanischen Senat, diese Aufgabe besser erfüllen. Falls man Beratung durch Sachverständige will, kann man sich der in England erprobten Untersuchungs-Ausschüsse bedienen.
Der Vorteil größerer Aufrichtigkeit ist groß, aber er kann nicht ausschlaggebend sein, da ohnehin von einer großen Zahl von Parlamentariern bekannt ist, daß sie im Hauptberuf die Interessen von Unternehmungen und von Verbänden wahrzunehmen haben und daß sie, bei allem Bestreben, die Interessen des Ganzen über die Sonderinteressen zu stellen, doch nicht der Denkgewohnheit entsagen können, in jedem Fall zwischen beiden eine überaus glückliche, vorherbestimmte Harmonie anzunehmen.
Der Reichswirtschaftsrat wird nur dann sein Daseinsrecht beweisen, wenn er nicht den Ehrgeiz hat, ein Parlament neben dem Parlament zu sein, sondern etwas nach Grund, Ziel und Aufbau völlig davon verschiedenes; nicht eine Versammlung gewählter Mandatare, die redet und abstimmt, bemängelt und kontrolliert, Gesetze gibt und Kundgebungen erklärt, sondern ein Direktorium der deutschen Volkswirtschaft, das denkt und plant, baut und sichert: ein gemeinsamer Vorstand für Industrie und Landwirtschaft, Handel und Verkehr, das Gehirn des Wirtschaftskörpers, die zentrale Instanz für alle Beobachtungen und alle Entschlüsse, die das Ganze des Organismus angehen. Ob der Reichswirtschaftsrat zu diesem Organ wird, der vorbereitende oder wenigstens der definitive, zu dessen Aufbau jener berufen ist, kann durch Paragraphen nicht entschieden werden. Jede papierne Verfassung wird so viel wert sein wie die Männer, die sie verwirklichen. Aber es kann schon heute gezeigt werden, daß die vorliegende Fassung der Verordnung und der Weg, auf dem sie zustande gekommen ist, zu gewichtigen Zweifeln Anlaß geben. Sie scheinen ganz von dem Gesichtskreis bestimmt, den sie doch zu überwinden bestimmt sind: Parlamentariertum und Interessenvertretung.
Eine Körperschaft von 326 Mitgliedern kann nur wie ein Parlament handeln. Ein Parlament kann nur kontrollieren, aber nicht aufbauen. Will der Reichswirtschaftsrat diesem Dilemma entgehen, so muß er sich in Ausschüsse gliedern; diese Ausschußsitzungen aber sind laut Gesetz nicht öffentlich (wenn nicht der Ausschuß selber mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit beschließt), also jeglicher Kontrolle entrückt — es sei denn durch Regierungsvertreter, die auch zu den Sitzungen der Ausschüsse jederzeit Zutritt haben, aber nicht immer die Gewähr der Sachkunde und des Weitblicks bieten. Es eröffnet sich also das neue Dilemma: zwischen der Gefahr der Arbeitsunfähigkeit und der Gefahr der Unkontrollierbarkeit zu wählen — wenn man nicht den Entschluß faßt, der schwer aber notwendig ist: ein Präsidium des Rats zu schaffen, das durch Machtbefugnis und Autorität mehr den Vorständen großer Wirtschaftsverbände als dem Präsidium des Parlaments gleichgestellt ist. Nur ein solches Präsidium ist aktionsfähig.
Ursprünglich war für den Reichswirtschaftsrat eine Zahl von 80 bis 100 Mitgliedern vorgesehen. Man hat geglaubt sie zuerst verdoppeln, schließlich vervierfachen zu müssen, da jede Interessentengruppe ihre Rechte nicht genügend gewahrt erachtete und die Neigung vorzuwalten schien, daß nicht nur kein Wirtschaftszweig sondern auch kein Wirtschaftszweiglein in der Abstimmungsmaschinerie fehlen dürfe. Der Bericht des Sechsten Ausschusses der Nationalversammlung über die Beratungen und über die ihm zugegangenen Petitionen (Nr. 173 der Ausschuß-Drucksachen) gibt einen lebhaften Eindruck von dem Gewirr von Wünschen, in die Regierung und Ausschuß verwickelt waren. Auch der Reichsrat mischte sich entschieden ein. Der heftige Kampf zwischen Fachverbänden und Handelskammern ist schließlich gegen ihn zugunsten der Fachverbände entschieden worden.
Das endgültige Ergebnis der Interessen-Abwägung ist in folgender Tabelle zusammengefaßt. Die eingeklammerten Zahlen geben an, wie viel Vertreter nach dem anfänglichen Regierungsentwurf vorgesehen waren.1)
Tabelle 1
|
Gruppen |
Zahl der Mitglieder |
Fachliche Gliederung |
Räumliche Gliederung |
||
|---|---|---|---|---|---|
|
Arbeitgeber |
Arbeitnehmer |
Arbeitgeber |
Arbeitnehmer |
||
| I. Land- und Forstwirtschaft: | 68 (46) | – | – | (6) | (6) |
| 1. Landwirtschaft | |||||
| a) Landwirtschaft, einschl. landwirtschaftl. Nebengewerbe | 22 (10) | 22 (10) | |||
| b) Landwirtschaftlich. Kleinbesitz | 18 | – | |||
| c) Landwirtschaftl. Genossensch. | 3 (2) | ||||
| 2. Forstwirtsch. | 3 (2) | 3 (2) | |||
| II. Gärtnerei und Fischerei | 6 (2) | 1+2(0+1) | 1+2(0+1) | ||
| III. Industrie: | 68 (46) | 10 (6) | 10 (6) | ||
| 1. Zentralarbeitsgemeinschaft der industriellen Arbeitgeber und Arbeitnehmer | 21 (14) | 21 (14) | |||
| 2. Reichskohlenrat | 2 (2) | 2 (2) | |||
| 3. Reichskalirat | 1 (1) | 1 (1) | |||
| IV. Handel, Banken und Versicherungswesen: | 44 (30) | 8 (5) | 8 (5) | ||
| 1. Handel | 10 (7) | 10 (7) | |||
| 2. Banken | 3 (2) | 3 (2) | |||
| 3. Versicherungswesen | 1 (1) | 1 (1) | |||
| V. Verkehr u. städtische Betriebe. darunter: | 34 (14) | ||||
| 1. Schiffahrt (See- u. Binnenschiffahrt, Speditions- u. Schiffsmaklergewerbe) | 5 (3) | 5 (3) | |||
| 2. Transportbetriebe | 1 (0) | 1 (0) | |||
| 3. Post | 1 (1) | 1 (1) | |||
| 4. Eisenbahn | 3 (2) | 3 (2) | |||
| 5. Städtische Betriebe | 2 (1) | 2 (1) | |||
| 6. Gemeindeverbände | 2 (0) | 2 (0) | |||
| 7. Öffentlich-rechtl. Spark. u. Kreditanstalten | 2 (0) | 2 (0) | |||
| VI. Handwerk | 36 (10) | 16+42 (5) | 16 (5) | ||
| VII. Beamtenschaft u. freie Berufe. | 16 (12) | ||||
| VIII. Vertreter aus den einz. Landesteilen, vom Reichsrat zu ernennen | 12 (10) | ||||
| IX. Von der Reichsregierung zu ernennende Personen | 12 (12) | ||||
Von der Gesamtzahl der Mitglieder entfallen auf
| Land- und Forstwirtschaft | 20,9 % |
| Gärtnerei und Fischerei | 1,8 „ |
| Industrie | 20,9 „ |
| Handel, Banken und Versicherungswesen | 13,5 „ |
| Verkehr und städtische Betriebe | 10,4 „ |
| Handwerk | 11,0 „ |
| Verbraucher usw. | 21,5 „ |
| Insgesamt | 100,0 % |
Nach dem Regierungsentwurf hatten die Verbraucher und die vom Staat ernannten Mitglieder mehr als ein Viertel der Gesamtmitgliederzahl betragen sollen. Die größte (absolute und relative) Erhöhung entfällt auf das Handwerk, das nun ganz unverhältnismäßig stark vertreten ist.
Niemand wird leugnen wollen, daß diese Stimmenverteilung auch sonst durchaus willkürlich ist und willkürlich sein muß, denn es gibt kein objektives Kriterium, nach dem die Bedeutung von Landwirtschaft, Industrie, Handel und Handwerk für das Ganze der Volkswirtschaft abgeschätzt werden kann. Jeder der Wirtschaftszweige wird noch heute glauben benachteiligt zu sein und wird es nicht ohne Recht glauben weil die Zuteilung der Sitze nicht auf einer Messung, sondern auf einem Entschluß beruht. Das Unerträgliche einer solchen Verfassung wird nur dadurch abgeschwächt werden können, daß die Stimmen der Mitglieder weniger gezählt als gewogen werden. Nur unter dieser Bedingung wird der Reichswirtschaftsrat die Autorität gewinnen, die ihm seiner Idee nach zusteht.
Kurt Singer