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Es bedarf keiner Beredsamkeit, um das Elend der deutschen Finanzen darzulegen. Die nackten Zahlen des Reichshaushalts klagen und klagen an, beschwören und machen verstummen. Sie geben denen recht, die vorausgesagt haben, daß sich der Abgrund zwischen Einnahmen und Ausgaben von Monat zu Monat weiter öffnen werde, wenn nicht die stärksten, härtesten Mittel ergriffen würden, um die Zerrüttung des Staatswesens zu heilen. Daß es nicht genüge neue Steuern zu beschließen, wenn zugleich die Ausgaben um ein Vielfaches dieser Steuern vermehrt werden; daß es nicht genüge, Sparsamkeit zu predigen, wenn man dem Volke den furchtbaren Ernst der Dinge doch nur zögernd und halb zeigen wolle. Statt dessen hat man eine Politik des Abwartens und Treibenlassens für angezeigt gehalten. Erst in jüngster Zeit scheint sich hierin ein Umschwung anzukündigen. Jeder Einsichtige wird wünschen, daß die Regierung ihren Weg mit Unerschrockenheit zu Ende geht und sich dabei auf die einmütige Zustimmung aller derer stützen kann, die guten Willens sind.

Die Schwere der Krisis drückt sich am sinnfälligsten in der Tatsache aus, daß es heute kaum noch möglich ist, einen Haushaltsplan aufzustellen, der länger als ein paar Wochen gültig wäre. Sowohl die Ausgaben wie die Einnahmen entziehen sich der Schätzung auf längere Sicht. Das Mißverhältnis beider wächst von Monat zu Monat und zwingt zu immer neuen Steigerungen der Inflation, damit aber zu weiteren Steigerungen der Preise und Löhne, die wiederum die Ausgaben auch des Reiches erhöhen und zu weiteren Inflationen führen. Die Kriegstribute beschleunigen diesen Prozeß und werden ihn von Monat zu Monat stärker beschleunigen. Zwar wachsen auch die Einnahmen des Reiches mit der Höhe der Preise und der Einkommen. Aber diese Rückwirkung der Inflation bleibt zeitlich und zahlenmäßig weit hinter ihren Wirkungen auf die Ausgabenseite zurück. Es kommt hinzu, daß von den neuen direkten Steuern (falls sie richtig veranlagt und eingehoben werden) eine Revolutionierung der Einkommensverteilung erwartet werden darf, die alle Einnahmenvoranschläge in Verwirrung bringen kann. Man wird sich also daran gewöhnen müssen, daß das Reich alle Vierteljahre einen neuen Haushaltsplan aufstellt. Vor allem aber wird man bedenken müssen, daß in diesen Plänen die Einnahmezahlen Höchstschätzungen, die Ausgaben Mindestschätzungen darstellen.

Als am 29. Juli 20 der Reichsminister der Finanzen dem Reichstag seine Denkschrift über die finanzielle Lage des Reichs vorlegte (die aufschlußreichste und übersichtlichste die seit langer Zeit veröffentlicht worden ist), rechnete er mit 27,77 Milliarden M ordentlicher Ausgaben, 11,6 Milliarden M außerordentlicher Ausgaben und Fehlbeträgen der Betriebsverwaltungen in Höhe von 12,9 bis 16 Milliarden M, insgesamt also Ausgaben in Höhe von 52,3 bis 55,3 Milliarden M.

Nach der Finanzdenkschrift, die der Brüsseler Konferenz Anfang Oktober vorgelegt wurde, betragen die Ausgaben im ordentlichen Haushalt 30,3 Milliarden (nach Abzug von 9,4 Milliarden Überweisungen an die Länder und Gemeinden, die in den oben genannten Zahlen ebenfalls nicht enthalten waren), 39,8 Milliarden im außerordentlichen Haushalt und 18,8 Milliarden Fehlbeträge der Betriebsverwaltungen, insgesamt (ohne Berücksichtigung der Überweisungen an die Länder und Gemeinden) 88,9 Milliarden. Die Steigerung der Ausgaben betrug also 33,6 Milliarden, d. h. rund 60 % der Ausgabenschätzung von Ende Juli.

Wie ist dieses ungeheuerliche Mehr zu erklären? Die Beantwortung dieser Frage wird dadurch erschwert, daß die Aufstellungen des Haushaltsplans in den beiden Denkschriften nicht gleichmäßig aufgebaut sind, so daß sie erst nach einigen Umrechnungen vergleichbar gemacht werden können. Die Julidenkschrift führt im ordentlichen Haushalt an Ausgaben auf: Für die Zivilverwaltung 9,6 Milliarden, für Heer und Flotte 5,8 Milliarden, für die Reichsschuld 12,4 Milliarden, insgesamt 27,8 Milliarden. Nach der Oktoberdenkschrift sind die Ausgaben auch des Ordinariums in laufende und einmalige geschieden. Es wird aber nicht gesagt, welcher Art diese einmaligen Ausgaben sind. Nur von 210 Mill. M für Heeres- und Marinezwecke wird auf S. 6 gesprochen. Wir können also nur feststellen, daß die als laufende bezeichneten ordentlichen Ausgaben für „Reichsverwaltung“ und „Schuldendienst“ nicht ganz die Höhe der früheren Gesamtausgaben im Ordinarium für Zivilverwaltung und Schuldendienst erreichen, daß der Pensionsfonds 4 Milliarden statt 1,8 Milliarden erfordert und daß statt des Heeresetats von 4 Milliarden (ohne den Allgemeinen Pensionsfonds) eine einmalige Ausgabe von 4,7 Milliarden erscheint. Da nun die Denkschrift angibt, daß die fortdauernden Ausgaben für das nach dem Friedensvertrag zu bildende endgültige 100 000-Mann-Heer und die 15 000 Mann starke Marine 3 Milliarden M betragen, muß angenommen werden, daß dieser Posten in den laufenden Ausgaben für die Reichsverwaltung steckt, während die einmaligen einen erheblichen Teil der Zivilausgaben einschließen. Wir haben im folgenden versucht, auf Grund der Angaben der beiden Denkschriften eine Übersicht über den Stand der ordentlichen Ausgaben von 1913, 1919, Juli 1920 und Oktober 1920 zu geben. Sollte uns hierbei ein Irrtum begegnen, der in der Lückenhaftigkeit des Materials seine Begründung findet, so werden wir dem Finanzministerium für eine Berichtigung sehr verbunden sein.

Tabelle 1
Ausgaben im ordentlichen Haushalt (in Mill. M.)

-

1913

1919

Juli-Denk-
schrift 1920

Okt.-Denk-
schrift 1920

Zivilverwaltung 195,5 3 317,3 9 585,9 6 444,9
Heer u. Flotte (ohne allg. Pens.-Fds.) 1 914,2 2 334,3 4 040,4 3 043,0
Allgemeiner Pensionsfonds 107,8 113,3 1 769,8 3 967,5
Schuldendienst 208,6 8 929,4 12 374,2 12 093,3
Einmalige Ausgaben - - - 4 720,0
Zusammen 2 426,5 14 724,4 27 770,2 30 268,7

Es wird aus dieser Gegenüberstellung ersichtlich, daß die Steigerung der Ausgaben um 2,5 Milliarden, die nach der neuen Schätzung notwendig wird, fast ganz auf die höheren Ausgaben des Allg. Pensionsfonds entfällt. Die Scheidung der Ausgaben in laufende und einmalige mag sachlich begründet sein. Da aber gleichzeitig bekannt wird, daß zur Deckung des zweiten Postens der Zuschlag zur außerordentlichen Kriegsabgabe 1916 in Höhe von 4,5 Milliarden herangezogen werden soll, liegt die Annahme nahe, daß die Differenzierung der Ausgaben vorgenommen worden ist, um die Deckung der als „einmalig“ ausgewiesenen Ausgaben durch eine sicherlich einmalige Einnahme zu rechtfertigen. Die Denkschrift hätte dieser Vermutung vielleicht den Stachel nehmen können, wenn sie die Zusammensetzung des Postens angegeben und durch diese Angaben die Trennung auch sachlich begründet hätte.

Der größte Teil der Mehrausgabe entfällt auf den außerordentlichen Haushalt, der statt 11,5 Milliarden 39,7 Milliarden beansprucht (davon 10,7 für die allgemeine Reichsverwaltung, 25 zur Ausführung des Friedensvertrages, 4 zur Abwicklung des alten Heeres), der Rest auf die Fehlbeträge der Betriebsverwaltungen, die von 12,87 auf 18,75 Milliarden angewachsen sind. Da die Angaben über die Zusammensetzung des außerordentlichen Haushalts noch sehr viel weniger vergleichbar sind als die über den ordentlichen, beschränken wir uns auf einen Vergleich der Endzahlen:

-

1913

1919

Juli-Denk-
schrift 1920

Okt.-Denk-
schrift 1920

1. Ausgaben des außerordentlichen Haushalts 60,3 59 681,0 11 485,8 39 748,8
2. Überschüsse (+) oder Fehlbeträge (—) d. Betriebsverwaltungen: - - - -
   Post + 105,1 - 808,5 - 870,0 - 2 350
   Eisenbahn + 30,6 - 1,4 - 12 000,0 - 16 400
   Reichsdruckerei + 5,25 - 19,5 - 0,2 -
   Summe 2 + 140,9 - 919,4 - 12 870,2 - 18 750

Nach diesen Aufstellungen glaubte man mit einer Gesamtausgabe von 88,8 Milliarden (ohne die Überweisungen von 9,4 Milliarden M Steuern an Einzelstaaten und Kommunen) rechnen zu können, denen rund 30 Milliarden M Steuereinnahmen des Reiches gegenüberstehen sollen. Ob diese Steuern auch in der erwarteten Höhe eingehen werden, ist nicht nur fraglich, sondern unwahrscheinlich. Nach den Mitteilungen, die Ministerialdirektor Sachse im Reichsrat gemacht hat, ist von der Finanzverwaltung bereits eingeräumt worden, daß eine Reihe der veranschlagten Milliardeneinnahmen im Rechnungsjahr 1920 nicht eingehen werde. Das aber bedeutet, daß selbst die ordentlichen Ausgaben in diesem Jahre nicht durch Steuern gedeckt werden können, sondern durch neue Anleihen und Inflationen finanziert werden müssen; von den außerordentlichen Ausgaben zu schweigen. Nun aber stellen nicht einmal jene 88,8 Milliarden die oberste Grenze der Belastung dar, denn es stellt sich heraus, daß die Kosten der Rheinlandbesetzung von der deutschen Regierung viel zu niedrig veranschlagt worden sind. Wenn eine französische Zeitungsnachricht zutrifft, wonach der frühere französische Wiederaufbauminister Loucheur als Berichterstatter der Kammer am 14. 6. die Kosten der Besatzungsarmee bis zu diesem Zeitpunkt auf 4 Milliarden „Goldmark“, gleich etwa 40 Milliarden Papiermark, angegeben hat, so erweist sich die in den Haushaltsplan eingestellte Summe von 3 Milliarden als durchaus ungenügend. Der Reichsschatzminister rechnet demnach für das Jahr 1920 mit einer Mehrbelastung von 12 Milliarden, durch die die Gesamtausgabe auf rund 100 Milliarden steigen würde — wovon mindestens 70 Milliarden nicht durch Steuern gedeckt sind.

Angesichts einer solchen Lage ist es verständlich, daß der Reichsrat in seiner „Entschließung an die Reichsregierung“ nicht nur auf strengste Sparsamkeit drängt, sondern fordert, daß die „Zurückführung der Ausgaben auf ein mit der Finanzkraft des Reiches noch zu vereinbarendes Maß“ selbst vor „anerkannten Notwendigkeiten“ nicht mehr Halt macht. Es ist aber schon heute fraglich und mehr als fraglich, ob auch die rücksichtsloseste Prüfung der Ausgabenseite noch hinreicht, um die Zerrüttung des Staatshaushalts zu heilen und die Errichtung einer Dette Publique Allemande durch die Gläubigerstaaten abzuwenden — wenn sich diese Prüfung nicht auch auf solche Grundlagen unseres staatlich-wirtschaftlichen Getriebes erstreckt, die heute noch für unverrückbar gehalten werden.

Kurt Singer

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