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Die neue Regierung hat sich in einer Rede des Reichskanzlers Dr. Wirth vorgestellt, deren Wirkung leicht vorauszusehen war: die Freunde der Demokratie im In- und Ausland haben sie mit Wohlwollen und Vertrauen aufgenommen; die übrigen verhalten sich kühl, ironisch oder feindselig. Der Grundgedanke der Regierungserklärung ist einfach genug: entschiedene Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen, entschiedenes Brechen mit einer Politik des Hinhaltens und der Geste, entschiedener, wenn auch unausgesprochener Verzicht auf den Appell an die Völker der Welt zur Revision des Vertrags von Versailles, wenigstens im gegenwärtigen Zeitpunkt. „Verständigung, Wiederaufbau, Versöhnung“ – man kann kaum Worte finden, die im Gebrauch der letzten Jahre mehr abgenutzt, entfärbt, entwertet worden wären. Dennoch scheint von ihnen eine unerwartete Wirkung, wenigstens für den Augenblick, noch immer auszugehen. Der Ton der Rede war zugleich optimistisch und bekümmert, sachlich und gefühlsam – eine Mischung, die den westeuropäischen Demagogen und Koalitionsführern am ehesten verständlich sein wird.

Wo die Rede des Reichskanzlers sich den konkreten Folgerungen aus den allgemeinen Grundsätzen der neuen Regierung zuwandte, zeigte sie wenig Gepräge, und auch dies kann nicht überraschen, da ja die parlamentarische Basis des Kabinetts so schmal ist, daß nicht nur dem Willen der drei Koalitionsparteien (Zentrum, Demokraten und Mehrheitssozialisten) ein Generalnenner zu finden ist, sondern auch die Unterstützung der Randparteien: entweder der Unabhängigen oder der Volkspartei, erstrebt werden muß. Nur ein ungewöhnliches Maß taktischer Gewandtheit kann sich unter so schweren Bedingungen behaupten. Daß die sachliche Lösung der ungeheuerlichen Aufgaben durch die stete Notwendigkeit emsigen Lavierens schwer gefährdet ist, braucht kaum erst gesagt zu werden. Die Wählerschaft hat eben ihren Willen nicht klar ausgesprochen und muß die Folgen tragen.

Vielleicht haben schon die finanziellen Darlegungen Dr. Wirths allzusehr unter dem Druck der politischen Lage und der taktischen Präokkupationen gestanden. Sie sind nicht durchsichtig im einzelnen und nicht wohlgeordnet im ganzen. Ein Bündel neuer Steuern wird angekündigt, eine Reihe wirtschaftspolitischer Maximen aufgestellt, eine Anzahl frommer Wünsche ausgesprochen. Wie aber das alles zusammengehen soll, bleibt der künftigen Gesamtentwicklung und Einzelarbeit vorbehalten. Dies kann sich als vortreffliches Verfahren erweisen, wenn das Kabinett weiß, was es will, und wenn es nur die vage Formel und Aufzählung gewählt hat, um nicht von vornherein mächtige Gegnerschaften auf den Plan zu rufen; ob das zutrifft, wird der Gang der Dinge sehr bald zeigen.

Heute sind zunächst zwei Punkte zu erörtern, in denen sich die Auffassung Dr. Wirths nicht mit der in diesen Spalten vertretenen zu decken scheint. Der erste betrifft die Sicherheiten, die dem Garantiekomitee nach Artikel 7 des Zahlungsplanes gestellt werden müssen. Es ist darüber in unserem vorigen Bericht („W.-D.“ Nr. 22) gehandelt werden. Die Reichsregierung scheint anzunehmen, daß von ihr gefordert werde, solche Sicherheiten in voller Höhe der jährlichen Verpflichtungen zu stellen. „Wir müssen, um die Devisen der Annuitäten zu decken, bestimmte Steuerquellen bezeichnen, die wir für Reparationszwecke zur Verfügung stellen können. Wir werden uns in kurzer Zeit über diesen Plan mit dem Reparationskomitee unterhalten müssen.“ Vielleicht stützt sich die Reichsregierung hier auf eine mündliche oder schriftliche Auskunft von maßgebender Seite: aus dem Zahlungsplan selber ist eine solche Verpflichtung nicht abzulesen. Es hätte sonst in ihm deutlich heißen müssen, Deutschland sei gebunden, bestimmte Einnahmequellen in ungefährem Betrag der jährlichen Zahlungen dem Garantiekomitee zu verpfänden. Statt dessen sind nur zwei Arten von solchen „Sicherheiten“ aufgeführt, die aber nach Übereinkunft durch gleichwertige ersetzt werden können. Wenn des weiteren die Rede von anderen Fonds ist, die Deutschland über den Betrag der angeführten hinaus dem Komitee verschreibe, so ist der Sinn dieser Klausel nicht durchsichtig. Wahrscheinlich ist der Fall gemeint, in dem auswärtige Gläubiger, bevor sie sich zur Übernahme der Wiedergutmachungs-Obligationen entschließen, höhere Sicherheiten fordern, als sie das Garantiekomitee auf Grund der Verschreibung der Ein- und Ausfuhrabgaben und der 25 % Ausfuhrbelastung gewähren kann. Überhaupt ist immer zu bedenken, daß dieses Garantiekomitee nicht den Büttel der Entente, sondern den Anwalt der Obligationenbesitzer darzustellen berufen ist. Es scheint daher wenig geschickt, die künftigen Verhandlungen mit diesem Garantiekomitee so darzustellen, als ob mit ihm ein „Zahlungsplan“ verabredet werden solle. Dieser Zahlungsplan ist gegeben; welche Steuern Deutschland auflegen will, um den Verpflichtungen aus diesem Plan genügen zu können, ist ausschließlich seine eigene Angelegenheit; mit dem Garantiekomitee ist lediglich darüber zu beraten, in welchem Maß und in welcher Art die Interessen der Obligationsgläubiger sicherzustellen sind. Wenn diese drei Gedanken nicht reinlich auseinandergehalten werden, geraten wir in Gefahr, unsere wirtschafts- und finanzpolitische Souveränität aus bloßer Unschärfe des Denkens ohne Not weiter zu schmälern.

Ähnliche Schwierigkeiten, ja Gefahren bestehen im Punkt der Ausfuhrabgabe und des Ausfuhrindex; es ist davon schon in Nr. 21 gesprochen worden. Wenn Herr Dr. Wirth nun darlegt: „Der Ausfuhrindex ist unglücklich, brutal und roh, die Wirkung auf die Weltwirtschaft wird sich bald zeigen, es wird nach einem neuen Index gesucht werden müssen, ob er gefunden werden kann, ist noch nicht abzusehen. Die Arbeiten sind im Gange. Jedenfalls müssen wir dahin streben, auf irgendeine Weise eine Summe als Einnahme zu schaffen, die gleich hoch ist wie die schwankende Ausfuhrabgabe“ – so scheinen hier zwei Probleme allzu nah miteinander verkettet, die eine reinliche Trennung nicht nur vertragen, sondern gebieterisch fordern. Die Aufgabe wird heillos verwirrt, wenn nicht erkannt wird, daß die Aufstellung des Ausfuhrindex als Maßstab der variablen Annuitäten und die Erhebung einer Ausfuhrabgabe als Deckungsmittel und Garantiefonds durchaus unabhängig voneinander zu behandeln sind. Daß eine schematische Exportsteuer von einem Viertel des Ausfuhrwerts unerträglich ist, bedarf keiner Begründung. Wenn man unter die Wiedergutmachungssteuern auch Ausfuhrabgaben aufnehmen will, so wird man sie nach der Art und nach den Lebensbedingungen der einzelnen Ausfuhrzweige abstufen und gliedern müssen; und man wird mit großer Vorsicht vorgehen müssen, wenn man nicht zugleich die Grundlagen für die Zahlung der festen Annuitäten erschüttern will – die ja ebenfalls zum Teil nur aus den Überschüssen der Ausfuhr erfolgen kann. Von Einzelfällen abgesehen, ist die Ausfuhr noch immer die Stelle des Wirtschaftskörpers, die am wenigsten einem erheblichen Steuerdruck ausgesetzt werden darf. Soweit dennoch eine Ausfuhrbelastung gewagt wird, wird sie eher den Exportindustrien als dem Handel auferlegt werden müssen; nur dort kann sie durch Verbesserungen der Produktionstechnik ohne Schaden für die Wettbewerbsfähigkeit ausgeglichen werden. In einem solchen Fall wird auch die Rückerstattung der Abgabe, die im Zahlungsplan vorgesehen ist, nicht gewährt werden können; anders steht es in den Fällen, in denen ein Ententeland fortfährt, eine Sonderabgabe von der deutschen Einfuhr auf Grund des Zahlungsplans zu erheben.

Durchaus getrennt von diesen Steuerfragen ist das Problem zu behandeln, ob der Wert der deutschen Gesamtausfuhr als Maßstab der variablen Annuitäten beibehalten werden soll. Wir haben dargelegt, daß uns die politischen Vorteile einer solchen Regelung wichtiger zu sein scheinen als der Einwand, die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft könne nicht an der Höhe seiner Ausfuhr allein gemessen werden – zumal eine andere, um als gleichwertig anerkannt zu werden, ebenfalls variable Annuitäten in Höhe von anfangs über eine Milliarde Goldmark bringen müßte.

Dagegen erscheint es auch uns erwägenswert, den Satz des Ausfuhrindex zu differenzieren. Es sollte nicht nur klargestellt werden, daß weder die Naturallieferungen noch der eigentliche Veredelungsverkehr in die Gesamtausfuhr einzurechnen sind, sondern es sollte auch der Versuch gemacht werden, Klassen der Ausfuhrwaren zu bilden, die mit verschiedenen Indices belegt werden: der Index müßte in dem Maß niedriger sein wie der Wert ausländischer Rohstoffe beträgt, die in der Ware verarbeitet sind. Es bedarf kaum einer Erwähnung, daß es hier nicht auf eine prozentuell genaue Berechnung ankommt. Vielmehr wird man sich damit begnügen müssen, große Gruppen zu bilden, damit nicht durch die Komplizierung des Verfahrens die Vorteile einer differenzierenden Regelung aufgehoben werden.

Vor allem aber wird es zweckmäßig sein, einen Schlüssel zu finden, nach dem die Höhe der gesamten variablen Annuität in Beziehung zu der Höhe der Naturallieferungen gesetzt werden kann. Nur wenn diese Lieferungen mindestens den Wert der festen Annuität erreichen, wird man hoffen dürfen, die Ausfuhrabgabe ohne Zerrüttung der deutschen Wirtschaft zu tragen. Da auch den gegnerischen Mächten nichts daran gelegen sein kann, die Züchtung deutscher Schleuderkonkurrenz auf den Auslandsmärkten zu verstärken, erscheint es nicht ganz aussichtslos, über eine gleitende Indexskala zu verhandeln, die nach dem Anteil der Naturallieferungen an der jährlichen Gesamtleistung Deutschlands beweglich ist.

Kurt Singer

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