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Die steuerpolitischen und volkswirtschaftlichen Erörterungen dieser Monate stehen im Zeichen von drei Schlagwörtern, die ungemein nützlich sind, wo immer es gilt, den Sachverhalt zu verdunkeln, die Staatsführung zu verwirren und die innere Schwäche des Reichs zu verewigen. Sie heißen: Überfremdungsgefahr, Eingriff in die Substanz und Erfassung der Goldwerte. Hinter allen diesen Wörtern steht ein guter Sinn. Der Gebrauch aber, der von ihnen gemacht wird, verstößt in solchem Grade gegen die Regeln richtigen Denkens, daß das Reich Gefahr läuft, durch Verwendung unscharfer Begriffe zu einer Politik gedrängt zu werden, die nicht anders als selbstmörderisch genannt werden kann.

Die Verwirrung rührt daher, daß drei Angelegenheiten nicht hinreichend auseinandergehalten werden: Erstens das valutarische Problem, die geforderten Reparationen aufzubringen, ohne die Valuta in den Abgrund zu treiben; zweitens das steuertechnische Problem, die Lasten des Staates gleichmäßiger als bisher auf die Besitzer von Geldforderungen einerseits, die Besitzer von Grundstücken und gewerblichen Unternehmungen andererseits zu verteilen; drittens das wirtschaftspolitische Problem, die Schäden abzuwenden, die sich aus dem niedrigen Stand der deutschen Währung und aus den großen Markguthaben des Auslands für den Aufbau der deutschen Wirtschaft ergeben. Daß alle diese Probleme eng miteinander verknüpft sind, ist kein Einwand gegen ihre reinliche Trennung, sondern das kräftigste Argument dafür. Denn wie soll die Art der Verknüpfung und des Zusammenhangs erkannt werden, wenn nicht jedes der verknüpften Elemente in seiner Sonderung klar gesehen wird?

Wir beginnen mit dem valutarischen Problem der Reparationen. Es ist das zentrale. Deutschland hat sich durch die Annahme des letzten Ultimatums verpflichtet, jährlich 2 Milliarden und eine Summe zu zahlen, die 26 % des deutschen Ausfuhrwertes beträgt. Die neue Regierung hat deutliche Beweise ihres Willens gegeben, die Bedingungen des Ultimatums zu erfüllen, und dieser Erfüllungswille ist in dem gegnerischen Ausland anerkannt worden. Die politische Atmosphäre hat sich aufgehellt, aber der Dollar ist von 65 ¼ am 3. Mai auf 88 am 23. August gestiegen, das Pfund Sterling von 259 auf 322 im gleichen Zeitraum. Dies bedeutet nicht nur, daß Deutschland seine gesamte Wareneinfuhr 35 % teurer als Anfang Mai bezahlen muß, während es fraglich ist, ob auch die Ausfuhrwerte in diesem Grade hinaufgeschraubt werden können; es bedeutet auch, daß die Fähigkeit des Reichs, Reparationen zu zahlen, in gleichem Maß verringert worden ist. Die Reparationen lauten auf Goldmark, ohne Metapher ausgedrückt: auf Dollarbeträge. Jedes Steigen des Dollarkurses mindert die zwischenstaatliche Zahlungsfähigkeit des Reichs in gleichem Maße.

Sie bewirkt aber auch empfindliche Störungen in der Wirtschaft der Reparationsgläubiger. So klein die deutsche Ausfuhr noch immer ist — im Jahr 1920 nicht viel mehr als ein Viertel der Mengen des Jahres 1913 — so wird doch der deutsche Wettbewerb bei rückgängiger Konjunktur des Weltmarkts als peinliche Folge des deutschen Valutastandes empfunden. Kaum ist die erste von 132 Milliarden gezahlt, und schon werden Arbeitslosigkeit und andere Zeichen der Depression auf deutsches Valuta-Dumping zurückgeführt. Dies war von jedem Nationalökonomen im ersten Semester vorausgesehen; aber die Welt scheint darauf zu bestehen, daß sie nicht durch die Wissenschaft, sondern durch sich selbst ad absurdum geführt wird.

Es ist nicht zu erkennen, ob dieser Prozeß schon weit genug vorgeschritten ist, um eine Revision des Ultimatums möglich zu machen. Es kann aber unmöglich ohne Bedeutung sein, wenn eine Zeitung von der Haltung des „Temps“ ihre Landsleute auf die Notwendigkeit einer Stabilisierung des Markkurses hinweist, die Einleitung einer internationalen Kredittransaktion auf Basis der ersten Goldmilliarde und des Wertes der deutschen Kolonien anregt und die Keynes'sche These, daß Deutschland spätestens im nächsten Sommer seinen Reparationsverpflichtungen nicht nachkommen könne, für höchst beachtenswert erklärt.

Kommt es zu Besprechungen über diese Probleme, so kann Deutschland nur einen Standpunkt einnehmen, wenn es nicht gegen alle wirtschaftliche und politische Vernunft handeln will. Es wird jede Reparationszahlung als über die deutsche Leistungsfähigkeit hinausgehend bezeichnen müssen, die eine Verschlechterung der deutschen Valuta notwendig bewirken muß. Erkennt man diese Voraussetzung an (und es wäre Widersinn, sie nicht anerkennen zu wollen), so ergeben sich eindeutige Normen für das Maß der Reparationen. Die deutsche Tributfähigkeit ist dann erstens bestimmt durch den Wert der deutschen Ausfuhr und die deutschen Auslandsleistungen, die bei höchster Anspannung der Kräfte zu erzielen sind, abzüglich der Beträge, die wir für Einfuhr ausländischer Waren und Benutzung ausländischer Leistungen bei sparsamster Wirtschaft aufwenden müssen. Wir nennen diesen Betrag den valutarischen Saldo. Die deutsche Tributfähigkeit ist zum zweiten bestimmt durch die Beträge, die wir für unsere Naturallieferungen auf Reparationskonto gutgeschrieben erhalten. Kein gegnerischer Staatsmann hat je anderes gefordert. Keiner hätte je anderes fordern können, ohne in wirtschaftlichen Widersinn zu verfallen.

Anders steht es um einige Politiker und Publizisten unseres Landes. Sie berechnen die deutsche Tributfähigkeit mit Vorliebe nach Einkommenschätzungen, Produktionsstatistiken, Transportleistungen und Arbeitslosigkeitsziffern. Daß die Reparationen nicht in Mark, sondern in Dollar zu leisten sind, scheint ihnen noch nicht deutlich geworden zu sein. Wenn es sich aber herausstellt, daß ein valutarischer Saldo zugunsten Deutschlands nicht besteht und daß die Naturallieferungen die Reparationsraten nicht aufwiegen, so dringen sie darauf, daß Grundstücke und Unternehmungen, ganz oder teilweise, den Reparationsgläubigern ausgehändigt werden. Sie nennen das: Eingriff in die Substanz, und kommen sich höchst realpolitisch und nüchtern vor. In Wirklichkeit haben sie nichts anderes getan, als eine Notwendigkeit der innerdeutschen Steuertechnik und ein Desideratum der zwischenstaatlichen Wirtschaftspolitik mit einem Problem der Reparationsverpflichtung auf das gräßlichste zu vermengen.

Daß die Finanzen des Deutschen Reiches weder bei Fortgang der Inflation noch bei Beschränkung auf die gewohnten Steuerformen geordnet werden können, bedarf heute keines Beweises mehr. Jedermann gibt zu, daß der ordentliche Haushalt durch wirkliche Einnahmen des Reichs ins Gleichgewicht gesetzt werden muß. Niemand hat den Mut zu behaupten, daß auf den alten Wegen eine Verdopplung der Steuereingänge zu erreichen ist. Wenn die Entwicklung der Reichsfinanzen einigen Beurteilern gar nicht so übel erscheint, so ist nichts anderes die Ursache davon, als ihr Unvermögen zu sehen, daß die angeblich reichen Steuereingänge eine Wirkung der Inflation sind und zum Erreger neuer Inflationen werden.

Es wird auch von keinem Verständigen geleugnet werden, daß unser Steuersystem den Besitzer von Geld und Geldforderungen in Nachteil setzt gegen den Besitzer von Grundstücken, Häusern, Waren und Fabrikanlagen. Man wird diesen Nachteil aufheben müssen, oder der Glaube an die Gerechtigkeit der Lastenverteilung wird den letzten Stoß erhalten, der das Gebäude zum Einsturz bringt. Hiermit ist ein sehr schweres Problem gestellt, das man in der Öffentlichkeit „Erfassung der Goldwerte“ zu nennen liebt, obwohl ein Wert ausgedrückt in Gold weder gemeint ist noch „erfaßt“ werden kann. Ob man das Problem durch Beteiligung des Reichsfiskus an Industrie und Landwirtschaft, durch Bildung von Steuergemeinschaften oder auf irgendeine andere Weise lösen kann, steht heute nicht zur Erörterung. Was aber hat diese innerdeutsche Aufgabe und ihre Lösung mit dem valutarischen Problem der Reparationsverpflichtungen zu tun? Auch wenn wir unsere Steuereingänge verdreifachen, während die intervalutarischen Verhältnisse ungeändert bleiben, steigert sich unsere Fähigkeit zu Reparationen um keinen Deut.

Es steht ähnlich um die Überfremdungsfrage. Die Überfremdung ist nicht abzuwenden. Sie folgt aus dem niedrigen Stande der Mark, der das Ausland anregt, deutsche Unternehmungen und Grundstücke zu erwerben, sei es, um sie bei höherem Markstand mit Gewinn abzustoßen, sei es, weil sie als gute Kapitalanlage erscheinen, sei es, weil der Erwerber ein produktions- oder absatzpolitisches Interesse daran hat. Diese Auslandskäufe werden begünstigt durch die hohen Beträge von Markguthaben, die seit dem Kriegsende im Besitz des Auslandes sind. Gegen Tendenzen dieses Stärkegrades ist keine Absperrungspolitik auf die Dauer wirksam. Das Eindringen ausländischen Kapitals ist, auf Jahrzehnte hinaus, unser wirtschaftliches Schicksal. Wir werden den Strom nicht aufhalten können; im günstigsten Fall wird es uns möglich sein, auf seine Richtung einzuwirken und seine Stärke einzudämmen. Er ist nichts anderes als die Gegenströmung der Kapitalflucht aus dem Deutschen Reich und ihre intervalutarische Ausgleichung. — Aber wiederum: was hat dies Problem der ausländischen Markguthaben, die gebunden werden sollen, mit dem Problem der deutschen Dollarzahlungen zu tun, die noch zu bewirken sind?

Es mag unentschieden bleiben, ob Parteileidenschaft oder Begriffsunschärfe oder eine Verbindung beider für die heillose Verknäuelung dieser drei Tatsachenreihen, sowohl bei Befürwortern wie bei Gegnern des Eingriffs in die Substanz, der Erfassung der Goldwerte und der Überfremdung, verantwortlich ist. Entschließt man sich aber nicht zu reinlicher Sonderung der Probleme und hält man nicht mit der letzten Kraft des Todbedrohten an der These fest, daß die deutsche Tributfähigkeit ausschließlich bestimmt ist durch valutarische Überschüsse und Naturallieferungen — so entfernt man aus den schwachen Planken unserer Volkswirtschaft die letzten Nägel.

Kurt Singer

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