„Die Gefahr ist so hoch gestiegen, daß für den Augenblick alles Reden von Zukunftsgestaltung unterbrochen werden muß. Wir stehen am Lager eines todkranken Landes. Es handelt sich nicht um Zukunftspläne, sondern um die Katastrophe . . . Hunger, Not, Krankheit, Verwahrlosung heißt die Gefahr, und sie steht vor der Tür. Kein holländischer, schwedischer, dänischer Pump wird uns retten, und kein internationaler Kongreß der Geldleute. Es tagt in Berlin eine tönende Valutakommission, die alle Hausmittel aufzählt, anwendbare und unanwendbare. Das zentrale Problem hat sie nicht erfaßt: Wir verbrauchen mindestens das Anderthalbfache von dem, was wir erzeugen. . . . In einem andern Lande würden bei solcher Gefahr sich alle denkenden und verantwortlichen Menschen zusammentun, alle Parteifragen und Prinzipienstreite beiseite lassen und nach dem Rechten sehen. Bei uns bleibt nach Abzug der Interessenten, der Berufspolitiker, der gelehrten Theoretiker und Industriefeuilletonisten niemand übrig, der Kraft, Einsicht und Wollen hätte, in die rollenden Speichen zu greifen. Es kann geschehen, daß ein russischer Ansturm alles über den Haufen rennt. Das hängt nicht von uns ab. Es kann geschehen, daß unsere Gläubiger uns unter Sequester stellen. Es kann geschehen, daß eine bürgerlich-feudale Reaktion im Einverständnis mit der Entente die Diktatur übernimmt. Vom Volke aus wird nichts geschehen. Wir haben vom Kriege nichts gelernt. Wir haben keinen Willen und kein Urteil. Deutschland ist blind.“
Diese Worte sind im Februar 1920 niedergeschrieben, fünfviertel Jahre nach dem Zusammenbruch, ebenso lange vor dem Beginn der Reparationszahlungen; am Ende der ersten Phase der Markentwertung, unmittelbar vor dem ersten Sichtbarwerden gegenrevolutionärer Experimente. Es ist Walther Rathenau, der sie geschrieben hat. Einige Wochen später sind sie in seiner letzten Schrift „Was wird werden?“ veröffentlicht worden. Es bezeichnet die Strenge des schicksalhaften Zwangs, unter dem die deutsche Staatsführung steht, daß Rathenau selber während der ganzen Dauer seiner amtlichen und halbamtlichen Tätigkeit für das Gemeinwesen nicht einen einzigen Schritt hat tun dürfen, der aus dem verhängnisvollen Zirkel herausgeführt hätte. Er mag in seinen Verhandlungen mit den Westmächten und auf den internationalen Konferenzen, deren Charakter und Verlauf er in seinen besten Flugschriften lange vor ihrer Verwirklichung mit grausam klarer Linienführung vorgezeichnet hat, dies oder jenes erreicht, dies oder jenes abgewendet haben: an die zentralen Probleme der deutschen Staats- und Wirtschaftsführung hat er nicht rühren dürfen. Die furchtbar harten Urteile, die er zwischen Waffenstillstand und Ministerschaft über die Regierungsweise und die Denkungsart des nach-revolutionären Deutschland gefällt hat, trafen ihn selber mit ungeminderter Schärfe in seiner Amtsführung, während deren er doch der leitende Mann nicht nur unserer Außenpolitik gewesen ist. Auch er hat die Stacheldrähte der Fraktionspolitik an keiner Stelle durchschneiden können; auch er hat die mechanische Politik des „Zeit gewonnen ist alles gewonnen“ mitmachen müssen; und er hat als Minister, in Reih und Glied mit den von ihm Gehöhnten, die Einsichten verleugnen müssen, aus denen sich ihm als Schriftsteller die einzig nötigen Forderungen des Tages ergeben hatten. Wenn dieser Hiatus zwischen Rede und Tun zum Teil der besonderen Artung Rathenaus zugeschrieben werden muß, dessen Enthusiasmen nach dem Urteil eines ausgezeichneten Menschenkenners ebenso leicht aufflammten wie erloschen, so darf in diesem Schicksal doch auch ein allgemeiner Wesenszug dieser Zeit nicht verkannt werden, die alles durch Denken, Reden und Schreiben meistern zu können glaubte und nun erfahren muß, daß die hellsten Einsichten am Gestein des Verhängnisses zerschellen.
So ist es gekommen, daß unter der Führung Rathenaus selber der zweite der düsteren drei Wege beschritten worden ist, vor denen er zwei Jahre früher in bitterem Aufbegehren gewarnt hat. Die deutsche Regierung hat ihre Finanzgebarung unter die Aufsicht der Entente stellen müssen. Es ist zwar festgelegt worden, daß die Kontrolle, deren Einsetzung im Frühjahr 1922 zugestanden worden ist und deren Einzelheiten nunmehr in Vereinbarungen deutscher Delegierter mit den Mitgliedern des Garantieausschusses der Reparationskommission festgelegt worden sind, die Schranken der „Wahrung der Souveränität des Reichs, Aufrechterhaltung des ungestörten Ganges der Verwaltung und Schutz des Steuer- und Geschäftsgeheimnisses“ einhalten soll. Doch darf das nicht über das wahre Gesicht der neuen Lage täuschen. Die deutsche Finanzverwaltung bleibt formell selbständig. Aber sie wird wie ein betrügerischer Schuldner behandelt. Zwei Vertreter des Garantieausschusses werden beim Reichsfinanzministerium besonders akkreditiert, nicht etwa um Auskünfte zu erlangen, sondern um die Legalität der deutschen Verwaltung zu prüfen. Ihr Verkehr bleibt nicht auf die zuständigen Staatssekretäre beschränkt, sondern diese werden verpflichtet, „diese Delegierten und ihre Vertreter mit den Abteilungsleitern in Verbindung zu setzen, deren Tätigkeit ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von Nutzen sein kann“. Die Delegierten sind vom Stand der Einnahmen und Ausgaben des Reichs, von allen Ergänzungskrediten, gesetzgeberischen Entwürfen, Steuerveranschlagungen, Finanzverwaltungsbestimmungen und Ersparnisaktionen zu unterrichten. Unter den Maßnahmen, von denen ihnen Kenntnis gegeben werden muß, befinden sich nicht nur in Kraft gesetzte, sondern auch solche, „welche die Zentralverwaltung zu treffen beabsichtigt, um das Funktionieren der Steuergesetze und des Rechnungswesens sicherzustellen“. Insbesondere aber haben die Delegierten oder ihre Vertreter die Aufgabe
„a) sich davon zu vergewissern, daß ohne besondere Genehmigung der zuständigen Stelle keine Zahlung erfolgt ist, welche die im laufenden Haushalt vorgesehenen Kredite überschreitet,
„b) sich von dem jeweiligen Stande der Veranlagung, von der Richtigkeit der Verbuchung der rechnerischen Ergebnisse und von der Art der Aufstellung der Statistiken zu vergewissern,
„c) die Ursachen von Verzögerungen kennenzulernen, die bei der Veranlagung und Erhebung der Steuern festgestellt werden,
„d) sich Rechenschaft zu geben über die Tätigkeit, welche von dem Veranlagungsdienst bei Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsmaßnahmen ausgeübt und welche von den Steuerhebestellen bei Anwendung der gesetzlichen Verwaltungszwangsmaßnahmen entfaltet wird.“
Die Delegierten erhalten ferner das Recht, die Beamten des „beweglichen Nachprüfungsdienstes“, der der Zentralverwaltung angegliedert werden soll, auf ihren Inspektionsreisen zu begleiten und an Ort und Stelle Stichproben vorzunehmen (oder vornehmen zu lassen; der Text scheint hier nicht eindeutig); sie können mit Zustimmung des zuständigen Staatssekretärs Dienststellen bezeichnen, bei denen diese Stichproben stattfinden sollen.
Diese Maßnahmen bedeuten allerdings nicht die Ottomanisierung Deutschlands. Sie bedeuten viel Schlimmeres. Die Ottomanisierung, das heißt die Organisierung der Finanzverwaltung durch einen Gläubigerausschuß, ist eine technische Angelegenheit: sie pflegt in Ländern angewandt zu werden, die nicht imstande sind, eine zweckmäßige Verwaltung mit eigenen Kräften einzurichten und in Gang zu halten. Die Motive der Kontrollmaßnahmen des Garantieausschusses sind nicht technischer, sondern moralischer Natur: sie setzen voraus, daß dem Wort eines deutschen Ministers und überhaupt eines deutschen Beamten kein Vertrauen geschenkt werden darf und daß also von Zeit zu Zeit durch Stichproben festgestellt werden muß, ob sie nicht lügen.
Es ist für den, der nicht in die arcana rei publicae eingeweiht ist, schwer zu begreifen, welche Gründe die deutschen Delegierten und das Kabinett bestimmen konnten, eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen. War die Einrichtung des Kontrolldienstes nicht abzuwenden, so wäre es würdiger gewesen, sich das Unvermeidliche oktroyieren zu lassen, statt es zum Gegenstand eines Abkommens zu machen, dessen Grundlage die Behauptung der Reparationsgläubiger von der allgemeinen Unzuverlässigkeit der Deutschen ist. Sind Fälle nachgewiesen worden, in denen deutsche Beamte falsche oder irreführende Auskünfte gegeben oder sich der Erteilung richtiger Auskünfte in den Weg gestellt haben, so darf man erwarten, daß diese Beamten ihres Amtes enthoben werden und daß die Öffentlichkeit von dieser Maßregel erfährt. Ist dies nicht der Fall, und wir müssen dies annehmen, bis nicht das Gegenteil bewiesen ist, so können nur die bekannten „diplomatischen“ Motive angeführt werden, die immer dann aufzutreten scheinen, wenn ein sachlicher Grund schwer anzugeben ist. Wenn aber solche diplomatischen Gründe wirklich zwingend waren, so muß ihr Gewicht ganz ungeheuer gewesen sein: denn sie müssen die schwere Kränkung des deutschen Namens aufwiegen, die sich in den Kontrollrechten des Garantieausschusses ausspricht.
Sich nur uns ausspricht? Es scheint Stellen in Deutschland zu geben, wo anders darüber gedacht wird. Eine Zuschrift über den Bericht des Garantiekomitees „von unterrichteter Seite“, an leitender Stelle in der „Ind.- u. Hand.-Ztg.“ Nr. 157 vom 22. Juli abgedruckt, kommt nach einer Aufzählung der Kontrollbefugnisse des Ausschusses zu folgendem Ergebnis: „Man wird bei Würdigung dieses vorgesehenen Nachprüfungsapparates nicht ohne weiteres davon sprechen können, daß hier irgendwelche staatsrechtlich bedenklichen Erscheinungen vorliegen. Es handelt sich weder um eine über den gesetzgebenden deutschen Körperschaften stehende Institution, noch um eine ihnen koordinierte Instanz, sondern man wird diesen sogenannten Kontrollapparat lediglich als ein Instrument der Reparationskommission ansehen müssen, das dazu berufen ist, der Reparationskommission praktische Hilfe bei der Ausführung der ihr nur durch den Friedensvertrag auferlegten Verpflichtungen zu leisten, nämlich die deutsche Finanzwirtschaft auf ihre Leistungsfähigkeit hin zu prüfen.“
Wir können in dieser beschwichtigenden Sophistik nur den mißglückten Versuch sehen, das Unerträgliche aus der Welt zu disputieren – als ob eine Ohrfeige ihren kränkenden Charakter dadurch verlöre, daß man von ihr als einer „sogenannten Ohrfeige“ spricht; und daß man sich klar macht, sie sei nichts anderes als ein ziemlich häufiges physikalisches Ereignis oder eben die Äußerung eines heftigen Temperaments.
Es ist hier nicht die Rede davon, ob die Wirthsche Politik der „Erfüllung“, genauer: die Politik des experimentellen Beweises der Unverträglichkeit auch nur teilhafter Erfüllung mit den Lebensbedingungen der Weltwirtschaft, in ihrem Grundgedanken und in ihrer Verwirklichung richtig war: wir unterstellen sie hier als richtig, obwohl mit dem Berliner Korrespondenten des Londoner „Economist“ gefragt werden darf, ob die Reichsregierung nicht besser schon im November 1921 darauf bestanden hätte, das Experiment als mißglückt zu erklären. Es handelt sich auch nicht um die Frage, ob die Verhängung der Kontrolle im Rahmen der so geführten Politik abzuwenden war: wir unterstellen sie hier als unabwendbar, obwohl wir schon früher darauf hingewiesen haben, daß die Kontrollforderungen der Entente ihre fiktive Rechtsgrundlage nur durch das Ungeschick gefunden haben, das unser Begehren nach Anwendung des Artikels 234 des Versailler Vertrags, das heißt nach Bemessung unserer Schuld nach unserer Leistungsfähigkeit, in die durchaus heterogene privatrechtliche Form der Bitte um ein Moratorium, das heißt den Aufschub einer zahlenmäßig feststehenden Geldzahlung, zu verwandeln erlaubt hat. Wir reden heute nur davon, daß das jetzt Unvermeidliche mit der Würde getan und geduldet werde, die dem Namen Deutschlands und seiner großen Toten gemäß ist. Ein geschlagenes Volk muß vieles zu tragen bereit sein. Wenn es aber die Bürde sich dadurch zu erleichtern glaubt, daß es den Sinn für Kränkung und Erniedrigung verliert und alles „nicht so schlimm findet“, was ihm sein bißchen Brot, Vergnügen und Paragraphen läßt, so verdient es das Urteil, das im Ausland seit acht Jahren umläuft: die Deutschen seien ohne Ehre.
Hamburg, Ende Juli 1922.
Kurt Singer