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Gegen das Memorandum vom 7. Juni, das die Reichsregierung ihrer Reparationsnote vom 2. Mai nachgesandt hat, läßt sich kaum ein anderer Einwand von Bedeutung erheben, als das Datum des Schriftstücks. Der Inhalt fast durchweg ist verständig, die Formulierung fast durchweg eindeutig, die Sprache fast durchweg sachlich und klar. Die Wirkung eines solchen Angebots hätte ungeheuer sein müssen, wenn es vor der Besetzung des Ruhrgebiets gemacht worden wäre. Seine Grundgedanken sind so einfach und entsprechen so sehr der Natur der Sache, daß ein späteres Geschlecht kaum begreifen wird, warum es nicht schon im Frühjahr 1920, 1921 oder 1922 gemacht worden ist.

Die Reichsregierung kann sich nicht dazu verstehen, ihr Gesamtangebot von 20—30 Milliarden Goldmark (Gegenwartswert 1927 bzw. 1931) zu erhöhen; sie verzichtet aber auch darauf, dieses Angebot, wie wir es leider von ähnlichen Dokumenten her gewohnt waren, als letztes oder allerletztes hinzustellen. Sie gibt vernünftigerweise zu, daß über die Höhe der deutschen Leistungsfähigkeit Meinungsverschiedenheiten bestehen können, zumal unter den Verhältnissen dieser Jahre, die an Wirrheit der Wirtschaftsbeziehungen und Unbestimmbarkeit der Wirtschaftsgrößen mit keiner anderen Zeit vergleichbar sind. Die Reichsregierung wiederholt daher den Vorschlag, die Entscheidung dieser Frage, die keine Rechts-, sondern eine Tatsachenfrage ist, einer „unparteiischen internationalen Instanz“ zu überlassen. Diese Instanz soll nicht nur die Höhe, sondern auch die Art der Zahlungen festsetzen. Daß sie aus Sachverständigen bestehen soll, wird in dem Memorandum nicht gesagt. Dies wäre unbedenklich, wenn nicht in den westlichen Staaten die Tendenz vorherrschte, Schiedsgerichte mit ältlichen Herren zu besetzen, die in irgendeinem exotischen Land irgendwann das Amt irgendeines Ministers bekleidet haben, im übrigen aber wenig Qualifikationen aufzuweisen haben. Dies ist bereits bei Gelegenheit der Völkerbundsentscheidung über Oberschlesien von unparteiischer Seite bemerkt worden.

Ein zweiter Fortschritt ist in der Behandlung der Anleihefrage festzustellen. Die Reichsregierung rechnet nicht mehr mit der Möglichkeit, einen erheblichen Teil der Gesamtschuld durch Auslandsanleihen in absehbarer Zeit mobilisieren zu können. Es wäre interessant zu erfahren, in welchen Kreisen ein so abenteuerlicher Plan überhaupt entstehen konnte. Kein Nationalökonom von irgendwelcher Bedeutung kann ihn für möglich gehalten haben. Zur Erörterung stehen also fortan nur Jahreszahlungen. Ob kleinere Auslandsanleihen aufgenommen werden können, um während der vierjährigen Schonfrist, in der keine deutschen Zahlungen erfolgen, die Budgets der Reparationsgläubiger zu entlasten, bleibt eine offene Frage. Wir neigen dazu, sowohl die Möglichkeit, wie die Tunlichkeit auch solcher Anleihen für sehr gering zu halten. Je weniger Papier mit internationalen Schuldverschreibungen beschrieben oder bedruckt wird, desto besser für die Gesundheit der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Völkern. Überdies liegt die Ansammlung von Dollar- oder Pfundguthaben zugunsten Frankreichs wesentlich im Interesse der französischen Finanzoligarchie, nicht der Industrie und nicht des Arbeiters. Sollte die Aufbringung von 10—15 Milliarden Franken während der Schonfrist dringlich sein, so wäre die Auflegung einer von Frankreich und Deutschland garantierten Frankenanleihe in Frankreich vorzuziehen. Es ist für Deutschland besser, Franken zu schulden als Dollar und Pfund Sterling. Frankreich aber braucht Franken.

Der Schwerpunkt des deutschen Memorandums liegt in den Garantien, die für die Jahreszahlungen gestellt werden sollen. Man muß sich darüber klar sein, daß diese Garantien das Gefüge der deutschen Finanzwirtschaft und nicht nur dies von Grund auf ändern werden. Sie entziehen sehr wichtige Einnahmequellen auf mindestens eine Generation der freien Verfügung des Reichs. Sie schaffen Pfandrechte, die bei einem Versagen der deutschen Leistungsfähigkeit zu schweren Beeinträchtigungen der deutschen Staatshoheit führen können. Aber sie stellen nichts anderes dar als die, rebus sic stantibus, unabweisbare Folge des verlorenen Krieges und der politischen Konstellation der Nachkriegszeit. Sie sind immerhin besser als eine generelle Beherrschung der deutschen Finanzen durch die Reparationsgläubiger, wie sie in dem Januarplan Bonar Laws vorgesehen war.

Die Auswahl der Garantien ist geschickt erfolgt. Die deutschen Eisenbahnen und der gesamte deutsche Grundbesitz sollen bis zum Betrag von je 10 Milliarden „Goldmark“ verpfändet werden, die deutschen Zölle und Abgaben von Genußmitteln aller Art unbeschränkt. Das sind sehr große, sehr ergiebige Einnahmequellen, die bisher von der Reichsregierung nur unzureichend ausgeschöpft worden sind. Die innerpolitischen Widerstände, mit denen hier das Reich in der Vergangenheit zu rechnen hatte, werden bei einer Regelung der Reparationsprobleme überwunden werden können. Die Massen werden damit zu rechnen haben, daß in Zukunft der Verbrauch von Tabak, Bier, Wein, Spirituosen, Kaffee und Zucker in einem Maß belastet wird, daß auch dem jugendlichen Arbeiter der Unterschied zwischen Lebensnotwendigkeit und Luxus wieder deutlicher werden wird. Die Unternehmer werden für die festverzinslichen Schulden, die durch die Inflation zu einer Bagatelle geworden sind, einen Ersatz in der Reparationshypothek finden. Jeder aber wird die Folgen daraus zu ziehen haben, daß die Eisenbahnen in Deutschland nicht wie in der letzten Zeit Menschen und Güter unter den Selbstkosten der Transportleistung spazierenfahren und das Defizit durch Papiergeldemissionen decken können, die den Mittelstand ruinieren, die Lohnkämpfe verewigen und die Grundlage aller Kalkulation unterhöhlen.

Die Lasten, die sich aus diesen Garantien und ihren Auswirkungen im ganzen Bereich der Volkswirtschaft ergeben müssen, sind schwer, aber nicht notwendig erdrückend. Sie werden allerdings von jeder Unternehmung und von jedem Haushalt eine Anspannung aller Kräfte und eine Kunst des Wirtschaftens fordern, wie sie in keinem uns bekannten Land bisher zu finden war. Die zahlenmäßige Abschätzung der Wirkungen wird durch den Umstand erschwert, daß die Größenverhältnisse der deutschen Nachkriegs-Wirtschaft zu denen der Vorkriegszeit weder unmittelbar in Beziehung gesetzt, noch nach einem festen Schlüssel umgerechnet werden können. Es ist in keiner Weise zu ermitteln, in welchem Verhältnis sich die Realerträge der deutschen Unternehmungen infolge der verringerten Wirtschaftskraft des Ganzen vermindert haben. Es ist aber auch unmöglich, einen festen Wertmaßstab zu finden, auf den alle Schätzungen zu beziehen wären. Auch der Sinn der Angabe „Goldmark“ hat sich verändert. Definiert man den Begriff für unsere Zwecke eindeutig als den 4,2ten Teil des Dollar, so ist festzustellen, daß der Besitzer von 3 Dollar jetzt im Durchschnitt nur die Kaufkraft besitzt, die ihm vor dem Krieg der Besitz von 2 Dollar oder weniger verlieh. Überall, wo im Frieden eine Goldmark ausgegeben oder eingenommen wurde, wären also jetzt notwendig mindestens 1 ½ Dollar einzusetzen, um die gleiche wirtschaftliche Größe darzustellen. Das heißt: es müssen alle Angaben in Vorkriegs-Goldmark mit mindestens 1,5 multipliziert werden, um mit der Nachkriegs-Goldmark vergleichbar zu sein.

Unter diesen Vorbehalten seien hier die folgenden Zahlen angeführt: Die Reparationshypothek belastet die deutschen Eisenbahnen mit 10 Milliarden Kapitalwert und einer jährlichen Rente von 500 Mill. „Goldmark“. Vor dem Kriege wurde das Anlagekapital der Eisenbahnen mit 20 Milliarden M. angegeben, beim Übergang der einzelstaatlichen Bahnen an das Reich im Jahre 1920 mit 34,5 Milliarden. Der wirkliche Reinertrag der Bahnen vor dem Kriege war nicht zu ermitteln, da die Bahnen keine kaufmännische Buchführung unterhielten und Verstärkungen des Anlage- und Betriebskapitals vielfach aus laufenden Einnahmen bestritten. Der Reinertrag der preußischen Eisenbahnen, deren Kapitalwert bei dem Übergang der Bahnen auf das Reich mit etwa drei Viertel des Wertes aller Bahnen festgesetzt wurde, ist für die Jahre 1898/99 von Wiedenfeld mit je rund 250 Mill. M. berechnet worden. Hierbei sind aber vom Rohertrag, wie sich versteht, die Aufwendungen für die Verzinsung und Tilgung der Eisenbahnschulden abgezogen, die heute belanglos geworden sind. Im Jahr 1920 sind sie mit 34,6 Milliarden festgestellt worden. Rechnet man nur mit einem Schuldkapital von 20 Milliarden „Goldmark“ und einer Verzinsung und Tilgung von 4%, so wären die Bahnen vor 1914 mit 800 Mill. „Goldmark von 1913“ belastet gewesen (nach der erörterten Goldmark-Korrektur nicht unter 1200 Mill. „Goldmark von 1923“), denen jetzt nur 800 Mill. Reichsmark in Papierwährung an Lasten gegenüberstehen.

Die hypothekarische Belastung des deutschen Bodens durch Bodenkreditinstitute aller Art, Sparkassen und Versicherungsanstalten wurde 1912 auf 32 Milliarden M. geschätzt, so daß bei 4 prozentiger Verzinsung jährlich 1280 Mill. M. aufzuwenden waren (gleich 1,8 Milliarden „Goldmark von 1923“), während jetzt die Hypotheken zurückgezahlt oder in Inflationsmark zu verzinsen sind. Bei Feuerversicherungen, öffentlichen und privaten, waren 1911 versichert Werte im Gesamtbetrage von 210 Milliarden M. Man mag ferner erwägen, daß die jährliche Kapitalbildung in Deutschland vor dem Kriege auf 5—8 Mill. M. geschätzt wurde, die in „Sachwerten“ oder „Substanz“ gerechnet heute mit dem 1,5fachen an „Goldmark von 1923“ einzusetzen wären. Die Gesamtbelastung aus den vorgeschlagenen Garantien beträgt 1,2—1,8 Mill. „Goldmark von 1923“, da die Reichsregierung den Ertrag der Zölle und Abgaben an Genußmitteln auf 800 Mill. M. in 1913, 200 Mill. „Goldmark“ in den letzten Jahren angibt.

Diese Last wird nur zu tragen sein, wenn jeder die Zähne zusammenbeißt und mit allen seinen Kräften trägt, was ihm nach Recht und Billigkeit von der Last des Ganzen zu tragen zufällt. Bleibt die Staats- und Steuerethik auf dem Niveau der letzten Jahre; denkt jeder nur daran, einen möglichst großen Teil der Bürde dem Nebenmann aufzuladen; versucht also der einzelne, eine Revision des Versailler Vertrages zunächst für seine eigene Tasche durchzuführen, indem er den ihm zustehenden Anteil am Schicksal des Volkes auf würdigere Schultern überwälzt, sich selber aber von gefälligen Ministern und Zeitungen bescheinigen läßt, daß er damit nur volkswirtschaftliche Pflichten höheren Ranges erfüllt habe — so würde dieser letzte schwere Versuch besser nicht unternommen. Denn es kann dann nur unheilbare Zerklüftung des Ganzen und dauernde Wirrnis daraus folgen. Frage sich also jeder, welchen Weg er zu wählen gedenkt.

Aber noch eine zweite Vorbedingung wird im Bereich der Wirtschaft zu erfüllen sein. Das deutsche Memorandum spricht von Garantien und von Goldmark. Es liegt aber auf der Hand, daß die Einnahmequellen des Reiches Reichsmark liefern und (wenn wir von einem Teil der Zölle absehen) nichts als Reichsmark. Das große Problem der Umwandlung von Reichsmark in Devisen besteht also fort. Es besteht auch dann fort, wenn die Ablieferungspflicht für die Exportdevisen aufrecht erhalten bleibt. Der Zugriff des Staates erledigt das Problem für seinen eigenen Haushalt, schafft aber bei passiver Handelsbilanz noch immer keine Lösung des volkswirtschaftlichen Problems. Die meisten Sachverständigen neigen indessen dazu, einen jährlichen Auslandstribut von 1 Milliarde oder etwas mehr nicht für phantastisch zu halten. Die heute gebräuchlichsten Zahlen für die Aktiv- und Passivseite der Zahlungsbilanz sind in der Tat wenig verläßlich, zum Teil sehr unglaubwürdig. Wie sich Ein- und Ausfuhr bewegen werden, wenn die Schon- und Sanierungsfrist hinter uns liegt, kann von niemand auch nur geschätzt werden. Nur dies ist sicher, daß wir mit sehr geringen Reallöhnen, sehr geringen Unternehmergewinnen, sehr geringem Verbrauch, sehr geringer Kapitalbildung und sehr geringer Volksvermehrung (bei Strafe chronischer Unterernährung) zu rechnen haben. Daß unter dem Druck dieser Nöte ein Ausfuhrüberschuß von einer Goldmilliarde oder etwas mehr erzielt werden kann, ist nicht unwahrscheinlich. Unumgängliche Bedingung aber ist dafür eine von Beginn der Sanierungszeit an fest geordnete Währung. Wenn nicht gleichzeitig mit dem Abschluß des Konkordats über die Reparationen ein Abkommen der führenden Notenbanken über die Stabilisierung des Markkurses in Kraft tritt, so wird der beste Teil der Kraft, die bei der Sanierung aufgewandt wird, durch innere Reibungen aufgezehrt werden.

Von andern Voraussetzungen einer Lösung der Reparationsprobleme darf hier geschwiegen werden. Die Fragen des Rheinlands und des rheinisch-westfälischen Bezirks gehören heute dem Bereich des Nur-Politischen an. Ihre Beantwortung hängt in erster Linie von dem Maß europäischer Verantwortung ab, das die Regierung Großbritanniens zu übernehmen entschlossen ist.

K. S.

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