Vor einigen Monaten ist in Berlin ein Institut für Konjunkturforschung gegründet worden, unter der Leitung des Präsidenten des Statistischen Reichsamts und unter Beteiligung wichtiger Ämter und Interessen. Ein solches Institut kann sehr nützliche Arbeit leisten, wenn es seine erste und dringlichste Aufgabe darin sieht, die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis, Staat und Wirtschaft herbeizuführen, ohne die auf diesem Felde wenig Nützliches geleistet werden kann. Die Erforschung der kurzfristigen und langfristigen Perioden des Wirtschaftslebens befindet sich noch immer in den Anfängen. Sie wird auch in Zukunft den Universitäten obliegen müssen, die bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge allein die Gewähr für Unabhängigkeit des Forschens und für Strenge der Methodik bieten, wie denn auch in England und in den Vereinigten Staaten die entscheidenden Leistungen von den Universitäten ausgegangen sind. Die Forschung aber kann nur dann dem Praktiker nahrhafte, das heißt auf den Einzelfall anwendbare Ergebnisse liefern, wenn die Praxis ihr einen tieferen Einblick in die Eigenart der Einzelfälle gewährt als bisher. Ohne sehr viel bessere, sehr viel weiter erstreckte und sehr viel mehr ins einzelne gehende Daten über Erzeugung und Verbrauch, Umsätze und Vorräte, Beschäftigungsgrad und Organisation, Preise und Löhne der wichtigsten Wirtschaftszweige wird die Aufhellung der Wirtschaftslage über das Stadium vager Verallgemeinerungen und Vorwegnahmen nicht hinauskommen. Es darf erwartet werden, daß es dem ungewöhnlich tätigen Leiter des neuen Instituts gelingen wird, das Interesse der Praktiker für diese Notwendigkeiten und Zweckmäßigkeiten zu wecken. Es wäre aber auch geraten, einigen amtlichen und halbamtlichen Stellen gegenüber die gleiche Aufgabe der Aufklärung und Werbung zu übernehmen. Reichsbahn und Reichspost, Reichsfinanzministerium und Reichsbank, um nur von diesen zu reden, verfügen über einige der wichtigsten Konjunkturdaten, die der Öffentlichkeit zum Teil gar nicht, zum Teil verspätet, zum Teil in unzulänglicher Form zugänglich sind. Die Folgen sollen im folgenden an einem Beispiel dargelegt werden.
Der Wochenausweis der Reichsbank ist eine der wenigen zahlenmäßigen Quellen, die uns für die Aufhellung der Wirtschaftslage zur Verfügung stehen; dieser Ausweis ist aber in seiner vorliegenden Gestalt für diesen Zweck völlig unbrauchbar. Wir wünschen zu erfahren, wieviel Kredite die Reichsbank an die deutschen Unternehmungen gewährt hat. Wir erfahren es nicht, denn unter den Wechseln, die der Ausweis aufführt, befindet sich auch ein — weder in seiner Höhe noch in seinen Veränderungen bekannter — Teil der Auslandswechsel, der zu den valutarischen Reserven gehört und nach Gutdünken der Bank in Gold, in deckungsfähige Devisen oder in Sonstige Aktiven übergeführt werden kann. Aus dem letzten Jahresbericht der Reichsbank ergibt sich, daß von den Ende 1924 ausgewiesenen Wechseln und Schecks in Höhe von 2064 Mill. RM der Betrag von 170 Mill. RM auf Auslandswechsel und -schecks entfiel. Dies sind immerhin 8,4 %, und niemand kann bei dem heutigen Stand der Dinge sagen, ob an anderen Terminen der Prozentsatz nicht höher gewesen ist. In jedem Fall ist es heute ganz unmöglich, aus den wöchentlich ausgewiesenen Veränderungen des Wechselbestandes auf entsprechende Veränderungen der deutschen Kreditversorgung zu schließen, wie es in allen Zeitungen und Konjunkturbesprechungen zu geschehen pflegt. Es ist denkbar, daß in irgendeiner Woche die ganze ausgewiesene Veränderung auf die Bewegung der Auslandswechsel zurückzuführen ist. Solange dieser Zustand andauert, tut man gut daran, die „Kreditgewährung durch die Reichsbank“ überhaupt nicht zu berechnen. Der mögliche Fehler bei der Schätzung der Veränderungen beträgt 100 %.
Noch in einer anderen Beziehung ist der Reichsbankausweis für die Erforschung der Wirtschaftslage völlig wertlos. Er sagt nicht das Geringste über die Höhe der valutarischen Reserven, die zur Verteidigung der Währung eingesetzt werden können und deren Veränderungen den Stand der zwischenstaatlichen Zahlungsbeziehungen am besten erkennen lassen würden. Diese valutarischen Reserven bestehen in Gold, in Auslandswechseln und in Auslandsguthaben. Von diesen werden die Goldbestände offen ausgewiesen, die Auslandswechsel werden unter Wechseln überhaupt versteckt, und die Auslandsguthaben werden in dem Sammelposten „Sonstige Aktiven“ verborgen, zusammen mit mehreren höchst andersartigen Dingen. Nur ein Teil der Auslandsguthaben wird gesondert ausgewiesen.
Die Reichsbank stützt sich bei dieser Praxis auf eine sehr anfechtbare Deutung des Reichsbankgesetzes. Dieses schreibt wöchentliche Ausweisung der „deckungsfähigen Devisen“ vor; hierunter sind, wie der Zusammenhang lehrt, solche Auslandswechsel und Auslandsguthaben verstanden, die den Deckungsbedingungen des Gesetzes genügen: „Devisen und Banknoten, Wechsel mit einer Laufzeit von höchstens 14 Tagen, Schecks und täglich fällige Forderungen, die bei einer als zahlungsfähig bekannten Bank an einem ausländischen zentralen Finanzplatz in ausländischer Währung zahlbar sind“. Da aber die Gold- und Devisendeckung der Noten nach dem Gesetz zu drei Vierteln aus Gold bestehen muß, glaubt die Reichsbank jenen Paragraphen einschränkend interpretieren zu dürfen: sie weist jeweils nicht mehr als ein Drittel der Goldreserven an Devisen aus. Nur der Jahresbericht enthält für das Jahresende genaue Angaben, aus denen hervorgeht, daß unter den Sonstigen Aktiven Ende 1925 nicht weniger als 880 Mill. M Auslandsguthaben steckten. Diesen standen 108 Mill. RM Auslandsverpflichtungen (in den Sonstigen Passiven verborgen) gegenüber; ferner sind 234 Mill. M Dollarschatzanweisungen des Reiches zu berücksichtigen, die möglicherweise in Devisen von der Reichsbank einzulösen sind, von denen sich aber ein großer Teil in den Händen der Reichsbank befindet. Der Jahresbericht gibt 172 Mill. „Eigene Wertpapiere, darunter Dollarschatzanweisungen des Reiches“ an. Lassen wir diesen letzten, einstweilig undurchsichtigen Posten und Gegenposten außer Ansatz, so erhalten wir neben einer offenen valutarischen Reserve von 1012 Mill. RM eine unsichtbare von 772 Mill. RM.
Nicht zu entscheiden ist die Frage, ob und in welchem Maße auf diesen Posten Abschreibungen vorgenommen sind. Das Gesetz schreibt für die Deckungsfähigen Devisen Ausweisung zum Tageskurs in einer Goldvaluta vor. Ob die übrigen Auslandsguthaben nach den gleichen Grundsätzen eingesetzt sind, wissen wir nicht. Die Reichsbank gibt darüber keine Auskunft. Es ist also zu vermuten, daß die valutarischen Reserven höher sind als es auch der Jahresbericht erscheinen läßt.
Keine Zentralbank der Welt hat jemals ihren Goldbestand in ihren Ausweisen kleiner erscheinen lassen, als es dem wirklichen Stand der Dinge entspricht; das umgekehrte Verfahren war mitunter im Ausland zu beobachten. Der Grund liegt auf der Hand: es lag bisher im Interesse keiner Notenbank, ihre Position schwächer erscheinen zu lassen, als sie war. Die Reichsbank glaubt anders handeln zu müssen: sie versteckt ihre Währungsreserven. Es wird heute kein Zweifel mehr darüber bestehen, daß Auslandsguthaben und Auslandswechsel die gleiche Funktion zu erfüllen haben wie das Gold. Abfluß und Zufluß von Devisen sind nach den gleichen Gesichtspunkten zu beurteilen wie Abfluß und Zufluß des Währungsmetalls. So falsch es wäre, Goldabfluß verheimlichen zu wollen, weil es Beunruhigung erregen kann, und Goldzufluß zu verstecken, weil es die Unternehmer in falschen Hoffnungen bestärken könnte, so töricht ist das Verheimlichen von Devisenbewegungen. Das Reichsbankdirektorium ist anderer Ansicht. Die Daten der Devisenpolitik scheinen ihm zu den arcana imperii zu gehören, die der törichten Bevölkerung vorenthalten werden müssen, wenn sie regierbar bleiben soll: Geist des unaufgeklärten Despotismus auf dem modernsten Feld der Währungs- und Wirtschaftspolitik. Oder fürchtet man den verstärkten Druck der Unternehmer in der Richtung der Kreditausdehnung, weil die höhere Währungsreserve eine Erhöhung der Notenausgabe rechtfertige? Dann wäre die Sachlage ein ausgezeichnetes Argument gegen die Bindung der Geldmenge an die Höhe der Golddeckung. Sie hätte in unserm Fall dazu geführt, die wirkliche Stärke der deutschen Währung zu verschleiern, weil die Regeln richtiger Geldschöpfung vom Gesetzgeber zugunsten des mechanistischen Deckungsgedankens vernachlässigt worden sind.
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Es schien einen Augenblick, als ob die Reichsbank ihren publizitätsfeindlichen Standpunkt aufgegeben hätte. Im zweiten Septemberheft 1925 der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“, die vom Statistischen Reichsamt herausgegeben wird, erschien auf Seite 613, scheinbar versteckt in einem Monatsbericht über den deutschen Geldmarkt, eine Schätzung des monatlichen Zu- und Abflusses von Devisen bei den deutschen Notenbanken von September 1924 bis August 1925. Hier schien endlich alles dargeboten, was seit langem gefordert worden war, und das Ergebnis war überdies erstaunlich günstig: es ging aus der Zusammenstellung hervor, daß die deutsche Wirtschaft im ersten Jahr des Dawes-Planes trotz eines Einfuhrüberschusses von rund 4300 Mill. RM den Devisenzuwachs aus der Dawes-Anleihe fast ungeschmälert festgehalten haben soll. Den 800 Mill. RM der internationalen Anleihe stand (infolge der privaten Auslandskredite und der Rückwanderung geflüchteter Kapitalien) nur ein Devisenbedarf der Unternehmungen in Höhe von 21,2 Mill. RM gegenüber, so daß sich ein Zuwachs von 778,8 Mill. RM ergab.
Diese Zahlen waren zwar als Schätzungen bezeichnet worden, aber es wurden keine ernstlichen Vorbehalte hinsichtlich etwaiger Fehlerquellen gemacht, und der Text des Artikels rechnet mit ihnen wie mit völlig zuverlässigen Zahlen. Es lag also nahe, anzunehmen, daß die Zahlen von der Reichsbank stammten und daß sie diese allerdings sehr unauffällige Form der Veröffentlichung gewählt habe, um den Sachkenner zu belehren, ohne das Publikum aufzuregen.
Es hat sich unterdessen herausgestellt, daß diese Annahme falsch ist. Die Zahlen stammen nicht von der Reichsbank, sondern beruhen auf Berechnungen des Statistischen Reichsamts, über deren Methode Dr. Herrmann, Referent an diesem Amt, zwar nicht in dem amtlichen Organ seiner Dienststelle, wo diese Aufklärung wohl zu erwarten gewesen wäre, wohl aber im Organ des Industrie- und Handelstags („Deutsche Wirtschafts-Zeitung“ vom 20. Oktober 1925) berichtet hat. Wenn diese Darlegungen richtig sind, und wir haben keinen Grund, daran zu zweifeln, so stellen diese „Schätzungen“ allerdings das Wunderlichste vor, das in der währungsstatistischen Literatur der letzten Jahre zu finden ist. Da auch die breitere Öffentlichkeit ein Interesse daran hat, zu erfahren, wie jene überraschenden Zahlen zustande gekommen sind, ist es geboten, die Methode des Amts eingehender darzulegen.
„Es wird davon ausgegangen, heißt es in jenem Aufsatz, daß zur Deckung des Zahlungsmittelbedarfs der Wirtschaft nur drei Quellen zur Verfügung stehen: staatliche Geldausgabe, Devisenzufluß und schließlich — wenn die beiden erstgenannten Quellen nicht mehr zur Verfügung stehen (warum erst dann? K. S.) — die Kreditbeanspruchung der Notenbanken. Der Geldumlauf ist in seiner Höhe nur die Summe der aus den drei Quellen in Verkehr gebrachten Zahlungsmittel. Da die staatliche Geldausgabe und die Kreditbeanspruchung einerseits, der Geldumlauf andererseits zahlenmäßig feststehen, so ergibt sich der Devisenzufluß bzw. die Devisenbilanz, als Differenz zwischen Geldumlauf und der Summe von staatlicher Geldausgabe und Kreditbeanspruchung.“
Unter Geldumlauf wird in dieser Berechnung verstanden die Summe von Reichsbanknoten, Privatbanknoten, Rentenbankscheinen und Münzen. Als „staatliche Geldausgabe“ gilt der Umlauf von Münzen und der Teil des Papiergeldumlaufs, der durch den Rentenbankkredit an das Reich und durch die „Schuld des Reichs an die Reichsbank“ in Verkehr gebracht ist. Die private Kreditbeanspruchung stellt die Differenz dar zwischen der Kapitalanlage aller deutschen Notenbanken an Wechsel- und Lombardkrediten einerseits, den Depositen dieser Banken andererseits. Es ist anzumerken, daß hier als Notenbank auch die Rentenbank mit ihren landwirtschaftlichen Wechseln eingerechnet ist.
Wenn der Wert einer Subtraktion dadurch erhöht wird, daß man zu dem Minuenden und dem Subtrahenden die gleiche Summe hinzufügt, so ist der Wert der vorliegenden Subtraktion in der Tat beträchtlich. Devisen werden weder von dem Reichsfinanzministerium noch von der Rentenbank zum Anlaß der Geldschöpfung gemacht. Es würde also durchaus genügen, die Reichsbank und die vier Privatnotenbanken in Betracht zu ziehen. Dem Statistischen Reichsamt scheint dieser Weg zu einfach zu sein: es addiert also auf beiden Seiten den Münzumlauf und den Betrag an Rentenmark, der als Darlehn an das Reich und als Gegenwert der von der Rentenbank zurückgekauften landwirtschaftlichen Wechsel in den Verkehr gekommen ist. Hierdurch entsteht, zweifellos ungewollt, eine mystifizierende Wirkung.
Diese Wirkung wird dadurch erhöht, daß das Amt von dem Subtrahenden einen Betrag abzieht, der verständigerweise dem Minuenden zuzuzählen wäre: denn die Giroguthaben bei den Notenbanken stellen nicht Einschränkungen der Kreditansprüche von Staat und Wirtschaft, sondern girale Zahlungsmittel, Geldschöpfung der Reichsbank und der Privatnotenbanken dar. Nimmt man diese Korrekturen vor, so wird die eigentliche Methode des Amts in großer Klarheit sichtbar: es beachtet die Veränderungen der Geldschöpfung durch die Notenbanken und zieht davon die Veränderungen der von ihnen an Reich und Private gewährten Kredite ab; die Differenz wird als Veränderung der Devisenbestände gedeutet. Diese Deutung beruht auf zwei Annahmen, die nicht gut anders als laienhaft bezeichnet werden können. Veränderungen der Differenz zwischen Geldschöpfung und Kreditgewährung brauchen nicht auf Veränderungen des Devisenbestandes zu beruhen, da im Bankausweis unter den Aktiven außer Gold und Devisen, Wechsel und Lombardforderungen, auch Scheidemünzen, Noten anderer Banken, Effekten und Sonstige Aktiven (unter denen sehr wichtige Nicht-Devisenposten enthalten sind, zum Beispiel das Postscheckguthaben), unter den Passiven aber außer Noten und Giroguthaben Reserven und Sonstige Passiven zu finden sind. Auf der anderen Seite könnten sich die Devisen der Notenbanken vermehren, ohne daß die vom Statistischen Reichsamt allein verwerteten Posten irgendeine Veränderung erfahren haben. Ein Devisenzufluß kann unter anderem durch Verringerung der Bestände an Scheidemünzen, Noten anderer Banken, Effekten, Postscheckguthaben oder durch Bildung stiller Reserven ausgeglichen werden. Es scheint auch dem Amt entgangen zu sein, daß die Forderung an das Reich, die bei der Berechnung der „staatlichen Geldausgabe“ in voller Höhe mit 226,5 Mill. RM erscheint, von der Reichsbank, laut Jahresbericht für 1924, entsprechend einem errechneten Gegenwartswert, mit 143,7 Mill. RM (unter „Sonstige Aktiven“) eingesetzt worden ist; die Differenz dieser Zahlen stellt eine nicht unbeträchtliche Fehlerquelle der amtlichen Rechnung dar. Ein anderer Fehler ergibt sich aus der Tatsache, daß ein Teil der Devisen unter Wechsel verbucht ist.
Diese Fehlerquelle hätte von dem Statistischen Reichsamt mindestens genannt werden müssen. Sie reicht hin, um mögliche Schwankungen von einigen Mill. RM, vielleicht von einigen Dutzend Mill. RM, zu erklären, ohne daß irgendein anderer Posten sich verändert hat. Veränderungen der gleichen Größenordnung können durch Veränderungen der Bestände an Scheidemünzen, Noten anderer Banken und Effekten verursacht sein. Es geht daraus hervor, daß die Schätzung des Amts in Fällen, wo sie einige Mill. RM, vielleicht einige Dutzend Mill. RM nicht überschreitet, ganz irreführend ist.
Sie ist aber auch wertlos, wo sie zu Zahlen höherer Größenordnung gelangt. Monatlichen Schwankungen von beträchtlicher Größe werden in der Regel Veränderungen der Sonstigen Aktiven und Sonstigen Passiven entsprechen, und es liefe das Verfahren des Reichsamts danach ersichtlich auf den üblichen Behelf der Tagespresse hinaus: die versteckten Devisen durch Subtraktion dieser Posten zu „errechnen“, verbrämt mit einigen scheinwissenschaftlichen Besätzen, aber ohne die notwendigen, wenn auch groben Korrekturen, die die sorgfältigeren Publizisten vorzunehmen pflegen. Resultate, die auf diesem Wege erzielt werden, sind infolge der ungleichartigen und undurchsichtigen Zusammensetzung jener Sammelposten überaus zweifelhaft. Wenn das Ergebnis jener Rechnung mit der Wirklichkeit übereinstimmen sollte, worüber sich zu äußern die Reichsbank nicht bereit ist, so würde ein solches Ereignis auf einem bloßen Zufall beruhen, der unwahrscheinlich genug ist.
Wir glaubten eine Veröffentlichung von Zahlen vor uns zu haben, die bisher geheim gehalten wurden; wir finden die Arbeit eines Anfängers, unhaltbar in der Methode selbst, unzureichend in ihrer Durchführung, aber bekleidet mit der Autorität des Statistischen Reichsamts. Es wird gewährleisten müssen, daß solche Fälle sich nicht wiederholen. Wenn das Amt sich nicht der Gefahr aussetzen will, daß man seine Zahlen beiseite schiebt, nicht obwohl, sondern weil sie von diesem Amt stammen, so wird es sich rechtzeitig über die Entstehungsweise dieser Zahlen weit eingehender verbreiten müssen als bisher. Dagegen werden wir gern auf die volkswirtschaftlichen Erläuterungen seiner Zahlen verzichten, an denen die Zeitschrift des Amts sehr reich ist und die vielfach mehr von den Ansprüchen als von der Kompetenz seiner Referenten zeugen. Von einem Statistischen Amt werden Zahlen und Daten erwartet, in viel größerer Fülle, als sie das deutsche Amt heute darbietet, nicht nationalökonomische Deutungen und Konstruktionen. Mehr wäre weniger.
Deutsch-spanischer Handelskrieg und deutscher Weinbau
Die Entwicklung der deutsch-spanischen Handelsbeziehungen ist ein ernstes Zeichen für den Zustand der deutschen Handelspolitik. Es wurde zunächst ein Handelsvertrag abgeschlossen, bei dem die Zugeständnisse sehr ungleich verteilt waren. Da dieser Vertrag aber der erste von Deutschland im Zustand handelspolitischer Bewegungsfreiheit abgeschlossene war, so mußte er geradezu wie eine Proklamation wirken, daß Deutschland bereit sei, ohne Rücksicht auf Gegenleistungen weitgehende Konzessionen zu gewähren. Die darauf in Verhandlungen tretenden Staaten konnten sich erstaunt zeigen, daß Deutschland bei ihnen, im Gegensatz zu der Spanien gezeigten Großzügigkeit, am Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung festhielt. Spanien bekam dann auch die plötzlich erwachte Energie der deutschen Handelspolitik zu spüren, als kurz nach der endlich erfolgten Ratifikation sein Vertrag wieder gekündigt wurde. Der Zweck der Kündigung war, die spanische Ernte dieses Jahres nicht mehr zu den Vertragszollsätzen nach Deutschland hineinzulassen. Als dann aber der deutsch-italienische Handelsvertrag eine Unterbringung der italienischen Südfruchternte zu den niedrigen deutsch-spanischen Vertragssätzen ermöglichte, mußte dies Spanien als eine offene Diskriminierung empfinden. Spanien verbot am 6. November durch königliche Verordnung die Einfuhr deutscher Waren in die Häfen Ceuta und Melilla und belegte die deutsche Einfuhr nach der Halbinsel und den Balearen mit einem 80 % igen Zollzuschlag auf den Maximaltarif. Es ist charakteristisch, daß die zuständigen deutschen Stellen von diesem spanischen Vorgehen „völlig überrascht“ wurden. Entsprechende Gegenmaßregeln werden wohl ergriffen werden und ein Zollkrieg erscheint unvermeidlich.
Wenn wir von den Fehlern der spanischen, auf Marokko konzentrierten und die schwache Position des Verhandlungsgegners mit den Regeln der Routine ausnutzenden Politik absehen, und nur die deutschen Fehler betrachten, so ist eine Linie der deutschen Handelspolitik Spanien gegenüber überhaupt nicht vorhanden. Die Abhängigkeit von Einflüssen, die eigentlich hier nichts zu suchen haben sollten, ist so ausgesprochen, daß der Mangel an hinreichendem völkerpsychologischen Verständnis und an einem handelspolitischen Programm gar nicht in Betracht kommt. Der große Einfluß der Interessenten auf den Verlauf der deutsch-spanischen Auseinandersetzungen ist eigentlich auf den ersten Blick gänzlich unverständlich, denn für die Annahme des deutsch-spanischen Handelsvertrages waren die wichtigsten Gruppen, die Industrie, die Verbraucherschaft, die Presse usw., wenn auch nicht gerade begeistert wegen verschiedener Mängel und Schönheitsfehler des Vertrages. Dagegen war nur die kleine Gruppe des deutschen Weinbaus, die allerdings unterstützt wurde von der gesamten Landwirtschaft. Wie war es nun möglich, daß gegen die Hauptinteressen der deutschen Volkswirtschaft, die doch unbestreitbar überwiegend industriell ist, sowie gegen die von Regierung und allen handelspolitischen Sachverständigen für richtig befundene politische Linie, das Interesse dieser kleinen Gruppe an der sofortigen Kündigung des Vertrages sich durchsetzte? Doch nur, weil infolge der „Gemeinsamkeit der schutzzöllnerischen Interessen“ das agrarische Interesse eine viel stärkere Rolle in der deutschen Handelspolitik spielt, als ihm seiner Bedeutung nach zukommt. Es war außerdem in diesem Fall nicht einmal für die Landwirtschaft ein lebenswichtiges Interesse vorhanden, sondern eher das Interesse an einer Machtprobe.
Da der deutsch-spanische Handelsvertrag vom 1. August 1924 bis 16. Oktober 1925 in Kraft war, läßt sich auf Grund seiner Wirkungen auf den Handelsverkehr zahlenmäßig nachweisen, daß für die deutsche Volkswirtschaft das Interesse an der Fertigwarenausfuhr nach Spanien vorherrschend ist, wenn auch Spanien am deutschen Gesamtaußenhandel nur mit etwa 1—2 % teilnimmt und nur wegen der besonderen deutschen innerpolitischen Konstellation so in den Mittelpunkt der Handelspolitik rückt. Die deutsche Ausfuhr nach Spanien ist zu 85 % eine Ausfuhr industrieller Fertigwaren, die deutsche Einfuhr aus Spanien zu 47 % eine solche von Wein und Südfrüchten. Die deutsche Fertigwarenausfuhr ist unter der Wirkung des Vertrages auf mehr als das Doppelte gestiegen und hat sogar die Höhe von 1913 erreicht. Die deutsche Wein- und Südfruchteinfuhr aus Spanien ist unter der Wirkung des Vertrages nur um etwa 70 % gestiegen, hat aber beinahe die doppelte Höhe der Vorkriegszeit erreicht.
Im einzelnen ergibt sich folgendes Bild (in Mill. RM):
Tabelle 1
Deutsch-spanischer Außenhandel (in Mill. RM)
|
Weineinfuhr |
Ausfuhr von halbfertigen u. |
||
|---|---|---|---|
| im Jahre 1913 | 15,5 | im Jahre 1913 | 137,0 |
| " " 1924 | 10,6 | " " 1924 | 86,8 |
| " 1. Halbjahr 1924 | 8,04 | " 1. Halbjahr 1924 | 35,6 |
| " 1. " 1925 | 11,3 | " 1. " 1925 | 74,6 |