Ein Service der

Artikel als PDF herunterladen

Der Bericht der Pariser Sachverständigen-Konferenz beansprucht in seinem Schlußabsatz für das vorgeschlagene Abkommen das Attribut des Schöpferischen. Werde von allen Beteiligten in den „schöpferischen Wert dieses Übereinkommens“ Vertrauen gesetzt, so könne „vernünftigerweise kein Zweifel daran bestehen, daß die Vereinbarung voll erfüllt werden kann, und daß die beteiligten Länder einen höheren Stand wirtschaftlicher Stabilität und gegenseitigen Verständnisses erreichen werden als je zuvor“. Dies sind sehr hohe Überzeugungen, mit einer im modernen, immer mehr zum Vieldeutigen, Nicht-Festlegenden, Vorbehaltgeschützten neigenden Sprachgebrauch der Öffentlichkeit ganz ungewöhnlich kräftigen Bestimmtheit ausgedrückt. Sie zeigen zugleich, daß die Sachverständigen ihre Arbeit nicht als ein mühevolles Kompromiß auffassen, und daß sie auch nicht die in einigen Quartieren der zuständigen Fachwissenschaft vertretene Meinung teilen, das Transfer-Problem löse sich automatisch durch Erhöhung des deutschen Zinssatzes bis zu der Höhe, die entweder einen entsprechenden Ausfuhrüberschuß oder eine hinreichende Kapitaleinfuhr erzwingt. Der Ausdruck „schöpferisch“ stellt zweifellos nicht einen emphatischen Ausdruck für den Glauben an die eigene Leistung der Konferenz dar, sondern ist als sachliche Charakterisierung gemeint. Man darf in ihm also ein Zeichen dafür sehen, daß die Sachverständigen das Reparationsproblem nur dann für sicher lösbar halten, wenn in die heutige Weltwirtschaft neue dynamische Faktoren eingeführt werden, die den Bereich der wirtschaftlichen Gegebenheiten in entscheidender Weise zu ändern imstande sind. Nachdem in einem früheren Aufsatz[1] untersucht worden ist, welche wirtschaftlichen, gesellschaftlich-geistigen und staatlichen Folgerungen sich für Deutschland aus der Annahme des Young-Plans in jedem Falle ergeben, mit vervielfachter Wucht aber in dem ungünstigsten Fall, den der zur Entscheidung Aufgerufene zuerst zu bedenken hat, wenn er sich nicht durch einen idyllischen Glauben an gute Feen über die Schwere seiner Entscheidung hinwegtäuschen lassen will – ist es jetzt an der Zeit, jene dynamischen Möglichkeiten zu erörtern, deren Verwirklichung die herkuleische Anstrengung Deutschlands mildern kann, in keinem Falle aber unnötig macht.

Der Bericht führt zwei solcher neuer Faktoren in das Spiel der Reparationszahlungen ein: die Verkoppelung der deutschen Zahlungen mit den interalliierten Schulden und die Schaffung einer internationalen Kreditbank weitester Zuständigkeit. Über den ersten Punkt ist an dieser Stelle wenig zu sagen, da in Europa seit dem Erscheinen des ersten Keynes’schen Buches über die wirtschaftlichen Wirkungen des Versailler Friedens darüber Einverständnis besteht, daß das Fortbestehen der interalliierten Schulden an die Vereinigten Staaten das wesentlichste Hindernis einer verständigen Regelung der Reparationsverpflichtungen gebildet hat. Indem die Sachverständigen, eingeschlossen die Amerikaner Young, Morgan, Lamont und Perkins, empfehlen, daß eine Verkürzung der amerikanischen Forderungen Deutschland während der ersten 37 Jahre zu zwei Dritteln, während der restlichen 22 Jahre in ganzer Höhe zugute kommen soll, entkräften sie das zwar nicht in öffentlichen Erklärungen, aber in politischen Erörterungen immer wieder von amerikanischer Seite vorgebrachte Argument, man brauche die amerikanischen Forderungen als ein Mittel, die europäischen Schuldnerstaaten zur Führung einer friedlichen Politik und zu größerer Abrüstungsgeneigtheit zu veranlassen. Das Argument, das dem europäischen Betrachter nicht viel mehr darzustellen scheint als die diplomatische Fassade der amerikanischen Abneigung, einem zahlungskräftigen Schuldner Schulden zu erlassen, gemäß der auch sonst fühlbaren Neigung dieses mächtigen Koloniallandes, hochpolitische Verhältnisse unter privatrechtlichen Kategorien zu beurteilen, war durch den Gang der Dinge bereits ad absurdum geführt worden, denn es hatte sich herausgestellt, daß man nicht mit Hilfe eines Hebelsystems kriegerische Neigungen unter Druck halten kann, das gleichzeitig durch seine Wirkung an anderer Stelle die sachlichen Spannungen der europäischen Staaten verstärken hilft. Wenn jetzt die Schuldner der Vereinigten Staaten erklären, daß sie den amerikanischen Nachlaß nur zum geringsten Teil für sich beanspruchen, nehmen sie dem amerikanischen Argument auch formal jede Beweiskraft.

Man darf sich aber nicht darüber täuschen, daß auch in dem günstigsten Fall einer völligen Streichung der interalliierten Schulden während der ersten 37 Jahre nur eine Verminderung der deutschen Verpflichtungen um rund ein Drittel eintreten kann. Denn die für die Deckung der Kriegsschuldzahlungen bestimmten Annuitätenbeträge belaufen sich jetzt nur auf 965,1 Mill. RM und steigen (im 37. Jahr) nur auf 1573 Mill. RM. Von den Gesamtannuitäten Deutschlands, die sich in diesem Zeitraum von 1707,9 Mill. auf 2428,8 Mill. RM erhöhen, werden also im günstigsten Falle nur 650 bis 1000 Mill. RM erlassen, so daß die Belastung von rund einer auf rund 1,4 Milliarden RM wachsen würde. Auch dies sind Summen, die den in den nächsten Jahren zu erhoffenden Überschuß der deutschen Leistungs- und Zinsbilanz beträchtlich übersteigen. Da nach Ablauf der ersten 37 Jahre jede amerikanische Ermäßigung in ganzer Höhe Deutschland zugute kommen soll, würden in dem günstigsten Falle deutsche Zahlungen nur in jener ersten Periode zu leisten sein.

Ob es aber zu einer totalen oder partiellen Streichung der amerikanischen Forderungen an die früheren Kriegspartner kommt, ist von uns nicht vorauszusagen, denn die Entscheidung schläft in den für unsere Begriffe unergründbaren Tiefen der amerikanischen Volksseele und ihrer finanz-oligarchischen Exponenten. Daß Befestigung und Entfaltung der weltwirtschaftlichen Beziehungen durch einen solchen Federstrich quer durch eine problematische Schuldenpolitik stärker gewinnen würden als durch irgendeinen anderen erdenklichen Akt von gleicher Einfachheit und Billigkeit, bedarf für europäische Ohren keines Beweises mehr. Zum Ruhme der Professoren der Columbia- und Princetown-Universitäten muß angemerkt werden, daß wenigstens sie, entgegen der „öffentlichen Meinung“ ihres Landes, diesen Schritt schon in den Jahren 1926 und 1927 mit Geist und Männlichkeit gefordert haben.

Wenn die Verkoppelung der Reparationsverpflichtungen mit den Resten der interalliierten Kriegsverschuldung die Handhabe für eine mögliche Herabsetzung der deutschen Verpflichtungen eröffnet, schafft die Gründung einer Bank für internationale Zahlungen (Bank for International Settlement) einen Apparat für eine mögliche Erweiterung der deutschen Tributfähigkeit, einerseits durch Überbrückung von Transferstockungen mit Hilfe kurz- oder langfristiger Kreditgewährung, andererseits durch Erweiterung des Welthandelsvolumens in Folge der Finanzierung von sonst unausführbaren Projekten. Sie soll zugleich der Stabilisierung der Wirtschafts- und Währungsverhältnisse mit Hilfe einer engeren Kooperation der Notenbanken dienen, die weit über die auf der Genueser Konferenz von 1922 gefaßten Beschlüsse hinausgeht: sie birgt den Keim einer weltwirtschaftlichen Währungspolitik in sich, ausgeübt von einem Institut, das in vorläufig vagen Umrissen die Gestalt einer Zentralbank der Zentralbanken vorzeichnet.

Es ist einer der interessantesten Züge der Pariser Beratungen, daß sie nach Erörterung der gegenwärtigen deutschen Wirtschaftslage die Maxime aufstellten, daß einer Untersuchung der Deutschland aufzuerlegenden Summen eine Untersuchung der Organisation und der Art und Weise ihrer Zahlung vorangehen müsse: die Gestaltungsprobleme haben auch hier den Vorrang vor den Rechnungsproblemen, denn jene bestimmen die Bedingungen, unter denen das Zahlenspiel sich überhaupt erst auswirken kann. In diesem Stadium standen für die Sachverständigen drei Dinge fest. Erstens, daß die Reparationszahlungen aus einer politischen Streitfrage in ein wirtschaftliches Problem verwandelt werden sollten: daraus ergab sich die Notwendigkeit, die Arbeiten der Reparationskommission und der Dawes-Agenten und -Kontrolleure durch eine auf geschäftliche Weise, aber nach gemeinwirtschaftlichen Prinzipien verfahrende Stelle zu ersetzen. Diese Stelle mußte fähig sein, die von Deutschland zu leistenden Zahlungen entgegenzunehmen und an die Empfangsberechtigten weiterzuleiten. Sie mußte imstande sein, die Auszahlung der Markbeträge an die Lieferanten der Sachlieferungen zu bewirken und die Mobilisierung von Teilbeträgen der Reparationsschuld in die Wege zu leiten und zu fördern. Sie müßte endlich einen unpolitischen Untersuchungsmodus bereitstellen können für den Fall, daß Deutschland entweder in vorübergehende Transfer-Schwierigkeiten gerät oder eine dauernde Bedrohung seiner wirtschaftlichen Stabilität durch die Andauer der Zahlungen für gegeben erachtet. Nichts lag näher, als alle diese Funktionen einem bankähnlichen Unternehmen mit gemeinnützigen Funktionen zu übertragen.

Es stand zweitens für die Sachverständigen fest, daß die geforderten Zahlungen mit einiger Wahrscheinlichkeit nur in dem Fall einer Erweiterung des Welthandels geleistet werden könnten. Ein verschärftes deutsches Ringen um die vorhandenen Absatzmöglichkeiten liegt nicht im Interesse der Gläubigerländer. Diese These ist nicht nur von den politisch und wirtschaftlich sachverständigsten der deutschen Beurteiler seit je vertreten worden; sie hatte auch einen sehr gewichtigen Anwalt in der Person Sir Josiah Stamp’s, der seit Jahren den Gedanken einer weitausgreifenden weltwirtschaftlichen Investitionspolitik mit Hilfe deutscher Sachlieferungen verfochten hatte. Vielleicht ist hier der eigentliche Kristallisationspunkt für den Gedanken einer neuen internationalen Bank zu suchen. Nachdem einmal erkannt war, daß auch die administrativen Funktionen der Reparationsregelung die Schaffung einer solchen Institution nahelegten, mußten beide Gedanken sich gegenseitig stärken. Aus dem zweiten Gesichtspunkt folgte, daß die Bank instand gesetzt werden mußte, alle normalen Bankgeschäfte (mit Ausnahme der Gründung von Aktiengesellschaften und der Emission und des Kaufs und Verkaufs von Aktien) zu betreiben. Sie mußte Kredite erteilen, Depositen annehmen und Obligationen ausgeben können, um alle Möglichkeiten der Finanzierung solcher Geschäfte auszuschöpfen, bei denen die bisherigen Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung und Kreditgewährung aus irgendeinem Grunde nicht ausreichen. Die Ausnutzung dieser weltwirtschaftlichen Möglichkeiten muß nach der Meinung der Sachverständigen direkt oder mittelbar Deutschlands Aufgabe erleichtern. Es eröffnet sich damit der Weg zur Aufstellung von Sonderprogrammen für Sachlieferungen während der ganzen Tributperiode und im ganzen Raum der Weltwirtschaft.

Drittens aber mußten die Sachverständigen mit der Notwendigkeit rechnen, die Herabsetzung der deutschen Leistungen gegenüber früher genannten Zahlen oder gehegten Hoffnungen durch eine sehr weitgehende Sicherung der reduzierten Beträge auszugleichen. Hieraus ergab sich eine dritte Funktion der Bank in natürlicher Folge aus den bisher erörterten Funktionsbereichen. Da auch im günstigsten Fall vorübergehende, im schlimmsten Fall langdauernde Störungen der Transferfähigkeit eintreten können und nicht immer die Gewähr gegeben ist, daß der internationale Kapitalmarkt zur Deckung der valutarischen Fehlbeträge herangezogen werden kann oder soll, so muß die neue Bank das Recht erhalten, Rediskontkredite an die Reichsbank zu geben, um die Entstehung einer Lage zu verhindern, in der ein Transfer-Aufschub erklärt werden muß. Ist aber eine solche Erklärung erfolgt, so wird es zweckmäßig sein, daß die Bank die Möglichkeit erhält, die ihr während der Aufschubperiode zufließenden Reichsmarkbeträge in Deutschland anzulegen und den Gegenwert dieser Anlagen in Form von Obligationen den Reparationsgläubigern zu verkaufen. Für solche Geschäfte gilt, wie in allen ähnlichen Fällen, daß die Reichsbank ihre Einwilligung erteilt haben muß.

Nachdem die Gedanken bis dahin gediehen waren, mußte in konstruktiv begabten Köpfen die Möglichkeit, ja die Notwendigkeit eines weiteren Schrittes augenscheinlich werden. Billigkeit und Tunlichkeit verboten gleichermaßen, daß das Recht zur Beanspruchung von Krediten der Internationalen Bank auf die Reichsbank beschränkt wurde. Damit aber mündeten die Pläne zur Errichtung einer Reparationsbank in die gestern noch utopischen Gedanken zur Schaffung einer Zentralbank der Zentralbanken ein[2]. Die dem Geschehen innewohnende Dialektik aber zeigt sich auch hier, indem dasjenige Moment, das der Verwirklichung eines solchen Gedankens am hartnäckigsten sich zu widersetzen schien: das stabilitätsbedrohende Hemmnis der zwischenstaatlichen Kriegs- und Nachkriegsverpflichtungen, jetzt zum Ausgangspunkt einer solchen Gründung werden soll.

Die nächsten Vorteile einer solchen Rediskontbank der Zentralbanken liegen auf der Hand. In dem Maße, wie die Notenbanken vorübergehende und dauernde Störungen der Valutamärkte zu unterscheiden wissen, wird die Rediskontbank imstande sein, durch Verkauf und Beleihung von Wechseln, durch Bewegung auf Depositen- und Goldkonten die periodischen und fastperiodischen Störungen der Geldmärkte und Valutakurse auszugleichen, die aus Saisonschwankungen des Valutenbedarfs und aus dem Zinsen- und Amortisationsdienst der zwischenstaatlichen Schulden, nicht nur Deutschlands, stammen. Die Aufgaben der neuen Bank sollen aber weit über diese markttechnischen Aufgaben hinaus erweitert werden. Sie soll das Recht erhalten, nicht nur kurz- sondern auch langfristige Obligationen als Gegenwert für Kredite an Zentralbanken auszugeben. Sie wird damit instand gesetzt, auch länger dauernde Fehlbeträge der Leistungs- und Zinsbilanz einer Volkswirtschaft auszugleichen. Der Kenner der älteren englischen Bankgeschichte aber wird sich erinnern, daß eine der Anfangsformen der modernen Banknote die „Bank sealed bills“ der Bank von England waren, die verzinsliche Schuldscheine der Bank darstellten, etwa zu 3 % verzinslich und in ihrem Ausgabebetrag auf das Kapital der Bank begrenzt.

So groß die Vorteile sein können, die sich aus so weiten Befugnissen der Bank für internationale Zahlungen für die Notenbanken der einzelnen Volkswirtschaften ergeben (das internationale Goldproblem wird kaum auf andere Weise seiner Lösung entgegenzuführen sein), so groß sind die Gefahren, die hier für die selbständige Wirtschaftsführung eines Landes erwachsen können, wenn die Leiter ihres Geld- und Kreditwesens nicht im Positiven und Negativen bestimmenden Einfluß auf die Geschäftsgebarung der neuen Bank erhalten. Die Sachverständigen sehen daher vor, daß nicht nur die Leitung der Bank in den Händen der Zentralbankleiter der in der Kommission vertretenen sieben Mächte und einiger von ihnen vorgeschlagenen Persönlichkeiten liegen soll, sondern daß jedes Kreditgeschäft, ja die Eröffnung jedes Depositenkontos, an die Einwilligung der Zentralbank des betreffenden Landes geknüpft werden soll. Es ergibt sich hier die denkwürdige Folge, daß die Errichtung eines die Befugnisse und Wirkungskreise der einzelnen Zentralbanken weit übergreifenden übernationalen Organs zur Vorbedingung und Folge eine außerordentliche Stärkung des inner-volkswirtschaftlichen Machtbereichs der Zentralbanken haben muß, von der gestern nur wenige zu träumen gewagt hatten. Eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Zukunft wird daher die Schaffung neuer einzelstaatlicher Bankgesetze sein – eine Aufgabe, die nicht wieder durch Abschreiben einzelner und Auswechseln anderer Paragraphen erledigt werden darf, wie bei einem Teil der deutschen Gesetzgebung von 1924. Die Aufgabe fordert die gespannte Mitarbeit der Wirtschaftsführer und vor allem der zuständigen Fachwissenschaft. Es stehen hier nicht technische Änderungen auf dem Spiel, sondern das Problem muß von Grund auf neu durchdacht werden. Denn die Gründung der neuen Bank bedeutet, wenn die ihr zugrundeliegenden Gedanken durch den Gang der Dinge verwirklicht werden, nichts geringeres als das Ende der Goldwährung klassischen oder fast klassischen Stils, den Ansatz aber einer weltwirtschaftlichen Organisation, die mehr ist als ein System von Verboten, Abschleifungen und Reibungsminderungen.

Mögen diese Wirkungen auf lange Zeit noch in weitem Felde nebelhaft geistern, bis sie die rechte Stunde zu dauerkräftigem Dasein erweckt – als nächste Folge für das System der Reparationszahlungen ergibt sich mit einiger Wahrscheinlichkeit die Tendenz zur Verlängerung der Übergangszeit, die auch dieser Plan de facto Deutschland und den Empfangsländern der Reparationen zwecks Umstellung ihrer Wirtschaft auf die neuen Verhältnisse einräumt. Stellt es sich schließlich heraus, daß die erhoffte Erweiterung des Welthandels und des deutschen Anteils an ihm nicht in absehbarer Zeit eintritt, oder daß die Verstärkung der deutschen Ausfuhr eine beträchtliche Vergrößerung der deutschen Einfuhr zur Voraussetzung hat, so wird ferner das Anwachsen der deutschen Kredite bei der Bank für internationale Zahlungen, vernünftige Auslandsanleihepolitik und unantastbare Wirtschafts- und Finanzgebarung vorausgesetzt, das wirkungsvollste Argument darstellen, wenn Deutschland sich gezwungen sehen sollte, den Einwand übermäßiger Belastung zu erheben. Man muß sich aber darüber völlig im klaren sein, daß auch in einem solchen Falle die Entscheidung bei politischen Instanzen liegen wird, und daß von diesen das wirtschaftliche Argument nur in dem Rahmen beachtet werden wird, den die Lagerung der politischen Kräfte und Willensrichtungen abstecken, die wiederum in letzter Instanz bestimmt werden von der geistig-moralischen Verfassung der Völker. Weitgehende Ausschaltung von Resten wirtschaftswidriger Kriegs- und Nachkriegsdiplomatie aus dem System der Reparationen, in denen das Hauptverdienst der Sachverständigen zu sehen ist, darf nicht zu dem Glauben verführen, das ganze Problem sei von jetzt an ein rein geschäftliches geworden. Politik, die nicht die wirtschaftlichen Gegebenheiten beachtet, ist schlechte Politik. Aber eine Politik, die nur von diesen bestimmt ist, verdient den Namen der Staatsführung überhaupt nicht. Die beträchtlichen technischen Möglichkeiten, die der Young-Plan bietet, werden nur dann verwirklicht werden können, wenn die Deutschen, die seit je zur Überschätzung des Fachmanns und des Sachenraumes neigen, sich dieser ewigen Grenze des Nutzen-Kalküls im selben Maße bewußt werden wie die Völker von stärkerer staatlicher Spürkraft und Prägung.

  • [1] K. Singer: Der Young-Plan: Ursachen und Folgen, „Wirtschaftsdienst“ vom 14. Juni 1929.
  • [2] Vgl. Kurt Singer, Der Gedanke des Weltgeldes, in: Handbuch der Politik, Bd. V, herausgegeben von A. Mendelssohn-Bartholdy, S. 144: „Eine solche Einrichtung wäre der erste taugliche Versuch zur planmäßigen Regelung der internationalen Währungsverhältnisse, der die freie Preisbildung der Valuten nicht ausschaltet, sondern durch Eingriff einer gemeinwirtschaftlichen Instanz ausgleichend und beruhigend beeinflußt. Unerläßliche Bedingung für den Erfolg einer solchen Regelung ist jedoch die Streichung des größten Teils der internationalen Schulden, deren Bestehen jeden Versuch einer Sanierung der Währungskurse, des Staatshaushalts und des Handelsverkehrs zur Unmöglichkeit macht – falls man sich nicht entschließt, den Betrag, den man dem Schuldner abgepreßt hat, im gleichen Augenblick als langfristigen Kredit zur Verfügung zu stellen. Wird dieses absurde Mittel beliebt, so mag sich für die Durchführung dieser Transaktionen eine internationale Bank wie sie oben geschildert ist, als ein immerhin einfacheres und durchsichtigeres Mittel erweisen, als die heute beliebten Methoden sind.“ (1922.)

Beitrag als PDF

Unter der Rubrik "Historischer Beitrag" dokumentieren wir Beiträge aus den ersten Jahrzehnten des Wirtschafts­dienst seit dem Gründungs­jahr 1916. Das Archiv befindet sich im Aufbau und wird sukzessive mit Beiträgen gefüllt. Die Inhalte sind selbst­verständlich im historischen Kontext zu betrachten und spiegeln nicht heutige Auswahl­entscheidungen der Redaktion wider.

Fachinformationen über EconBiz

EconBiz unterstützt Sie bei der Recherche wirtschaftswissenschaftlicher Fachinformationen.