Es ist ein typischer Hang des einzelnen wie der Völker, den Herd aller Gefahren nicht in sich selber, sondern in der Außenwelt zu suchen. Am stärksten muß diese Neigung in Gemeinwesen sich darstellen, denen mit der natürlichen Wehrhaftigkeit auch der unbeirrbare Glaube abhanden gekommen ist, Herr des eigenen Geschicks zu sein. Um so dringlicher wird es in solchen Lagen, den Verführungen jener lähmenden Denk- und Fühlweise auf jedem Felde zu begegnen. Vor allem gilt es, überall die wechselseitige Bedingnis innerer und äußerer Bedrohungen aufzuzeigen; und aus dieser Einsicht eine Politik zu entwickeln, die es ablehnt, den Staat im wesentlichen als bloßen Gegenstand unabwendbarer Vergewaltigungen zu empfinden.
Auf dem Gebiet der Wirtschaft äußert sich jene Tendenz vorzüglich in der Meinung, die kurzfristige Auslandsverschuldung Deutschlands, die auf acht bis zehn Milliarden Reichsmark angewachsen ist, habe unsere auswärtige Politik in allen entscheidenden Phasen gelähmt und müsse sie auch in Zukunft lähmen. Immer habe es der gegnerische Staat in der Hand, den Abruf der in kurzen Fristen fälligen Kredite durch einen bloßen Wink an die Banken seines Landes zu erzwingen, dadurch den deutschen Geldmarkt zu zerrütten und also dem deutschen Staats- und Wirtschaftskörper die Möglichkeit ernsthaften Widerstandes zu nehmen. Man konnte das Argument im Geraune der „Unterrichteten“ hören, als über Annahme oder Ablehnung des Dawes-Plans gestritten wurde. Während der Debatten über den Young-Plan ist es einer breiteren Öffentlichkeit hörbar geworden.
Im ersten Heft des laufenden Jahrgangs des Archivs für Sozialwissenschaft hat sich Prof. Julius Landmann, der Vertreter der Praktischen Nationalökonomie und der Finanzwissenschaft an der Universität Kiel, der Aufgabe unterzogen, diesen Gedankengang auf seine Geltung hin zu untersuchen, in einer Abhandlung, die unter dem Titel „Kurzfristige Auslandsverschuldung – ein Problem der inneren Kapitalpolitik?“ den ganzen Problemkomplex von der banktechnischen, wirtschaftlichen und politischen Seite her erörtert. So wünschenswert es wäre, daß die Kenntnis dieser Abhandlung über den Bereich der Fachgelehrten hinausdränge, so unmöglich scheint es, ein Bild der schwer massierten, pausenlos einander auf diesen vierzig Seiten folgenden Gedanken in einen verkleinernden Rahmen zu zwängen. Genüge es, einige der Ergebnisse und Ratschläge so anzudeuten, daß eine höchst wünschenswerte künftige Erörterung wenigstens die Ansatzpunkte nicht verfehlen kann.
Der erste Teil der Landmannschen Arbeit gilt dem Nachweis, daß in der Geldmarktkrisis des Frühjahrs 1929 der Abzug der französischen Gelder keine entscheidende Rolle gespielt habe – so wenig wie in der Marokkokrisis des Jahres 1911. In beiden Fällen sei die schwere Störung des deutschen Kreditmarkts in erster Linie verursacht worden durch die mangelhafte Ordnung der Staatsfinanzen, durch die unzulängliche Diskontpolitik der Reichsbank und durch die Undiszipliniertheit des deutschen Publikums. Die Parallele ist verblüffend. Sie zeigt, wie geringfügig die Wirkung verfassungsmäßiger und organisatorischer Umbildungen auf diejenigen Faktoren des Volkslebens ist, die in Zeiten nationaler Krisen entscheidende Bedeutung gewinnen. Ob die einzelnen Tatbestände mit diesem oder jenem Wirkungsgrad eingeschätzt werden sollen, wird vielleicht im einzelnen strittig bleiben. Hätte wirklich eine frühzeitigere Erhöhung des deutschen Diskonts im Frühjahr 1929 die Krisis abwenden oder auch nur wesentlich mildern und die Kreditrationierung unnötig machen können[1]? War 1911 die „Undiszipliniertheit“ des französischen Publikums nicht größer und ausschlaggebender als die des deutschen? Läßt sich in politisch erregten Zeiten zwischen Krediten, die aus bankwirtschaftlichen Gründen und solchen, die auf einen Rat von Regierungsseite gekündigt werden, mit hinreichender Bestimmtheit unterscheiden[2]?
Ob man sich in diesen und ähnlichen Fragen mit oder gegen Landmann entscheidet, man wird in keinem Fall die charakteristischen Züge der Gesamtlage von 1911 und 1929 verkennen können: daß hier wie dort die Schwäche des deutschen Staats- und Wirtschaftskörpers zutiefst nicht mit dem Bestehen kurzfristiger Auslandsforderungen gegeben war, sondern daß sie in der mangelnden Koordination seiner Glieder und in dem Fehlen instinkthaft sicheren politischen Handelns lag, kurz in der schlechten „Verfassung“ des Volkes, das Wort im nicht-juristischen, sondern seelisch-leiblichen Sinn genommen. In keinem Fall hat der Abzug französischer Gelder die Entschließungen der Reichsregierung bestimmt[3]. Daß jene im Frühjahr 1929 durch ebenfalls politisch bestimmte, nämlich als Antwort auf die französische Pression gedachte, Angebote des übrigen Auslands kompensiert worden sind, ist eine der wichtigsten Feststellungen der Arbeit.
Immerhin, auch Landmann verkennt nicht die Gefahr einer kurzfristigen Verschuldung in der Höhe des Gesamtbetrages des jährlich in der Weltwirtschaft investierten Auslandskapitals. Sie bezeichnet einen Ort verminderter Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaft. Die Frage, wie den Gefahren einer solchen möglichen Einbruchstelle zu begegnen ist, bleibt auch dann wichtig, wenn nicht verkannt wird, daß ähnliche Bedrohungen von den geschäftlich berechtigten oder spekulativ unverantwortlichen Devisenkäufen von Inländern einerseits, von dem Besitz des Auslands an deutschen Wertpapieren andererseits ausgehen können.
Der Hauptteil der Abhandlung ist dieser Frage gewidmet. Er verrückt das Thema aus dem Bereich der Erwägungen über Handels- und Zahlungsbilanz, Ausfuhrförderung und Reparationspolitik, in dem es bisher unfruchtbar zu kreisen pflegte, mit großer Energie in den Bereich der innerdeutschen Wirtschaftsführung: die Gefahren der Labilität des Devisenmarktes scheinen ihm begründet in dem Mangel bank- wie industriewirtschaftlicher Liquidität. Auch dies ist ein altes Thema der deutschen Wirtschaftspolitik; über alle „Strukturwandlungen“ der Kriegs- und Nachkriegsjahre hinweg stellt sich die Kontinuität mit jenen erregten Debatten der letzten Vorkriegsjahre her, die durch die Namen Ravenstein und Lumm, Plenge und Bendixen bezeichnet sind.
Mehr als zwei Drittel der deutschen kurzfristigen Auslandsverschuldung entfallen auf Auslandsgelder der Banken, die von Landmann bei den Großbanken auf 40 bis 50%, bei sämtlichen Kreditanstalten auf ein Drittel der fremden Gelder geschätzt werden. Will man das kurzfristige Kreditgeschäft der Banken von ihnen unabhängig machen, so muß ihre Leihkraft aus deutschen Kapitalien verstärkt werden. Die Möglichkeiten einer Erweiterung der privaten Geldschöpfung der Großbanken, die technisch bei gleichmäßigem Vorgehen der Banken möglich wäre, wird von Landmann überhaupt nicht in Betracht gezogen, wie er denn auch die Statistik der fremden Gelder ohne weiteres mit der Statistik der Kapitalbildung in Beziehung setzt. Es scheint aus diesem Vergleich hervorzugehen, daß seit 1924 knapp ein Drittel der deutschen Ersparnisse in den Dienst der kurzfristigen Kreditversorgung gestellt worden ist. Ein relativ größerer Teil als den Kreditbanken ist infolge der Umschichtung der deutschen Einkommen und Vermögen den Sparkassen und Girozentralen zugeflossen, die durch die bestehenden Anlagevorschriften zu langfristiger Investition verpflichtet sind. Hieraus ergibt sich für Landmann die technische Möglichkeit einer Korrektur dieser Verhältnisse ohne verstärkte Einengung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit: es genüge, die Anlagevorschriften für Sparkassen, Versicherungsanstalten und ähnliche Kapitalträger abzuändern, um eine Verstärkung der Betriebskapitalbildung auf Kosten der Anlagekapitalbildung zu bewirken; eine Verpflichtung, beispielsweise 10% der von ihnen verwalteten Kapitalien in Guthaben bei der Reichsbank und den Kreditbanken, in Privatdiskonten oder Warenwechseln mit Bankgiro anzulegen, würde heute einen Zuwachs der Kreditmarkt-Mittel um 1,4 Milliarden RM bedeuten und vermutlich in wenigen Jahren zur Abdeckung der Hälfte der kurzfristigen Auslandskredite ausreichen. Wird durch eine solche Maßnahme, die keinen neuen gemeinwirtschaftlichen Eingriff, sondern nur die Anpassung bestehender Zwangsvorschriften an eine neue Lage bedeuten würde[4], ein erhebliches Mehr an eigentlichen Geldmarktmitteln gewonnen, die ganz kurzfristig auszuleihen sind, so würde die sinngemäße Nachahmung der z. B. in der Schweiz mit großem Erfolg ausgebildeten Technik der Bankobligationen-Ausgabe den Banken die verstärkte Möglichkeit von längerfristigen (3- bis 5jährigen) Industriekrediten aus inländischen Mitteln geben.
Ob aber jene beiden technisch möglichen Methoden ein unter wirtschaftlichen und politischen Gesichtspunkten erwünschtes Gleichgewicht herzustellen fähig sind, bleibt in der Schwebe. Die verstärkte Beschickung des eigentlichen Geldmarktes würde die für Bau- und Landwirtschaft verfügbaren Kapitalien schmälern und in großem Umfang zur Einkleidung langfristiger Kredite in Form von kurzfristigen führen. Die Ausgabe von Bankobligationen aber würde das Problem offen lassen, ob zu der notwendigen Ablösung der Bankobligationen durch eigene Wertpapiere der Industrieunternehmer die Mittel bereit stehen werden. Diese Schwierigkeiten betreffen den wirtschaftlichen Bezirk. Darüber hinaus erheben sich politische Probleme von außerordentlichem Ernst: die Änderung der Anlagevorschriften der Sparkassen und Versicherungsanstalten zugunsten des Geldmarkts stört die Frage nach den rechten Proportionen marktwirtschaftlicher und organwirtschaftlicher Wirtschaftselemente auf. Die Begebung von Bankobligationen aber wird an dem partikularistischen Gefüge des Reiches scheitern, das die unter den bestehenden Verhältnissen notwendige Beschränkung der Ausgabebefugnis auf die größten Kreditinstitute nicht dulden wird. Es scheint demnach, müssen wir den Landmannschen Gedankengang fortsetzend folgern, daß das Problem nur in einem politischen Rahmen lösbar ist, der zugleich das marktwirtschaftliche und das unitarische Prinzip zu stärken erlaubt. Unabhängig davon bestehen Schwierigkeiten in Gestalt unerwünschter Rückwirkungen auf den Kapitalmärkten, die nur bei erheblicher Verstärkung der Kapitalbildung überhaupt vernachlässigt werden könnten. Alles dies erfordert, vorausgesetzt, daß es überhaupt durchgesetzt werden kann, viel Zeit. Bis dahin gilt es, sich der Problematik unserer Lage bewußt zu sein, die nicht mit kleinen organisatorischen Rezepten zu beheben ist. „Es ist im Grunde eine Einstellung des 18. Jahrhunderts, anzunehmen, daß gegen jedes Leiden ein Kräutlein gewachsen und jedes Problem lösbar ist. Wir wissen heute, daß im persönlichen wie im staatlichen Leben einzelne Probleme ihre schicksalhafte Bedeutung gerade dadurch erhalten, daß Lösungsmöglichkeiten zunächst nicht sichtbar sind[5]).“
Gilt dies von dem politisch-wirtschaftlichen Gesamtzustand, so gehört der hier angerührte Fragenkomplex zu den immerhin harmloseren Auswirkungen dieses dunkeln Bereichs. So wenig rasch und sicher wirkende Abhilfen erkennbar sind, so stark scheinen die von ihnen drohenden Gefahren bei Andauer der von Landmann zugrunde gelegten Verhältnisse überschätzt. Es wäre gut, wenn seine Thesen zu diesem Punkt weithin Verbreitung fänden: im Inland, um jener Nervenschwäche zu begegnen, die sich zu unrecht für Verstandesstärke hält; im Ausland, um endgültig Illusionen zu zerstören, die eben jene Nervenschwäche mitzunähren bisher am Werk gewesen ist.
- [1] Es ist unbestreitbar, daß eine Kreditrationierung dem Gedanken des Einreserve-Systems widerspricht. Fraglich ist nur, ob in Deutschland dieses System noch oder schon wieder besteht. Ein erheblicher Teil der Währungsreserven wird von den Kreditbanken, von Großindustrie und Großhandel gehalten. Der Anteil dieser Devisen am Gesamtbestand vergrößert sich in Zeiten der Währungskrisis und kann nach den Erfahrungen der letzten Jahre, wenn nicht phantastische und also ebenso schädliche Zinssätze angewendet werden sollen, nur durch Gewaltmaßnahmen der Reichsbank in den Dienst der Volkswirtschaft zurückgezwungen werden.
- [2] Es gehört zur Natur eines solchen „Winks“, daß er aktenmäßig nicht nachzuweisen ist. Bankwirtschaftlich rationale „Gründe“ werden sich in den meisten Fällen hinterher angeben lassen, zumal in solchen erregten Zeiten, wo ein Abruf von Auslandskrediten an nicht verbündete Länder als typische Erscheinung aufzutreten pflegt.
- [3] Die Darstellung Landmanns, S. 5 oben, die eine andere Deutung zuzulassen scheint, ist zweifellos auf Grund der späteren kategorischen Aussagen (S. 12) zu interpretieren.
- [4] Landmann verweist auf die Herkunft der Anlagevorschriften, die die Mittel der Sparkassen und Versicherer fast ganz dem öffentlichen und Bodenkredit zur Verfügung stellen, und erklärt sie aus einer völlig der Vergangenheit angehörenden geschichtlichen Lage. Ist aber nicht die politische Vordringlichkeit des landwirtschaftlichen, wohnungsbaulichen und organwirtschaftlichen Kapitalbedarfs, nach einer neuen Spiralwendung der Wirtschaftsgeschichte, wiederum die Signatur der heutigen Zeitlage?
- [5] Landmann in „Das Reparationsproblem“, Veröffentlichungen der Friedrich-List-Gesellschaft, Bd. I, S. 210.