Zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen wird die Forderung erhoben, die zur Finanzierung von Investitionen verwendeten Gewinne steuerlich zu schonen oder gar steuerfrei zu lassen. Dies bedeutet dann zugleich, daß nur die dem Unternehmen entnommenen Gewinne der Besteuerung unterliegen. Welche Bedingungen sind bei solch einem Reformansatz zu beachten? Welche Ausgestaltung wäre am zweckmäßigsten?
Vollständiger Artikel nur als PDF verfügbar