Die Bundesregierung hat am 9. Februar dieses Jahres ein Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz - StSenkG) mit deutlichen Entlastungen sowohl für Lohn- und Einkommensteuerzahler als auch für Unternehmen beschlossen. In der vorliegenden Form - die allerdings noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates bedarf - würden sich danach bereits im kommenden Jahr steuerliche Entlastungen von 45 Mrd. DM bzw. gut einem Prozentpunkt des nominalen Bruttoinlandsprodukts ergeben. Bei der letzten großen Steuerreform 1986/88/90 verteilte sich das gleiche Entlastungsvolumen immerhin auf vier Jahre, in Relation zum BIP waren es damals insgesamt 1,8%.
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