Als Reichskanzler Bismarck 1889 die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland schuf, lag die Lebenserwartung der Neugeborenen gerade einmal bei rund 40 Jahren. Damit war eines klar: die Rentenbezieher sollten die Ausnahme, nicht die Regel sein. Lediglich ein Viertel der Männer und ein Drittel der Frauen durften zu jener Zeit hoffen, das 70. Lebensjahr und damit jene Altersgrenze zu erreichen, die ein Anrecht auf eine Rente sicherte.
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