Der Berg kreißte und gebar zwar keine Maus, aber eine Rentenreform, über deren Halbwertzeit – ein, zwei oder mehr Jahre? – noch vor ihrem Inkrafttreten Wetten angestellt
werden. Mit den Gesetzesbeschlüssen des Deutschen Bundestages vom 26. Januar beschäftigt sich nun der Bundesrat: Das Altersvermögensgesetz bedarf seiner Zustimmung, das Altersvermögensergänzungsgesetz kann der Bundestag auch gegen den Bundesrat durchsetzen.
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