Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.11.1999 ist bei der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs die „gestärkte finanzwirtschaftliche Unabhängigkeit und Verselbständigung" der Kommunen zu berücksichtigen. Ist tatsächlich eine gestärkte Unabhängigkeit der kommunalen Einnahmenwirtschaft feststellbar? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der kommunalen Einnahmenautonomie für die Regelung der Finanzausgleiche und welcher Anpassungsbedarf besteht für den Länderfinanzausgleich?
Vollständiger Artikel nur als PDF verfügbar