Seit dem 16. August liegt der Abschlussbericht der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ („Hartz-Kommission“) vor1. Die neue Bundesregierung arbeitet gegenwärtig an einer gesetzgeberischen Umsetzung der Vorschläge. Wie sind die Vorschläge im Bereich der Arbeitsvermittlung zu bewerten? Was ist bei ihrer Umsetzung zu beachten?
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