Nach einer Verordnung der EU-Kommission vom Dezember letzten Jahres müssen im Euro-Raum die Gebühren ab dem 1. Juli 2002 für grenzüberschreitende Abhebungen am Geldautomat und für Bankkartenauszahlungen sowie ab dem 1. Juli 2003 bei Überweisungen denen im Inland entsprechen. Hiermit will die Kommission den hohen Kosten im Auslandszahlungsverkehr entgegenwirken. Worauf sind die hohen Kosten zurückzuführen?
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