Nach dem Urteil des Bundesfassungsgerichtes vom 6. März 2002 zur steuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und der Einkünfte im Alter muß die Bundesregierung bis Ende 2004 die unterschiedliche Einkommensbesteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung beheben. Ende Januar soll hierzu die Kommission zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkommen, die nach dem Urteil ins Leben gerufen wurde, ihren Bericht vorlegen. Worum geht es bei der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorge und Alterseinkünften? Handelt es sich nur um eine Frage der Steuersystematik?
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