Die Regierungserklärung zur Wirschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik stellt weniger wegen ihres Inhalts als wegen des veränderten Rollenverständnisses des Bundeskanzlers eine Weichenstellung dar. Bislang hatte er sein Amt im Sinne eines Moderators verstanden, der widerstreitende Interessen der Gesellschaft moderiert und zum Ausgleich bringt. Gelang es ihm nicht, Zielkonflikte oder Interessengegensätze zu versöhnen, delegierte er die Entscheidung gern an Kommissionen oder Gesprächsrunden, denen er gleichsam die Rolle eines Vorparlamentes einräumte, dessen Beschlüsse von Regierung und Parlament nur noch umzusetzen waren – die Vorschläge der Hartz-Kommission dabei sogar eins zu eins.
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