Der Berliner Senat hat entschieden, vor dem Bundesverfassungsgericht auf Feststellung einer Notlage für den Berliner Haushalt zu klagen. Vorbild für die Klage ist ein Urteil aus dem Jahre 1992. Damals hatte das Gericht Bremen und dem Saarland eine Haushaltsnotlage attestiert und Anspruch auf Finanzhilfen zugebilligt. Seitdem sind 15 Mrd. Euro „Sanierungshilfen“ aus dem Bundeshaushalt in diese Länder geflossen.
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