Am 18. Juni 2004 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf einen Verfassungsvertrag für Europa geeinigt. Tritt der Vertrag in Kraft, erhält die EU erstmalig in ihrer Geschichte eine eigene Zuständigkeit im Energiebereich. Wie sollten in einem föderalen System wie der Europäischen Union die Kompetenzen grundsätzlich verteilt werden? Auf welcher Basis erfolgt bisher die europäische Energiepolitik? Und wie sind die energiepolitischen Neuregelungen der EU-Verfassung zu beurteilen?
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