Der EZB-Rat hat am 2. September 2004 beschlossen, den Mindestbietungssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte unverändert bei 2% zu belassen. Er trifft seine geldpolitischen Entscheidungen im Rahmen der geldpolitischen Strategie, die auf zwei Säulen beruht. Die wirtschaftliche Analyse zur Bestimmung der kurz- bis mittelfristigen Risiken für die Preisstabilität anhand eines gesamtwirtschaftlichen Indikatorenbündels bildet die erste Säule.
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