Mit den Hartz IV-Gesetzen wurde beschlossen, den Bezug des Arbeitslosengeldes zu verkürzen. Wer nach dem 1. Februar 2006 seine Beschäftigung verliert, erhält das Arbeitslosengeld maximal noch zwölf Monate, wenn er jünger als 55 ist und maximal 18 Monate, wenn er 55 oder älter ist. Nach dem Arbeitslosengeld I, das immerhin noch bei 60% des letzten pauschalierten Nettoarbeitsentgelts liegt (67% für Arbeitslose mit Kindern), folgt dann das wesentlich niedrigere Arbeitslosengeld II. Es beträgt für Alleinstehende 345 Euro und für (Ehe)Partner je 311 Euro in den alten Bundesländern und 331 Euro bzw. 298 Euro in den neuen Bundesländern.
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