Das Haushaltsnotlagen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Ansprüche Berlins auf Gewährung von Bundeshilfen zur Haushaltssanierung abgewiesen. Nach welchen Maßstäben ging das Gericht in früheren Urteilen vor, und wie definiert es in seinem aktuellen Urteil eine „extreme Haushaltsnotlage“? Welche Folgen hat das Urteil für die noch nicht entschiedenen Haushaltsnotlagenanträge der Länder Bremen und Saarland?
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