Mit der Rentenreform 2001 wurde das Ziel der Lebensstandardsicherung der bundesdeutschen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) aufgegeben. Stattdessen sollte die Sicherung des Lebensstandards im Alter auf „drei Säulen“ ruhen. Im Lichte dieses grundlegend veränderten Sicherungsziels muss die Frage der Rentenanpassungssystematik neu diskutiert werden. Eine Rentenanpassung ohne Sicherungsziel ist – das zeigen die vergangenen zehn Jahre – letztlich diskretionär und intransparent. In dem vorliegenden Beitrag wird daher für eine vereinfachte Anpassungsformel mit integriertem Sicherungsziel plädiert.
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