Es ist mittlerweile unstrittig, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns am 1. Januar 2015 zu einem deutlichen Rückgang der Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten (Minijobs) führte. Von zentraler Bedeutung für die Beurteilung des Mindestlohns hinsichtlich eines möglichen negativen Beschäftigungseffekts ist nun die Frage, ob diese Minijobs tatsächlich wegfielen oder ob sie in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden. Kürzlich veröffentlichte Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (sogenannte Arbeitsmarktspiegel) ermöglichen es, der Antwort auf diese Frage ein großes Stück näher zu kommen. Zunächst bestätigt sich der Befund, dass sich der Beschäftigungsaufbau nach der Mindestlohneinführung langsamer vollzog als vorher. Dies gilt für die Erwerbstätigkeit insgesamt, aber auch und insbesondere für die Summe aus Minijobs und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (vgl. Abbildung 1).1 Zuweilen anderslautende Meldungen, denen zufolge sich der Beschäftigungsaufbau nach der Mindestlohneinführung sogar beschleunigt habe, beziehen sich irreführenderweise ausschließlich auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und lassen Minijobs außer Acht. Die Daten des Arbeitsmarktspiegels erlauben darüber hinaus einen detaillierten Blick auf die Zugänge und Abgänge, die hinter dem Rückgang der Minijobs stehen. Zunächst zeigt sich, dass der Rückgang der Minijobs zwar vornehmlich durch einen kräftigen Anstieg der Abgänge verursacht wurde, zum Teil aber auch durch einen Rückgang der Zugänge (vgl. Abbildung 2). Die Abgänge lassen sich einteilen in die Übergänge in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit geringfügig entlohnter Nebenbeschäftigung und die sonstigen Abgänge. Tabelle 1 zeigt, wie sich der Rückgang der Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten bis April 2015 von insgesamt 167 000 zusammensetzt.2
Abbildung 1
Summe aus Minijobs und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Anmerkungen: Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat.
Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Arbeitsmarktspiegel – Datentool; eigene Berechnungen.
Von den 133 000 zusätzlichen Abgängen gingen 74 000 (56%) auf das Konto der Übergänge in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und 18 000 (13%) auf das Konto der Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit geringfügig entlohnter Nebenbeschäftigung. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass 41 000 (31%) der weggefallenen Minijobs nicht in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt wurden. Der übrige Teil des Rückgangs der Minijobs von insgesamt 167 000 wurde schließlich von einem Rückgang der Zugänge um 33 000 verursacht. Zusammengenommen ergibt sich somit folgendes Bild: Zwar wurden in 56% der Fälle Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt, in 24% der Fälle haben die betroffenen Arbeitnehmer ihren Minijob allerdings verloren. Die restlichen 20% sind darauf zurückzuführen, dass weniger Minijobs entstanden sind als im Vorjahr.
Abbildung 2
Minijobs: Abgänge und Zugänge
Anmerkungen: Minijobs (rechte Achse): Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat. Abgänge und Zugänge: Gleitende Jahressumme (Summe der Ab- bzw. Zugänge der jeweils abgelaufenen zwölf Monate).
Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Arbeitsmarktspiegel – Datentool; eigene Berechnungen.
Die Tatsache, dass knapp die Hälfte des Rückgangs der Minijobs nicht mit einer Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einherging, liefert einen weiteren Hinweis dafür, dass die Einführung des Mindestlohns zu einem gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungsverlust führte. Es würde sich nur dann um keinen mindestlohnbedingten Beschäftigungsverlust handeln, wenn sich sowohl der Anstieg der sonstigen Abgänge als auch der Rückgang der Zugänge auch ohne Mindestlohneinführung ereignet hätte oder wenn sich hinter dem Anstieg der sonstigen Abgänge ausschließlich Übergänge in (Schein-)Selbständigkeit und Schwarzarbeit verbergen würden. Im Falle der Zugänge ließe sich entgegenhalten, dass diese bereits vor der Mindestlohneinführung rückläufig waren (vgl. Abbildung 2). Zum einen verstärkte sich jedoch dieser Rückgang nach der Mindestlohneinführung. Zum anderen ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich die Unternehmen in Erwartung des Mindestlohns bereits vor seiner Einführung mit Neueinstellungen zurückhielten. So dürfte es kein Zufall sein, dass die Zugänge insbesondere seit April 2014 sinken, also seit jenem Monat, in dem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Mindestlohn beschloss. Gegen die Möglichkeit, dass sich hinter dem Anstieg der sonstigen Abgänge Übergänge in (Schein-)Selbständigkeit verbergen, spricht schließlich die Tatsache, dass die Zahl der Selbständigen nach Mindestlohneinführung schneller sank also vorher.
Tabelle 1
Der Rückgang der Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten bis April 2015
Rückgang der Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten bis April 2015 geht zurück auf …1 | |||
---|---|---|---|
Insgesamt | 167 000 | 100% | |
… mehr Abgänge2 | 133 000 | 100% | |
… mehr Übergänge in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung | 74 000 | 56% | 45% |
… mehr Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit geringfügig entlohnter Nebenbeschäftigung | 18 000 | 13% | 11% |
… mehr sonstige Abgänge3 | 41 000 | 31% | 24% |
… weniger Zugänge | 33 000 | 20% |
1 Zwar enthält der Arbeitsmarktspiegel bezüglich des Bestandes bereits Daten bis August 2015. Die Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit geringfügig entlohnter Nebenbeschäftigung reichen jedoch bislang nur bis April 2015. Der Rückgang der Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten (-167 000) errechnet sich aus der durchschnittlichen Vorjahresveränderung zwischen Januar und April 2015 (-156 000) abzüglich der durchschnittlichen Vorjahresveränderung zwischen Januar und Dezember 2014 (+11 000). 2 Der Anstieg der Zahl der Abgänge (+133 000) errechnet sich aus der durchschnittlichen gleitenden Jahressumme der Abgänge zwischen Januar und April 2015 (3 522 000) abzüglich der durchschnittlichen gleitenden Jahressumme der Abgänge zwischen Januar und Dezember 2014 (3 389 000). Die Veränderungen der Übergänge, sonstigen Abgänge und Zugänge errechnen sich analog. Die gleitende Jahressumme ist die Summe der Ab-, Über- bzw. Zugänge der jeweils abgelaufenen zwölf Monate. 3 Sonstige Abgänge sind berechnet als Abgänge abzüglich Übergänge in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit geringfügig entlohnter Nebenbeschäftigung.
Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Arbeitsmarktspiegel – Datentool; eigene Berechnungen.
Dass die Mindestlohneinführung kaum Spuren bei der Zahl der registrierten Arbeitslosen zu hinterlassen scheint, steht nicht im Widerspruch zu möglichen mindestlohnbedingten Beschäftigungsverlusten. Rund die Hälfte der Minijobber sind Rentner und Studenten, die in der Regel nicht arbeitslos im Sinne der Arbeitslosenstatistik sein können, sowie bereits registrierte Arbeitslose, die sich über einen Minijob etwas hinzuverdienen. Bei der anderen Hälfte der Minijobber dürfte der finanzielle Anreiz zur Arbeitslosmeldung vielfach nicht gegeben sein. Zum einen besitzen Minijobber grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III), da sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen. Zum anderen dürfte der Anspruch auf Grundsicherung (SGB II) vielfach fehlen, da andere Haushaltsmitglieder den Großteil zum Haushaltseinkommen beisteuern, so dass keine Bedürftigkeit besteht.
Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass ein nicht zu vernachlässigender Teil eines möglichen mindestlohnbedingten Beschäftigungsverlusts durch einen Rückgang der Zugänge in Beschäftigung erfolgt sein könnte. Empirische Studien für die USA und Kanada haben bereits Hinweise für derartige Anpassungsreaktionen gefunden.3 Die Mindestlohnevaluierung für Deutschland sollte diesen Aspekt ebenfalls nicht vernachlässigen.
- 1 Vgl. P. vom Berge et al.: Arbeitsmarktspiegel – Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1), IAB-Forschungsbericht 1/2016, sowie das dazugehörige Datentool.
- 2 Vgl. D. Groll: Mindestlohn – erste Anzeichen für Jobverluste, Wirtschaftsdienst, 95. Jg. (2015), H. 6, S.439-440.
- 3 Vgl. exemplarisch J. Meer, J. West: Effects of the Minimum Wage on Employment Dynamics, NBER Working Paper 19262, 2013.